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Doch.So einfach ist das mit der Vertragsfreiheit nicht.
Eigenes Erleben: Vorerkrankungen rechtfertigen ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht. Ausgestellt vom stadtweit anerkannten Spezialisten, Lehrkrankenhaus der Charité.
Potsdamer Einzelhandel: Laden darf nicht betreten werden ohne (damals noch) Alltagsmaske. Ich habe Attest und ein Faceshield dabei. Mit Hinweis auf das Hausrecht werde ich weggeschickt.
Alle Läden rechts und links im Einkaufszentrum, der öffentliche Potsdamer Verkehr und die Deutsche Bahn hatten damit keine Probleme.
Da ich in so einer Situation keine emotionsgeladenen Diskussionen führe, habe ich umgedreht und zuhause ans Gesundheitsministerium und die Staatskanzlei geschrieben. Frage war, darf sich ein Ladeninhaber über die Landes-/Bundesverordnung hinwegsetzen und eigene Regeln machen.
Antwort: Ja, darf er, er hat das Hausrecht in seinem Laden. Erst wenn er gegen die im Grundgesetz verankerten Nicht-Diskriminierungsgründe verstößt, könnte ich mit Erfolg vor Gericht ziehen und mich da einklagen.
Es gibt kein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Urlaub in Malle.