Balkenende
Virginischer Rosenapfel
- Registriert
- 12.06.09
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- 11.451
Die Unschuldsvermutung gilt für das Strafrecht. Dort gibt es derzeit einen Verdacht, es sieht so aus, dass ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Wenn er angeklagt (oder gleich durch Strafbefehl abgeurteilt) wird, ist das im kommenden Jahr. Soviel einmal zur Erklärung.
Unabhängig von der strafrechtlichen Seite gibt es genauso die moralische, es gibt keinen Grund, bei der offenkundig erwiesenermaßen Sachlage da ein mildes Bild anzumahnen.
Das ist, was es ist, eine ganz verwerfliche, üble Nummer.
Gegenüber dem Arbeitgeber war es eine Pflichtverletzung, die eine fristlose außerordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte. Der ist er mit seinen Schritt zuvorgekommen.
Für diese Bewertung reicht die Sachlage, nach allem, was wir wissen, mehr als aus.
Also auch die Feststellung, das er offenkundig fälschte.
Dass er noch nicht abgeurteilt ist, was man beim Strafverfahren zeitmässig nicht schon etwa erwarten könnte, ist eine andere Frage.
Möglich ist ja auch, dass ein solches Verfahren eingestellt wird, zB gegen Auflage, wenn er sich bisher nichts hat zu schulden kommen lassen.
Oder aus anderen Gründen, Verfahrensfehler, Zweifel, was auch immer.
Nimmt nicht weg, gefälscht hat er. Und da muss man sich nicht zurücknehmen, erst recht nicht bei Personen des öffentlichen Lebens. Eine solche ist er als Trainer eines Traditionsvereins mit ständiger Medienpräsenz.
Wenn er angeklagt (oder gleich durch Strafbefehl abgeurteilt) wird, ist das im kommenden Jahr. Soviel einmal zur Erklärung.
Unabhängig von der strafrechtlichen Seite gibt es genauso die moralische, es gibt keinen Grund, bei der offenkundig erwiesenermaßen Sachlage da ein mildes Bild anzumahnen.
Das ist, was es ist, eine ganz verwerfliche, üble Nummer.
Gegenüber dem Arbeitgeber war es eine Pflichtverletzung, die eine fristlose außerordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte. Der ist er mit seinen Schritt zuvorgekommen.
Für diese Bewertung reicht die Sachlage, nach allem, was wir wissen, mehr als aus.
Also auch die Feststellung, das er offenkundig fälschte.
Dass er noch nicht abgeurteilt ist, was man beim Strafverfahren zeitmässig nicht schon etwa erwarten könnte, ist eine andere Frage.
Möglich ist ja auch, dass ein solches Verfahren eingestellt wird, zB gegen Auflage, wenn er sich bisher nichts hat zu schulden kommen lassen.
Oder aus anderen Gründen, Verfahrensfehler, Zweifel, was auch immer.
Nimmt nicht weg, gefälscht hat er. Und da muss man sich nicht zurücknehmen, erst recht nicht bei Personen des öffentlichen Lebens. Eine solche ist er als Trainer eines Traditionsvereins mit ständiger Medienpräsenz.