Valou
Rhode Island Greening
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Ein »etwas anderer« offener Brief an ZensUrsula von der Leyen via martin-grandrath.de
via Mailingliste vom Chaos Computer ClubSehr geehrter Herr zensursuliert,
Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen dankt Ihnen für Ihr Schreiben
vom 10. April 2009; sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Kampf gegen kinderpornografische Angebote im Internet und die breite
öffentliche Debatte über den geeigneten Weg zeigen: Mit dem Vorstoß, den
Zugang zu solchen Seiten zu erschweren, wurde offenbar ein Nerv getroffen.
Nach vielen Gesprächen mit zahlreichen Experten aus dem In- und Ausland ist
Frau Ministerin mehr denn je überzeugt, dass wir als Gesellschaft die
Vergewaltigung von Kindern im Internet nicht länger hinnehmen können.
Dabei hat Frau Ministerin mit Befremden festgestellt, dass manche
Diskussionsbeiträge die Ebene der gebotenen Sachlichkeit bisweilen
verlassen.
Ihre Anfrage gibt mir die Gelegenheit, zu dem gängigen Vorurteil in Bezug
auf die gegenwärtig diskutierte Initiative zur Erschwerung des Zugriffs auf
Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt, es handele sich dabei um eine
unzulässige Zensur des Internets, Stellung zu nehmen.
Unter Zensur ist die Kontrolle öffentlich geäußerter Meinungen in Presse,
Funk und Fernsehen, aber auch im Bereich der Literatur, Kunst etc. zu
verstehen, die dazu dient, das gesellschaftliche Leben in politischer,
sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren. Die derzeit
diskutierten Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer
Inhalte im Internet beschränken sich ausschließlich darauf, den Zugriff auf
kinderpornographische und damit illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine
Straftat darstellt, zu erschweren. Mitnichten geht es darum, sämtliche
Inhalte des Internet zu prüfen und dann gegebenenfalls zu kontrollieren.
Mitnichten geht es daher um Zensur.
Die geplanten Maßnahmen stellen überdies einen wichtigen Beitrag gegen den
sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern dar. Alle
Dienste des Internets werden für Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und
der Vermarktung von Kindern genutzt. Nutzer können unbeobachtet nach Bildern
suchen und dabei alle weltweit verfügbaren Angebote nutzen. Dabei zeigt
sich, dass die Zahl der Konsumenten kontinuierlich steigt. Bei der
Besitzverschaffung von Kinderpornographie durch das Internet ist von 2006
auf 2007 ein Zuwachs von 111 % (von 2.936 auf 6.206 Fälle) zu verzeichnen.
Überdies ist festzustellen, dass die Bilder im Internet zunehmend
Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder, die schwer
missbraucht und misshandelt werden, zeigen.
Ziel der geplanten Zugangserschwerung ist es, neben dem Schutz der Opfer und
dem Schutz vor erneuter Viktimisierung auch den kommerziellen Massenmarkt
für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören und ein weiteres
klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu
setzen.
Internetseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, dürfen
nicht frei zugänglich sein. Die Erschwerung des Zugangs zu
kinderpornografischen Inhalten im Internet hat vor allem präventiven
Charakter. Maßnahmen gegen diejenigen, die kinderpornographische Bilder
herstellen und/oder diese Inhalte im Internet einstellen, werden mit
unverminderter Intensität fortgeführt. Die geplante Zugriffserschwerung soll
diese nicht ersetzen, sondern im Sinne einer ganzheitlichen Bekämpfung der
Kinderpornographie ergänzen.
Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die
Zugangsperren zu umgehen. Selbst wenn man keine hundertprozentige Sperre
erreichen wird, ist es jedoch unter präventiven Gesichtspunkten bereits als
Erfolg zu werten, wenn der Zugang zu solchen Inhalten erschwert wird. Es ist
davon auszugehen, dass dies bei den Sperrmaßnahmen jedenfalls im Hinblick
auf die Mehrzahl der Internetnutzer der Fall ist.
Der grundsätzliche Erfolg eines solchen Systems lässt sich an den positiven
Erfahrungen anderer Länder, die bereits derartige Zugangssperren
eingerichtet haben, belegen. So werden beispielsweise in Norwegen
arbeitstäglich zwischen 15.000 und 18.000 Zugriffsversuche auf
kinderpornografische Webseiten erfolgreich gesperrt.
Zudem wird mit der Anzeige der geplanten Stopp-Seite eine in
kriminalpräventiver Hinsicht wesentliche Warnfunktion erfüllt. Der Nutzer,
der versucht, auf eine gesperrte Seite zuzugreifen, bekommt die
Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nochmals vor Augen geführt, was
jedenfalls auf diejenigen, die nicht zu den "Hardcore-Nutzern" zählen,
durchaus eine abschreckende Wirkung haben wird.
Dass die geplanten Zugangssperren dem Grundgesetz entsprechen, darüber ist
sich die Bundesregierung einig, was übrigens auch unabhängige Experten
bestätigen. Frau Ministerin ist sich daher sicher, dass das Vorgehen gegen
Kinderpornografie im Internet rechtlich einwandfrei ist und helfen wird, die
Verbreitung dieser grauenhaften Bilder im Internet einzudämmen.
Frau Ministerin findet es richtig und wichtig, das Verfahren transparent zu
gestalten, damit Gerüchte und Desinformationen die immer wieder ihren Weg in
die öffentliche Debatte finden, keine Chance haben. Deswegen hat das
Ministerium einen umfangreichen Frage&Antwort-Katalog im Netz
veröffentlicht, der ständig aktualisiert wird:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root,did=119244.html
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Service-Team
__________________________
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Telefon: 01801 90 70 50
Telefax: 01888 555 4400
Internet: http://www.bmfsfj.de
E-Mail: [email protected]
Die Kinder werden nicht im Internet vergewaltigt.Nach vielen Gesprächen mit zahlreichen Experten aus dem In- und Ausland ist
Frau Ministerin mehr denn je überzeugt, dass wir als Gesellschaft die
Vergewaltigung von Kindern im Internet nicht länger hinnehmen können.
Die Ebene der Sachlichkeit hat sie mit ihrem ersten Satz den sie zu dem Thema je gesagt hat verlassen.Dabei hat Frau Ministerin mit Befremden festgestellt, dass manche
Diskussionsbeiträge die Ebene der gebotenen Sachlichkeit bisweilen
verlassen.
Sehr geehrter Herr zensursuliert,
Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen dankt Ihnen für Ihr Schreiben
vom 10. April 2009; sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Kampf gegen kinderpornografische Angebote im Internet und die breite
öffentliche Debatte über den geeigneten Weg zeigen: Mit dem Vorstoß, den
Zugang zu solchen Seiten zu erschweren, wurde offenbar ein Nerv getroffen.
Nach vielen Gesprächen mit zahlreichen Experten aus dem In- und Ausland ist
Frau Ministerin mehr denn je überzeugt, dass wir als Gesellschaft die
Vergewaltigung von Kindern im Internet nicht länger hinnehmen können.
Dabei hat Frau Ministerin mit Befremden festgestellt, dass manche
Diskussionsbeiträge die Ebene der gebotenen Sachlichkeit bisweilen
verlassen.
Ihre Anfrage gibt mir die Gelegenheit, zu dem gängigen Vorurteil in Bezug
auf die gegenwärtig diskutierte Initiative zur Erschwerung des Zugriffs auf
Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt, es handele sich dabei um eine
unzulässige Zensur des Internets, Stellung zu nehmen.
Unter Zensur ist die Kontrolle öffentlich geäußerter Meinungen in Presse,
Funk und Fernsehen, aber auch im Bereich der Literatur, Kunst etc. zu
verstehen, die dazu dient, das gesellschaftliche Leben in politischer,
sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren. Die derzeit
diskutierten Maßnahmen im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer
Inhalte im Internet beschränken sich ausschließlich darauf, den Zugriff auf
kinderpornographische und damit illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine
Straftat darstellt, zu erschweren. Mitnichten geht es darum, sämtliche
Inhalte des Internet zu prüfen und dann gegebenenfalls zu kontrollieren.
Mitnichten geht es daher um Zensur.
Die geplanten Maßnahmen stellen überdies einen wichtigen Beitrag gegen den
sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern dar. Alle
Dienste des Internets werden für Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und
der Vermarktung von Kindern genutzt. Nutzer können unbeobachtet nach Bildern
suchen und dabei alle weltweit verfügbaren Angebote nutzen. Dabei zeigt
sich, dass die Zahl der Konsumenten kontinuierlich steigt. Bei der
Besitzverschaffung von Kinderpornographie durch das Internet ist von 2006
auf 2007 ein Zuwachs von 111 % (von 2.936 auf 6.206 Fälle) zu verzeichnen.
Überdies ist festzustellen, dass die Bilder im Internet zunehmend
Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder, die schwer
missbraucht und misshandelt werden, zeigen.
Ziel der geplanten Zugangserschwerung ist es, neben dem Schutz der Opfer und
dem Schutz vor erneuter Viktimisierung auch den kommerziellen Massenmarkt
für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören und ein weiteres
klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu
setzen.
Internetseiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, dürfen
nicht frei zugänglich sein. Die Erschwerung des Zugangs zu
kinderpornografischen Inhalten im Internet hat vor allem präventiven
Charakter. Maßnahmen gegen diejenigen, die kinderpornographische Bilder
herstellen und/oder diese Inhalte im Internet einstellen, werden mit
unverminderter Intensität fortgeführt. Die geplante Zugriffserschwerung soll
diese nicht ersetzen, sondern im Sinne einer ganzheitlichen Bekämpfung der
Kinderpornographie ergänzen.
Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die
Zugangsperren zu umgehen. Selbst wenn man keine hundertprozentige Sperre
erreichen wird, ist es jedoch unter präventiven Gesichtspunkten bereits als
Erfolg zu werten, wenn der Zugang zu solchen Inhalten erschwert wird. Es ist
davon auszugehen, dass dies bei den Sperrmaßnahmen jedenfalls im Hinblick
auf die Mehrzahl der Internetnutzer der Fall ist.
Der grundsätzliche Erfolg eines solchen Systems lässt sich an den positiven
Erfahrungen anderer Länder, die bereits derartige Zugangssperren
eingerichtet haben, belegen. So werden beispielsweise in Norwegen
arbeitstäglich zwischen 15.000 und 18.000 Zugriffsversuche auf
kinderpornografische Webseiten erfolgreich gesperrt.
Zudem wird mit der Anzeige der geplanten Stopp-Seite eine in
kriminalpräventiver Hinsicht wesentliche Warnfunktion erfüllt. Der Nutzer,
der versucht, auf eine gesperrte Seite zuzugreifen, bekommt die
Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nochmals vor Augen geführt, was
jedenfalls auf diejenigen, die nicht zu den "Hardcore-Nutzern" zählen,
durchaus eine abschreckende Wirkung haben wird.
Dass die geplanten Zugangssperren dem Grundgesetz entsprechen, darüber ist
sich die Bundesregierung einig, was übrigens auch unabhängige Experten
bestätigen. Frau Ministerin ist sich daher sicher, dass das Vorgehen gegen
Kinderpornografie im Internet rechtlich einwandfrei ist und helfen wird, die
Verbreitung dieser grauenhaften Bilder im Internet einzudämmen.
Frau Ministerin findet es richtig und wichtig, das Verfahren transparent zu
gestalten, damit Gerüchte und Desinformationen die immer wieder ihren Weg in
die öffentliche Debatte finden, keine Chance haben. Deswegen hat das
Ministerium einen umfangreichen Frage&Antwort-Katalog im Netz
veröffentlicht, der ständig aktualisiert wird:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root,did=119244.html
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Service-Team
__________________________
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Telefon: 01801 90 70 50
Telefax: 01888 555 4400
Internet: http://www.bmfsfj.de
E-Mail: [email protected]
via Mailingliste vom Chaos Computer Club
Petition: Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
Petitionsserver entlasten durch:
twitter.com/mitzeichner und zeichnemit.de
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