Sehr geehrte Damen und Herren!
In den vergangenen Tagen haben mich verschiedene Bürgeranfragen zum Thema Internetsperren für kinderpornographische Seiten erreicht. Die Federführung für den „Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ liegt beim Wirtschaftsausschuss. Der Familienausschuss ist lediglich mitberatend. Nichtsdestotrotz nehme ich als Familienpolitikerin gerne Stellung zu diesem Thema.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass diese Gesetzesinitiative der Regierung auf dem dringenden Handlungsbedarf beruht, der sich jedem, der sich mit der Problematik Kinderpornographie befasst, in fast unerträglichem Maße offenbart. Wir beobachten einen stetigen Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie.
Daher ist es für mich nicht hinnehmbar, dass in Deutschland kinderpornographische Inhalte im Internet ohne weiteres zugänglich sind, während sie in vielen anderen Ländern bereits erfolgreich gesperrt werden.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben in der Vergangenheit nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt. Es freut mich deswegen sehr, dass wir nun in Kooperation mit der Wirtschaft eine effektive und praktikable Lösung gefunden haben. Über diese hinaus benötigen wir jedoch eine gesetzliche Regelung, um die Sperrung von Kinderpornographien im Netz flächendeckend und langfristig zu gewährleisten.
Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung werden wir im Rahmen einer entsprechenden Anhörung des Wirtschaftsausschusses nochmals intensiv diskutieren. Dort werden die zuständigen Parlamentarier im Austausch mit verschiedenen Experten die einzelnen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten gründlich erörtern und sich mit den geäußerten Kritikpunkten, insbesondere denen rechtlicher Art, umfassend auseinandersetzen.
Gerne erläutere ich an dieser Stelle noch einmal, dass sich niemand der Illusion hingibt, mit Hilfe der Zugangssperren könne Kinderpornographie vollständig verhindert werden. Wie immer wieder betont wird, ist dies auch nicht Sinn und Zweck des Gesetzes. Im Focus des Gesetzes, sondern die Gelegenheits-, die Zufallstäter. Nach Schätzungen können wir mit den Sperren 80 Prozent dieser Zufallstäter erreichen.
Wird im Rahmen der Überprüfung der kinderpornographischen Webseite festgestellt, dass diese auf einem im Ausland befindlichen Server gehostet ist, informiert das Bundeskriminalamt auf dem Interpol-Weg die zuständige Strafverfolgungsbehörde in dem jeweiligen ausländischen Staat. Rückmeldungen über Ergebnisse der dort veranlassten Maßnahmen liegen im Ermessen der ausländischen Staaten und gehen im Bundeskriminalamt selten ein. Aufgrund der uns vorliegenden Erkenntnisse wird der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World Wide Web mittlerweile über (kommerzielle) Webseiten verbreitet, die im Ausland zum Abruf bereitgehalten werden. Trotz aller nationalen und internationalen Anstrengungen sind viele kinderpornographische Schriften im großen Umfang im Netz verfügbar. Es gelingt in vielen Staaten nicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote ausreichend zeitnah zur Löschung zu veranlassen oder ihnen die Plattform (Host Provider) zu entziehen.
Daher gehen viele Länder seit Jahren zusätzlich den Weg der Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Norwegen, Dänemark, Schweden, Niederlande, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Kanada, Taiwan und Großbritannien sperren auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen und in den USA geschieht dieses auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtungen. In Finnland und Italien gibt es gesetzliche Regelungen. Um detaillierte Informationen über die Durchführung von Access-Blocking-Maßnahmen zu erhalten, wurde bereits im September 2008 auf dem INTERPOL-Weg eine umfassende Anfrage versandt. INTERPOL und Europol wurden ebenfalls angeschrieben. Insgesamt ergab die Auswertung der Antworten aus Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark und der Schweiz ein homogenes und positives Bild zu den dortigen Erfahrungen im Bereich des Access-Blocking von kinderpornographischen Webseiten. Die Erfahrungen zeigen, dass das Stoppschildverfahren Tausende davon abhält, sich durch den Konsum kinderpornographischer Inhalte indirekt an der Schändung der Kinder zu beteiligen. Viele User umgehen die Sperren gerade nicht, sondern beenden ihre Suche nach bestimmten Seiten an den Stopp-Schildern. Und in keinem der antwortenden Länder werden andere Inhalte als Kinderpornographie gesperrt.
Die Sperrlisten werden ständig aktualisiert, um einem Ausweichen der Anbieter auf neue Adressen entgegenzuwirken. Die Urheber des verbotenen Materials, die häufig im Ausland sitzen und nur schwer verfolgt werden können, werden durch Zugangssperren vor allem wirtschaftlich getroffen. Dies ist der zweite wesentliche Zweck, der hinter den Zugangssperren steht. Die Zugangssperren sind Teil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet.
Bereits seit Anfang der 90er Jahre sind zahlreiche Maßnahmen getroffen worden, um wirksam gegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Angeboten vorzugehen. Bei Interesse können Sie sich anhand der Drucksache 16/12601, Seite 48 ff. einen guten Eindruck verschaffen.
(
http://dip21.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do)
Erschreckender Weise gibt es noch immer Länder, in denen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie nicht strafbar sind oder nicht ausreichend sanktioniert werden (
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/volltextsuche.html ). In diesen Fällen reichen die polizeilichen Mittel nicht aus. Der Kampf gegen Kinderpornographie muss aber auf sämtlichen Ebenen und vor allem auch international geführt werden. Gerade bei diesem Thema ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unerlässlich.
Daher wird das Bundesfamilienministerium z. B. auch die Fortschreibung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" initiieren und damit Maßnahmen umsetzen, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im vergangenen November entwickelt werden. Zum 30. Juni wird das Bundesfamilienministerium zur Europäischen Nachfolgekonferenz des III. Weltkongresses nach Berlin einladen. Der Kampf gegen Kinderpornografie wird eines der Schwerpunktthemen sein.
Eine der häufigsten Befürchtungen, die mit dem Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz verbunden ist, ist die der Sperrung weiterer (krimineller) Inhalte im Netz wie Gewaltverherrlichung oder politischer Extremismus. Ich kann nur immer wieder betonen, dass eine Ausweitung der Zwecke nicht beabsichtigt ist. Keinesfalls, und hier gebe ich jedem Recht, den diese Bedenken plagen, darf eine Zugangssperre zur Hintertür für eine Zensur des Internets werden. Weil Informations- und Kommunikationsfreiheit zu schützende Grundrechte sind, hat sich das Kabinett ausdrücklich darauf verständigt, die Zugangssperren auf kinderpornographische Inhalte zu beschränken – dies gilt selbstverständlich unabhängig von der gebotenen Verfolgung anderer Straftaten.
Im Übrigen folgt die Bundesregierung mit ihrer Gesetzesinitiative einem neuen EU-Rahmenbeschluss, der alle EU-Mitgliedsstaaten auffordert, Sperren zu Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten einzuführen.
In der Tat betreten wir mit diesen Zugangserschwerungen in Deutschland Neuland. Deshalb ist es richtig, den Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung umfassend zu diskutieren. Auch das spätere Gesetz soll nach Ablauf eines Jahres evaluiert und nach einem weiteren Jahr einen Bericht vorgelegt werden.
Insofern möchte ich Sie herzlich darum bitten, die Erörterung des Gesetzentwurfes im Rahmen der Anhörung abzuwarten.
Davon unabhängig halte ich an dem Ziel, den Schutz von Kindern auf jedem uns möglichen Wege, bestmöglich sicherzustellen, fest. Ich bitte Sie, denken Sie daran: Hinter jedem Bild steckt ein missbrauchtes Kind!
Mit freundlichen Grüßen