paul.mbp
Ralls Genet
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Vielleicht nochmal was für eine Diskussion:
Wer in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in eine von den Behörden angeordnete Quarantäne (sogenannte häusliche Absonderung) muss, erhält für den dadurch unmittelbar erlittenen Verdienstausfall in der Regel bislang eine Entschädigung. Nach dem Infektionsschutzgesetz scheidet eine solche Entschädigung jedoch dann aus, wenn die Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Dies gilt auch für nicht geimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen.
Wer das nun ausreichend verfügbare Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss jedenfalls für Absonderungen, die zeitlich nach dem 15. September 2021 liegen, damit rechnen, nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vom Land Baden-Württemberg für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten.
Quelle
Warum schreibt man den Text soooo kompliziert? Die Essenz ist doch:
Geimpfte müssen nicht in Quarantäne = keine Entschädigung nötig
Ungeimpfte müssen in Quarantäne = Entschädigung wird nicht mehr gezahlt
Man könnte also in einem Satz zusammenfassen das für Corona/Covid ab 15.09 keine Quarantäne-Entschädigungszahlungen mehr erfolgen.