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Der Bundestrojaner ist angekommen

MacMark

Jakob Lebel
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Wenn sie für eine Hausdurchsuchung an Deine Tür klopfen, müssen sie genau sagen, wonach sie suchen wollen - vor zusätzlichen Zeugen (Nachbar etc.). Sie brauchen eine richterliche Genehmigung für die Durchsuchung. Du und die Zeugen dürfen jeden Schritt überwachen. Sie fürfen auch nichts lesen, sondern nur sichten, um festzustellen, was eventuell wichtig sein könnte. Oh, ein Tagebuch, da könnte er etwas zur Tat drinstehen haben - oh ein Computer, da sind sicher Emails drauf, die nützlich sind - bitte beides einpacken und als Beweismittel mitnehmen.

Das reicht vollkommen aus, denn wenn jemand unter begründetem ausreichend schwerem Verdacht steht, dann können sie sich eine Hausdurchsuchung genehmigen lassen und den Computer mitnehmen. Wir brauchen dafür keine "Online"-Durchsuchung, die unsere Grundrechte und das Grundgesetz mit Füssen tritt.
 
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Blixten

Adams Apfel
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Wenn sie für eine Hausdurchsuchung an Deine Tür klopfen, müssen sie genau sagen, wonach sie suchen wollen - vor zusätzlichen Zeugen (Nachbar etc.). Sie brauchen eine richterliche Genehmigung für die Durchsuchung. Du und die Zeugen dürfen jeden Schritt überwachen.
Man erfæhrt ja ohnehin, wonach gesucht wurde, spætestens, wenn einem der Durchsuchungsbeschluss ausgehændigt wird. Im Moment, wo die Ermitlungsbeamten vor der Tuer stehen, hat man ohnehin keine Møglichkeit mehr einzugreifen. Man darf dabei sein, aber beeinflussen darf man nichts.
Das reicht vollkommen aus, denn wenn jemand unter begründetem ausreichend schwerem Verdacht steht, dann können sie sich eine Hausdurchsuchung genehmigen lassen und den Computer mitnehmen.
Den Aspekt finde ich interessant: Viele der vorgebrachten Einwænde gegen das Ausspæhen von Computern gelten hier genauso ("geht keinen was an", "gespeicherte Informationen der letzten 20 Jahre" "Polizei liest meine Gedanken" usw) dennoch wird das Konfiszieren eines Rechners allgemein weit unkritischer gesehen.

Ich denke das hat mit der Hysterie zu tun, die den Eindruck erweckt, es sollten andernfalls flæchendeckend Rechner ueberwacht werden.
Hier sei auch noch einmal auf die Anzahl der Wohnraumueberwachungen letztes Jahr hingewiesen: 2
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

hier noch einmal vorneweg: Die Online Durchsuchungen sind natürlich erst in der Planung. Es besteht bisher lediglich ein vom Innenministerium entworfener Kabinettsentwurf. Dieser wurde noch nicht in den Bundestag eingebracht. Dass dieser Kabinnettsentwurf eine "Online"-Durchsuchung ohne Richtervorbehalt beinhaltet, ging in der letzten Woche durch die Presse, die sich sämtlichst auf diesen von Schäuble erstellten Entwurf bezieht. So berichteten nicht nur der CCC sondern auch heise, Spiegel und die Tageszeitungen, von den "Online Razzien" ohne Richtervorbehalt. Exemplarisch sei hier nur die Quelle des Spiegels genannt:

Schäuble will Online-Razzien auch ohne Richtererlaubnis

Dass die "Online Razzien" mit dem großen Lauschangriff vergleichbar sind, wird in der juristischen Literatur einhellig angenommen. Gerade hier liegen aber im Hinblick auf das Urteil des Bundsverfassungsgerichts die großen Probleme, die auch aus Sicht der Literatur eine verfassungsmäßige Durchführung unmöglich machen.

So führt das Bundesverfassungsgericht aus:

Eine auf die Überwachung von Wohnraum in solchen Fällen gerichtete
gesetzliche Ermächtigung muss aber unter Beachtung des Grundsatzes der
Normenklarheit nähere Sicherungen der Unantastbarkeit der Menschenwürde
enthalten: Das Risiko ihrer Verletzung ist auszuschließen.

Das bedeutet, dass das Risiko Null sein muss. Sobald auch nur die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, dass Bereiche der privaten Lebensführung, angetastet werden könnten, hat die Überwachung zu unterbleiben.

So muss die Überwachung in Situationen
von vornherein unterbleiben, in denen Anhaltspunkte bestehen, dass die
Menschenwürde durch die Maßnahme verletzt wird. Führt die Überwachung
unerwartet zur Erhebung von absolut geschützten Informationen, muss sie
abgebrochen werden und die Aufzeichnungen müssen gelöscht werden.

Dass bedeutet für die Praxis, dass die Überwachung nicht durch eine Software geschehen kann, denn die Softwar ist nicht in der Lage, diese absolut geschützten Informationen eindeutig zu erkenen. Jetzt kann man ja argumentieren, dass die Daten dann später gelöscht werden können. Auch hier war das Verfassungsgericht eindeutig: Natürlich sind die Daten zu löschen, aber die Überwachung muss abgebrochen werden. Sie darf nicht einstweilen weiterlaufen, bis sich jemand bequemt sie zu überprüfen.

Das Risiko, solche Daten zu erfassen, besteht typischerweise beim
Abhören von Gesprächen mit engsten Familienangehörigen, sonstigen
engsten Vertrauten und Personen, zu denen ein besonderes
Vertrauensverhältnis besteht (wie z. B. Pfarrern, Ärzten und
Strafverteidigern).

Hier verbietet das Verfassungsgericht die Überwachung der Kommunikation mit solchen Personen. Für die Online-Überwachung bedeutet dies, dass sobald der Verdacht besteht, dass auf dem zu überwachenden System Kommunikation mit solchen Personen gespeichert sein könnte, darf die Überwachung nicht stattfinden. Einzige Ausnahme: Diese Personen sind Tatbeteiligte.

Quelle für die Quotes ist die Entscheidung des BVerfG vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -

Hier kann man erkennen, dass eine solche Überwachung bereits bei der akkustischen Wohnraumüberwachung mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. Dies ist meiner Meinung nach auch der einzige Grund dafür, warum es bisher nur so wenige Überwachungen gegeben hat.

Einer Online-Überwachung, die diesen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen entspricht, wäre sicherlich zuzustimmen. Nur glaube ich kaum, dass der Entwurf des Innenministerium diesen Anforderungen gerecht wird. Nach meiner Auffassung und meinem Verständnis glaube ich viel mehr, dass diese Anforderungen eine Überwachung mittels einer RFS unmöglich machen.

1. Sobald die entfernte Möglichkeit besteht, dass auf dem zu überwachenden System höchst private Daten, oder Kommunikation mit Ärzten, Anwälten oder nahen Angehörigen gespeichert ist, darf die Überwachung von vorneherein nicht durchgeführt werden. Allerdings dürte das auf so ziemlich jedes System (außer vielleicht reine Serverdienste, wie DNS) zutreffen.

2. Da bei zufälligem Auffinden absolut geschützter Daten die Überwachung abzbrechen ist (ein späteres Weglassen oder Löschen ist kein Abbruch), muss die Überwachung manuell durchgeführt werden. Der Aufwand, der nötig ist Gigabyte- oder gar Terrabyteweise fremde Systeme manuell zu durchsuchen, dürfte die Kapazitäten der Ermittlungsbehörden bei weitem sprengen.

Hier geht es meiner Meinung nach nicht darum, den Ermittlungsbehörden den Sprung ins 21. Jahrhundert zu verwehren, sondern es geht darum unsere Bürgerrechte zu wahren. Der weltweite Terrorismus ist von den Ermittlern nur vorgeschobene Panikmache. Letztlich möchten sie sich nur ihre Arbeit erleichtern.

Zu den Leuten, die meinen, macht mal halblang, so weit, dass alle Rechner überwacht werden wird es nicht kommen, und dass ist auch nicht geplant, kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen! Bei dem Mautsystem wurde ursprünglich auch zur Bedingung gemacht, dass diese Daten ausschließlich für die Abrechnung verwendet werden dürfen. Jetzt wo die Möglichkeiten da sind, sollen die Daten auch für die Strafverfolgung verwendet werden.

siehe hier
und hier

Nur meine Meinung
Liebe Grüße
Jens
 
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JGmerek

Boskop
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Man erfæhrt ja ohnehin, wonach gesucht wurde, spætestens, wenn einem der Durchsuchungsbeschluss ausgehændigt wird. Im Moment, wo die Ermitlungsbeamten vor der Tuer stehen, hat man ohnehin keine Møglichkeit mehr einzugreifen. Man darf dabei sein, aber beeinflussen darf man nichts.
Den Aspekt finde ich interessant: Viele der vorgebrachten Einwænde gegen das Ausspæhen von Computern gelten hier genauso ("geht keinen was an", "gespeicherte Informationen der letzten 20 Jahre" "Polizei liest meine Gedanken" usw) dennoch wird das Konfiszieren eines Rechners allgemein weit unkritischer gesehen.

Ich denke das hat mit der Hysterie zu tun, die den Eindruck erweckt, es sollten andernfalls flæchendeckend Rechner ueberwacht werden.
Hier sei auch noch einmal auf die Anzahl der Wohnraumueberwachungen letztes Jahr hingewiesen: 2

Doch man hat umfangreiche Einflussmöglichkeiten, man kann Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss einreichen und Versiegelung der beschlagnamten Akten und Gegenstände verlangen. Das bedeutet dann, dass diese nicht gesichtet werden dürfen, bis über die Beschwerde entschieden ist. Genau dass ist auch der Punkt, warum das Mitnehmen eines PCs aus der Wohnung weniger schwer wiegt, als die Online Überwachung. Wenn die Ermittler meinen PC mitnehmen, so weiß ich davon und kann entsprechend handeln.

Von der Onlinedurchsuchung erfährt der Betroffene erst einmal gar nicht und kann daher auch keine Rechtsmittel dagegen geltend machen. Dies ist ja auch der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht so extrem hohe Anforderungen an diese Überwachungsmaßnahmen stellt.

Meiner Meinung nach ist hier in diesem Falle eine Hysterie angebracht, da hier ganz eklatant unsere Bürgerrechte mit Füßen getreten werden sollen. Man könnte jetzt behaupten, Terroristen hätten diese Bürgerrechte nicht verdient, aber hierin liegt ein ganz großes Problem. Solange nicht erwiesen ist, dass sie Terroristen sind, sind sie ganz normale Bürger wie jeder von uns. Daher kann eine solche Maßnahme jeden von uns treffen.

Viele Grüße
 
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QuickMik

deaktivierter Benutzer
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Es muss Bundestrojanisches Pferd oder trojanisches Bundespferd oder so heißen!

genau! (karma für holger)
da bin ich dabei.
die vereinten griechen sind mit dem gaul gegen troja gezogen.

und die vereinten deutschen bauen das bundespferd.
bitte bitte laßt es germanisches bundespferd heissen :p

und als icon sollte doch der ar.....h vom schäuble drauf...oder?

hoffnung gibt mir nur, das die kräfte die uns lenken........
saublöd sind. und genau das ist der grund, warum die so einen gaul nicht zusammenbringen.

my2cents
mike
 

Sarah Nyn

Kaiser Wilhelm
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Den Aspekt finde ich interessant: Viele der vorgebrachten Einwænde gegen das Ausspæhen von Computern gelten hier genauso ("geht keinen was an", "gespeicherte Informationen der letzten 20 Jahre" "Polizei liest meine Gedanken" usw) dennoch wird das Konfiszieren eines Rechners allgemein weit unkritischer gesehen.

Neben den schon genannten Unterschieden besteht hier die Möglichkeit, die Festplatte zu verschlüsseln. Niemand kann zur Herausgabe eines Passworts gezwungen werden. Arbeiten kann ich aber nicht mit verschlüsselten Daten, es sei denn ich bin wirklich verdammt gut im Kopfrechnen.
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Sehr interessanter Thread, der es fertigbringt, mal die ganzen verschiedenen Quellen zu bündeln und der sehr deutlich auf die Problematik von Stasi2.0´s Bemühungen hinweist.

Ich persönlich hege ja noch die Hoffnung, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht noch wissen, was Ziel und Absicht der Verfassung sind und dem Wahnsinn einen Riegel vorschieben.
 

hbex

Martini
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Man erfæhrt ja ohnehin, wonach gesucht wurde, spætestens, wenn einem der Durchsuchungsbeschluss ausgehændigt wird. Im Moment, wo die Ermitlungsbeamten vor der Tuer stehen, hat man ohnehin keine Møglichkeit mehr einzugreifen. Man darf dabei sein, aber beeinflussen darf man nichts.

Ist es nicht so, daß die gar nicht in die Wohnung dürfen, wenn denen der auf dem Dursuchungsbefehl beschriebene Gegenstand, auf den die Wohnung durchsucht werden soll, bereits an der Türe ausgehändigt wird?

Oder unterliege ich da einem Irrtum?
 

MacMark

Jakob Lebel
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… Festplatte zu verschlüsseln. Niemand kann zur Herausgabe eines Passworts gezwungen werden. Arbeiten kann ich aber nicht mit verschlüsselten Daten …

Doch kannst Du: Mit FileVault. Sobald Du Dich anmeldest wird das verschlüsselte Home "geöffnet" und das ist es nur für Dich zu der Zeit.
 

MacMark

Jakob Lebel
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Ist es nicht so, daß die gar nicht in die Wohnung dürfen, wenn denen der auf dem Dursuchungsbefehl beschriebene Gegenstand, auf den die Wohnung durchsucht werden soll, bereits an der Türe ausgehändigt wird?

Oder unterliege ich da einem Irrtum?

Sollte korrekt sein. Kooperation ist ja erlaubt :)
 

stk

Grünapfel
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So führt das Bundesverfassungsgericht aus:

Eine auf die Überwachung von Wohnraum in solchen Fällen gerichtete
gesetzliche Ermächtigung muss aber unter Beachtung des Grundsatzes der
Normenklarheit nähere Sicherungen der Unantastbarkeit der Menschenwürde
enthalten: Das Risiko ihrer Verletzung ist auszuschließen.
Das bedeutet, dass das Risiko Null sein muss. Sobald auch nur die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, dass Bereiche der privaten Lebensführung, angetastet werden könnten, hat die Überwachung zu unterbleiben.

Das bedeutet, dass das Risiko Null sein muss. Sobald auch nur die geringste Wahrscheinlichkeit besteht, dass Bereiche der privaten Lebensführung, angetastet werden könnten, hat die Überwachung zu unterbleiben.

Heißt das, vereinfacht gesagt: ich hab iLife auf meinem Rechner, das ist persönlich - Onlinedurchsuchung ist zu verneinen? :p

Gruß Stefan
 

zeno

Lane's Prinz Albert
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Heißt das, vereinfacht gesagt: ich hab iLife auf meinem Rechner, das ist persönlich - Onlinedurchsuchung ist zu verneinen? :p

Nein, nein, die Software muss erkennen, ah, die Bilder sind Privat, die gehn mich nichts an - die werte ich nicht aus ;)
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
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Das ist doch genau so seltsam, wie der "Große Lauschangriff", wo die Lauscher für den Zeitraum "persönlicher Gespräche" nicht lauschen dürfen; erst danach wieder. o_O
Da dürften die ja eigentlich nie irgendwelche Erkenntnisse gewinnen.

Man muss doch nur jedes Gespräch mit "Hallo, wie geht es deiner Mutter?" beginnen und schon darf nicht mehr zugehört werden.
 

Blixten

Adams Apfel
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Genau dass ist auch der Punkt, warum das Mitnehmen eines PCs aus der Wohnung weniger schwer wiegt, als die Online Überwachung. Wenn die Ermittler meinen PC mitnehmen, so weiß ich davon und kann entsprechend handeln.
Das stimmt natuerlich, da gibt es einen Unterschied.
Daher halte ich auch, wie schon geschrieben, die heimliche Wohnungsueberwachung fuer ein passenderes Analogon. An dieser duerften sich auch die Voraussetzung fuer die Onlinedurchsuchung, wie du sie beschrieben hast, orientieren:
Von der Onlinedurchsuchung erfährt der Betroffene erst einmal gar nicht und kann daher auch keine Rechtsmittel dagegen geltend machen. Dies ist ja auch der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht so extrem hohe Anforderungen an diese Überwachungsmaßnahmen stellt.
Und gerade weil das Bundesvervassungsgericht so hohe Anforderungen an Massnahmen stellt, die so tief in die persønliche Freiheit eingtreifen, verstehe ich die Hysterie nicht, in der suggeriert wird, die Computerueberwachung ziele auf jeden, der einen Rechner besitzt oder dass sich Herr Schæuble fuer meine MP3s interessiert oder was weiss ich was, a'la
Genau dies plant die Bundesregierung unter Innenminister Schäuble zur gängigen Ermittlungspraxis der Bundesbehörden zu machen.
Wir wollen keine Stasi 2.0.
Ich möchte nicht, dass jemand mir dabei zuguckt, wie oder was ich auf meinem PC schreibe oder welche Musik ich höre.
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Die, die Privatsphære in etwa in gleichem Masse verletzende Wohnraumueberwachung kam 2006 ganze 2 Mal zum Einsatz, eben weil das Bundesverfassungsgericht hier hohe Huerden aufgebaut hat.
Im uebrigen wird das Palament (und damit auch die Øffentlichkeit) ueber die einzelnen Einsætze unterrichtet.
Ist es nicht so, daß die gar nicht in die Wohnung dürfen, wenn denen der auf dem Dursuchungsbefehl beschriebene Gegenstand, auf den die Wohnung durchsucht werden soll, bereits an der Türe ausgehändigt wird?
Ich glaube, dass sie die Durchsuchung abschliessen muessen, wenn sie sich ueberzeugt haben, dass die ausgehændigten Gegenstænde die gesuchten sind, du also, um im Beispiel zu bleiben, nicht einfach einen anderen Rechner aushændigst, kann mich aber irren.
Das macht auch Sinn, schliesslich haben die Beamten dann das, was sie suchen sollen.
 

MacMark

Jakob Lebel
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Wieso redet hier überhaupt ein Däne über deutsche Interna?
 

Sarah Nyn

Kaiser Wilhelm
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177
Doch kannst Du: Mit FileVault. Sobald Du Dich anmeldest wird das verschlüsselte Home "geöffnet" und das ist es nur für Dich zu der Zeit.

Zu der Zeit in der ich eingeloggt bin, ist aber doch auch die Software aktiv. Und wenn es funktioniert, hat sie mindestens die selben Rechte wie ich. Und auch wenn alles on-the-fly entschlüsselt wird (ist glaub ich so?), kann die Software das machen. Oder übersehe ich da was?
Edit: Man könnte vielleicht eine Struktur von verschlüsselten Images erstellen, die natürlich individuelle Passworte haben und nur dass entschlüsselt werden, wenn es nötig ist, um das Risiko zu minimieren. Wer wirklich irgendwas übles im Sinn hat, wird das auch so oder besser machen. Wobei das natürlich keine Lösung ist.

Und gerade weil das Bundesvervassungsgericht so hohe Anforderungen an Massnahmen stellt, die so tief in die persønliche Freiheit eingtreifen, verstehe ich die Hysterie nicht, in der suggeriert wird, die Computerueberwachung ziele auf jeden, der einen Rechner besitzt oder dass sich Herr Schæuble fuer meine MP3s interessiert oder was weiss ich

Natürlich kann jeder, der einen Rechner besitzt, betroffen sein. Genau darum geht es.
Auch Daten, die du als uninteressant für die Polizei einstufst, könnten kontrolliert werden. Es geht nicht darum, ob die Daten nun interessant sind oder nicht. Es geht um den Einblick. Unschuldige haben sehr wohl das Recht, etwas zu verbergen.

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Die, die Privatsphære in etwa in gleichem Masse verletzende Wohnraumueberwachung kam 2006 ganze 2 Mal zum Einsatz, eben weil das Bundesverfassungsgericht hier hohe Huerden aufgebaut hat.

Und bei der Wohnraumüberwachung sind, wie auch beim Telefon, nicht die letzten 20 Jahre sichtbar.
 
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