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Der Bundestrojaner ist angekommen

Blixten

Adams Apfel
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Wer den verlinkten "Wired" Artikel liest, wird sich wundern. Wie kommt man von
Genau dies plant die Bundesregierung unter Innenminister Schäuble zur gängigen Ermittlungspraxis der Bundesbehörden zu machen.

Man mag das Ansspæhen von Rechnern durchaus kritisch sehen, das tue ich auch, aber so zu tun als sei geplant bald jeden Computer mit Bundestrojaner auszustatten ist Humbug.
Wie heute schon die Telefonueberwachung und die Wohnraumdurchsuchung, wird das Ausspæhen eines Rechners unter Richtervorbehalt stehen, d.h. jede einzelne Massnahme muss von einem Richter abgesegnet werden.

Letztlich ist die heimliche Computerueberwachung nichts anderes als die Anpassung der polizeilichen Kommunikationsueberwachung an die Kommunikationswege das 21 Jahrhunderts.
Frueher stand der Schlapphuttræger vom BKA am Tresen, wenn Ede und Willy in der Kneipe Plæne schmiedeten, dann kamen Wanzen und abgehørte Telefonate.
Und genau wie sich die Kommunikation zunehmend online verlagert, tut dies auch deren Uberwachung.
Die "wæhret den Anfængen"-Kommentare verstehe ich daher nicht
 
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wortsalat

Klarapfel
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Blixten, es geht darum, dass die Ermittlungstätigkeiten ausgeweitet werden sobald sie erlaubt sind. Am Beispiel der steigenden Zahlen der Telefonüberwachung kannst Du das gut sehen. Ich möchte nicht, dass jemand mir dabei zuguckt, wie oder was ich auf meinem PC schreibe oder welche Musik ich höre. Es geht einfach niemanden etwas an. Es ist meine private Sache. Wir geben hier etwas auf, was hart erkämpft wurde. Das Recht auf freie Meinung und auf Privatsphäre. Und wofür sollen wir das aufgeben? Für eine Handvoll Terroristen, die ganz andere Wege der Kommunikation nutzen. Anschläge werden so nicht verhindert.

Die Richter bekommen Vordrucke. Stimmen sie zu, machen sie ein paar Kreuzchen. Lehen sie ab, müssen sie seitenlange Begründungen schreiben. Auch hier steigt die Zahl der Genehmigungen ständig.
 

Sarah Nyn

Kaiser Wilhelm
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Man mag das Ansspæhen von Rechnern durchaus kritisch sehen, das tue ich auch, aber so zu tun als sei geplant bald jeden Computer mit Bundestrojaner auszustatten ist Humbug.

Mag sein, aber die Welt verändert sich mit der Zeit. Noch wäre das wohl auch technisch problematisch, aber wenn das Recht besteht, kann es auch später angewandt werden. Und ich finde auch, dass der Umfang keine grosse Rolle spielt, wenn jeder betroffen sein kann.

Wie heute schon die Telefonueberwachung und die Wohnraumdurchsuchung, wird das Ausspæhen eines Rechners unter Richtervorbehalt stehen, d.h. jede einzelne Massnahme muss von einem Richter abgesegnet werden.

Eine Unterschrift. Ich sehe das nicht als ein grosses Hindernis.

Letztlich ist die heimliche Computerueberwachung nichts anderes als die Anpassung der polizeilichen Kommunikationsueberwachung an die Kommunikationswege das 21 Jahrhunderts.

Per Telefonüberwachung kann man nicht rausfinden, was ich die letzten 20 Jahre so gesprochen habe. Beim Computer schon. Es ist schon nur ein weiterer Schritt, aber ein gewaltiger und in eine Richtung, die mir persönlich Angst macht.

Zum Terrorismus: Das funktioniert ja ganz gut. Bring die Regierung dazu, die Bürger zu terrorisieren. Spart viel Arbeit.
 

Blixten

Adams Apfel
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Wir wollen keine Stasi 2.0. Und Du, Blixten, hast den Ernst der Lage tatsächlich nicht verstanden. Vielleicht hilft etwas Lektüre:
http://www.ccc.de/updates/2007/bkaterror
Das war in der Tat neu fuer mich, in allen Verlautbarungen, die ich kannte, steht der Richtervorbehalt. Im zitierten Interview, nachzulesen im Wired-Artikel, weisst ja selbst Schæuble darauf hin.
Ich halte den CCC fuer eine sehr ehrbare Vereinigung aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der dort præsentierte Text so nicht dem Bundestag vorgelegt wird.

Blixten, es geht darum, dass die Ermittlungstätigkeiten ausgeweitet werden sobald sie erlaubt sind. Am Beispiel der steigenden Zahlen der Telefonüberwachung kannst Du das gut sehen.
Die Anzahl der per Telefonueberwachung ueberwachten Personen ist sogar ruecklæufig.
Was gestiegen ist, sind die ueberwachten Anschluesse. Die statistische Auswertung greift aber auf diese zurueck, einfach weil sie noch aus der Zeit kommt, als ueberwachter Anschluss = Ueberwachte Person war. Der Anstieg erklært sich damit, dass heute bei einer zu ueberwachenden Person nicht mehr eine Festnetznummer abzuhøhren ist, sondern dank ISDN møglicherweise mehrere, sowie, u.U. mehrere, møglicherweise wechselne (Prepaid-)Mobiltelefone.

Ich möchte nicht, dass jemand mir dabei zuguckt, wie oder was ich auf meinem PC schreibe oder welche Musik ich höre. Es geht einfach niemanden etwas an.
Das møchte ich auch nicht, aber bitteschøn doch nicht nur am PC.
Ich møchte auch nicht dass das jemand in meiner Wohnung mitbekommt, im Bus oder sonstwo. Ich hab auch wenig Angst davor, dass das derzeit irgendwer in meiner Wohnung macht, obwohl es das Mittel der Wohnraumueberwachung gibt.
Nicht weil ich mir nichts zu Schulden habe kommen lassen, sondern weil ich weiss, dass ich nichts auf dem Kerbholz habe, fuer das ein Richter das genehmigen duerfte.

Und als letztes:
Wir geben hier etwas auf, was hart erkämpft wurde. Das Recht auf freie Meinung und auf Privatsphäre. [...] Anschläge werden so nicht verhindert.
Ueber das Aussmass des Eingriffs in die Privatsphære mag man streiten, aber mit der Freien Meinungsæusserung hat die Diskussion nichts zu tun.
Und ob Anschlæge verhindert werden, weiss ich nicht, du aber auch nicht.

Es geht mir hierbei eigentlich gar nicht darum, in der Ecke der Befuerworter zu stehen, aber wenn man immer gleich den grossen Hammer rausholt, dann ist der abgenutzt, wenn man ihn wirklich mal braucht.

Wer mehr Leute ueberzeugen will, als die Internetcommunity, der sollte auf kuenstliche Erregung, all die Ueberspitzungen, die Behauptungen, die Polemik usw verzichten, sie passen einfach zu gut in das Klische der gesellschaftlich ignorierbaren Onlinemotzkis.

Per Telefonüberwachung kann man nicht rausfinden, was ich die letzten 20 Jahre so gesprochen habe. Beim Computer schon.
und bei der Wohnungsdurchsuchung auch.
 

wortsalat

Klarapfel
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Ich gehe für die Erhaltung meiner Rechte auf die Straße, auch oder gerade dann, wenn ich als " Onlinemotzki" oder sonst was bezeichnet werde. Es besteht ein großer Unterschied zwischen Hausdurchsuchung und Onlinedurchsuchung. Die Hausdurchsuchung verfolgst Du und es gibt die von Dir beschriebenen Rechte. Bei Onlinedurchsuchungen ist das nicht der Fall. Du weißt nicht einmal, dass Du überwachst wirst.

P.S. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will das Tragen von täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen und anderen Waffenimitaten verbieten... (Quelle: N-TV)
 
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Blixten

Adams Apfel
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Bei einer Wohnraumueberwachung weist man doch auch nicht, dass man ueberwacht wird, und wenn ein Telefon abhøhrt wird, ebensowenig.

Darueber hinaus hab ich mir mal Auszuege des beim CCC verøffentlichten Gesetzestextes (auch oben verlinkt von MacMark) durchgelesen und bin erstaunt.
Der CCC schreibt:
Die Richter bekommen Vordrucke. Stimmen sie zu, machen sie ein paar Kreuzchen. Lehen sie ab, müssen sie seitenlange Begründungen schreiben.
Gibt es fuer die Behauptung eine Quelle?

Um einen Eindruck zu bekommen, welches Ausmass so um und bei zu erwarten wære, ist vielleicht auch ein Blick auf die Anwendungspraxis der Wohnraumueberwachung nicht verkehrt.
Da gibt es gerade aktuelle Daten:
Gruene Bundestragsfraktion schrieb:
Die Bundesregierung hat heute dem Parlament den von der Verfassung vorgeschriebenen Bericht zur akustischen Wohnraumüberwachung– vulgo dem großen Lauschangriff – im Jahre 2006 vorgelegt.
Danach kam dieses Mittel im Jahre 2006 nur zweimal zum Einsatz. Dies ist hocherfreulich.
Einmal ging es um einen Mordverdacht in Bayern und einmal um den Vorwurf der Bestechung in Berlin.
 
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MacMark

Jakob Lebel
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Wie möchtest Du denn "Inhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung" erkennen und unterscheiden von terroranschlagsrelevanten Inhalten? Wenn ich einen Anschlag plane, dann sind das zwangsläufig private Daten. Deine Aussagen werden, genau wie die von Schäuble, von keiner Ahnung getrübt.
 

Blixten

Adams Apfel
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Wie möchtest Du denn "Inhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung" erkennen und unterscheiden von terroranschlagsrelevanten Inhalten?
Wie ich schon schrieb ist das schwer sicherzustellen, aber beileibe kein alleiniges Problem des Bundestrojaners.
"Kernbereich privater Lebensgestaltung" ist ein Begriff, der, uebrigens nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ebenso im schon bestehenden und (sehr selten) angewanten Gesetz zur Wohnraumueberwachung steht.
Die Idee dahinter zielt neben den Ueberwachern selbst, auch auf die spætere Verwertbarkeit in Prozessen.
 

Sarah Nyn

Kaiser Wilhelm
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Auch zur Tatsache, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung angegeben werden muss, nach was gesucht wird, findet sich eine Analogie:
Zitat:
Eine Maßnahme nach § 20k darf nur unter Verwendung von Suchbegriffen angeordnet werden, die nicht zur Erfassung von Inhalten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung führen.

Ich sehe den Zusammenhang nicht. Die Suchbegriffe werden mir doch nicht mitgeteilt. Das würde die ganze Aktion verraten.

Ausserdem darf ich doch wohl in Gedanken heimlich Anschläge planen. Und diese auf einen externen Gedankenraum (Computer) übertragen. Das ist etwas ganz persönliches. Oder sind wir hier bei Minority Report? Pre-Crime! Es funktioniert!
 

zeno

Lane's Prinz Albert
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Nach Stichwörtern.. angenommen ich werde als Terrorverdächtiger durch die Remote Forensics Software beobachtet.. und jetzt schreibe ich ner Freundin "du bist echt ne Bombe im Bett" .. mh Bombe.. könnte gut n Stichwort sein.. und was machen jetzt meine Beobachter mit den evtl. ausführlichsten Schilderungen Liebeslebens?
 

wortsalat

Klarapfel
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Sarah. Das sehe ich genauso. Ich dürfte doch Anschläge planen so viel ich will. So lange ich diese Absichten nicht umsetze, kann ich planen was ich will, wie ich will und so lange ich will. Ist mein privates Freizeitvergnügen.Ich könnte auch ein PC Spiel daraus machen oder einen Film oder ein Buch darüber schreiben.

Ich versuche Quellen zu finden. Ich arbeite in einem Bereich mit Kontakt zu entsprechenden Quellen. (Antigewalt Fanprojekt). Bei Hausdurchsuchungen haben die Betrofffenen halt das Recht anwesend zu sein. Onlinedurchsuchungen finden aber ohne das Wissen des Betroffenen statt. Hier liegt meiner Meinung nacht das größte Problem. Theoretisch müsste der Betroffene über den Lauschangriff vorher informiert werden. Das passiert aber nicht. Verfassungsbruch oder -änderung? Zur Zeit dürfen Rechner auch noch nicht gehackt werden. Sind die Daten verschlüsselt hat die Kripo das Nachsehen. Genau das soll geändert werden und darum dreht sich die Diskussion. Der Bundestrojaner ist die Eingangstür einer ganzen Reihe v. Maßnahmen.
 
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Blixten

Adams Apfel
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Ich sehe den Zusammenhang nicht. Die Suchbegriffe werden mir doch nicht mitgeteilt. Das würde die ganze Aktion verraten.
Ausserdem darf ich doch wohl in Gedanken heimlich Anschläge planen. Und diese auf einen externen Gedankenraum (Computer) übertragen. Das ist etwas ganz persönliches. Oder sind wir hier bei Minority Report? Pre-Crime! Es funktioniert!
Natuerlich werden dir die Suchbegriffe nicht mitgeteilt, die Einschrænkung auf bestimmte Suchbegriffe richtet sich an die Ermitlungsbehørden, genau wie die von MacMark angesprochene Angabe des Suchziels bei einer Wohnungsdurchsuchung.

Und natuerlich darfst du in Gedanken machen, was du willst, natuerlich auch Anschlæge planen.
Zu keinem Zeitpunkt ging es hier auch nur ansatzweise um die Einfuehrung eines neuen Straftatbestandes.
Bei Hausdurchsuchungen haben die Betrofffenen halt das Recht anwesend zu sein. Onlinedurchsuchungen finden aber ohne das Wissen des Betroffenen statt. Hier liegt meiner Meinung nacht das größte Problem. Theoretisch müsste der Betroffene über den Lauschangriff vorher informiert werden. Das passiert aber nicht. Verfassungsbruch oder -änderung?
Bei der Wohnraumueberwachung (das ist der Lauschangriff; halte ich auch fuer das passendere Analogon fuer die Onlineueberwachung, da sie permanent und eben heimlich ist) merkt der Betroffene doch auch erst im Nachhinein etwas.
 

zeno

Lane's Prinz Albert
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Und natuerlich darfst du in Gedanken machen, was du willst, natuerlich auch Anschlæge planen.
Zu keinem Zeitpunkt ging es hier auch nur ansatzweise um die Einfuehrung eines neuen Straftatbestands.

Verschwörungstheorie: Erstmal die Mittel der Beweisermittlung schaffen, dann den passenden Straftatbestand.
 

Schwupz

Weißer Winterglockenapfel
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Ich sehe den Zusammenhang nicht. Die Suchbegriffe werden mir doch nicht mitgeteilt. Das würde die ganze Aktion verraten.

Ausserdem darf ich doch wohl in Gedanken heimlich Anschläge planen. Und diese auf einen externen Gedankenraum (Computer) übertragen. Das ist etwas ganz persönliches. Oder sind wir hier bei Minority Report? Pre-Crime! Es funktioniert!

Sarah. Das sehe ich genauso. Ich dürfte doch Anschläge planen so viel ich will. So lange ich diese Absichten nicht umsetze, kann ich planen was ich will, wie ich will und so lange ich will. Ist mein privates Freizeitvergnügen.Ich könnte auch ein PC Spiel daraus machen oder einen Film oder ein Buch darüber schreiben.

In Dänemark kann das Planen eines Anschlages oder einer anderen kriminellen Tat schon als Versuch gewertet werden, WENN die ersten Schritte schon eingeleitet sind. Das hört sich erstmal ganz harmlos an. Wenn dein Plan aber beinhaltet, dass du eine Nylon-Strumpfhose kaufen und beim Anschlag über den Kopf ziehen willst, und du dann am Tag danach eine solche kaufst, reicht es schon fast aus. Es sei denn du trittst absolut freiwillig von deinem Plan zurück. Eine Verschiebung reicht nicht absolut aus.

Das ist natürlich jetzt etwas überspitzt, aber so in etwa trifft es schon zu ;)

Chris
 
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Sarah Nyn

Kaiser Wilhelm
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Natuerlich werden dir die Suchbegriffe nicht mitgeteilt, die Einschrænkung auf bestimmte Suchbegriffe richtet sich an die Ermitlungsbehørden, genau wie die von MacMark angesprochene Angabe des Suchziels bei einer Wohnungsdurchsuchung.

Ich dachte, das steht auch auf der Anordnung, die man vorgelegt bekommt. Muss zugeben, dass ich rechtlich nicht wirklich Ahnung habe.
Edit: Auch falls das nicht so ist, gibt es doch immerhin die Möglichkeit dass die Menschen so freundlich sind um die Durchsuchung zu erklären.

Auch wenn die Gedanken weiterhin nicht strafbar sind, ist mir nicht wohl dabei, wenn sie von der Polizei überprüft werden. Und dass die gelesen werden dürften zeigt, dass anhand von Gedanken Entscheidungen getroffen werden.

Und bei der Wohnraumüberwachung sind, wie auch beim Telefon, nicht die letzten 20 Jahre sichtbar.
 
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