Genau dies plant die Bundesregierung unter Innenminister Schäuble zur gängigen Ermittlungspraxis der Bundesbehörden zu machen.
Man mag das Ansspæhen von Rechnern durchaus kritisch sehen, das tue ich auch, aber so zu tun als sei geplant bald jeden Computer mit Bundestrojaner auszustatten ist Humbug.
Wie heute schon die Telefonueberwachung und die Wohnraumdurchsuchung, wird das Ausspæhen eines Rechners unter Richtervorbehalt stehen, d.h. jede einzelne Massnahme muss von einem Richter abgesegnet werden.
Letztlich ist die heimliche Computerueberwachung nichts anderes als die Anpassung der polizeilichen Kommunikationsueberwachung an die Kommunikationswege das 21 Jahrhunderts.
Das war in der Tat neu fuer mich, in allen Verlautbarungen, die ich kannte, steht der Richtervorbehalt. Im zitierten Interview, nachzulesen im Wired-Artikel, weisst ja selbst Schæuble darauf hin.Wir wollen keine Stasi 2.0. Und Du, Blixten, hast den Ernst der Lage tatsächlich nicht verstanden. Vielleicht hilft etwas Lektüre:
http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror
Die Anzahl der per Telefonueberwachung ueberwachten Personen ist sogar ruecklæufig.Blixten, es geht darum, dass die Ermittlungstätigkeiten ausgeweitet werden sobald sie erlaubt sind. Am Beispiel der steigenden Zahlen der Telefonüberwachung kannst Du das gut sehen.
Das møchte ich auch nicht, aber bitteschøn doch nicht nur am PC.Ich möchte nicht, dass jemand mir dabei zuguckt, wie oder was ich auf meinem PC schreibe oder welche Musik ich höre. Es geht einfach niemanden etwas an.
Ueber das Aussmass des Eingriffs in die Privatsphære mag man streiten, aber mit der Freien Meinungsæusserung hat die Diskussion nichts zu tun.Wir geben hier etwas auf, was hart erkämpft wurde. Das Recht auf freie Meinung und auf Privatsphäre. [...] Anschläge werden so nicht verhindert.
und bei der Wohnungsdurchsuchung auch.Per Telefonüberwachung kann man nicht rausfinden, was ich die letzten 20 Jahre so gesprochen habe. Beim Computer schon.
Gibt es fuer die Behauptung eine Quelle?Die Richter bekommen Vordrucke. Stimmen sie zu, machen sie ein paar Kreuzchen. Lehen sie ab, müssen sie seitenlange Begründungen schreiben.
Gruene Bundestragsfraktion schrieb:Die Bundesregierung hat heute dem Parlament den von der Verfassung vorgeschriebenen Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung– vulgo dem großen Lauschangriff – im Jahre 2006 vorgelegt.
Danach kam dieses Mittel im Jahre 2006 nur zweimal zum Einsatz. Dies ist hocherfreulich.
Einmal ging es um einen Mordverdacht in Bayern und einmal um den Vorwurf der Bestechung in Berlin.
Wie ich schon schrieb ist das schwer sicherzustellen, aber beileibe kein alleiniges Problem des Bundestrojaners.Wie möchtest Du denn "Inhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung" erkennen und unterscheiden von terroranschlagsrelevanten Inhalten?
Auch zur Tatsache, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung angegeben werden muss, nach was gesucht wird, findet sich eine Analogie:
Zitat:
Eine Maßnahme nach § 20k darf nur unter Verwendung von Suchbegriffen angeordnet werden, die nicht zur Erfassung von Inhalten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung führen.
Natuerlich werden dir die Suchbegriffe nicht mitgeteilt, die Einschrænkung auf bestimmte Suchbegriffe richtet sich an die Ermitlungsbehørden, genau wie die von MacMark angesprochene Angabe des Suchziels bei einer Wohnungsdurchsuchung.Ich sehe den Zusammenhang nicht. Die Suchbegriffe werden mir doch nicht mitgeteilt. Das würde die ganze Aktion verraten.
Ausserdem darf ich doch wohl in Gedanken heimlich Anschläge planen. Und diese auf einen externen Gedankenraum (Computer) übertragen. Das ist etwas ganz persönliches. Oder sind wir hier bei Minority Report? Pre-Crime! Es funktioniert!
Bei der Wohnraumueberwachung (das ist der Lauschangriff; halte ich auch fuer das passendere Analogon fuer die Onlineueberwachung, da sie permanent und eben heimlich ist) merkt der Betroffene doch auch erst im Nachhinein etwas.Bei Hausdurchsuchungen haben die Betrofffenen halt das Recht anwesend zu sein. Onlinedurchsuchungen finden aber ohne das Wissen des Betroffenen statt. Hier liegt meiner Meinung nacht das größte Problem. Theoretisch müsste der Betroffene über den Lauschangriff vorher informiert werden. Das passiert aber nicht. Verfassungsbruch oder -änderung?
Und natuerlich darfst du in Gedanken machen, was du willst, natuerlich auch Anschlæge planen.
Zu keinem Zeitpunkt ging es hier auch nur ansatzweise um die Einfuehrung eines neuen Straftatbestands.
Ich sehe den Zusammenhang nicht. Die Suchbegriffe werden mir doch nicht mitgeteilt. Das würde die ganze Aktion verraten.
Ausserdem darf ich doch wohl in Gedanken heimlich Anschläge planen. Und diese auf einen externen Gedankenraum (Computer) übertragen. Das ist etwas ganz persönliches. Oder sind wir hier bei Minority Report? Pre-Crime! Es funktioniert!
Sarah. Das sehe ich genauso. Ich dürfte doch Anschläge planen so viel ich will. So lange ich diese Absichten nicht umsetze, kann ich planen was ich will, wie ich will und so lange ich will. Ist mein privates Freizeitvergnügen.Ich könnte auch ein PC Spiel daraus machen oder einen Film oder ein Buch darüber schreiben.
Natuerlich werden dir die Suchbegriffe nicht mitgeteilt, die Einschrænkung auf bestimmte Suchbegriffe richtet sich an die Ermitlungsbehørden, genau wie die von MacMark angesprochene Angabe des Suchziels bei einer Wohnungsdurchsuchung.
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