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Nein, nicht immer.Zudem gilt auch der POC-Antigentests.
Nein, nicht immer.Zudem gilt auch der POC-Antigentests.
Ok, da gehe ich mit. Ich kenne nicht alle Regeln in jedem Land. In Deutschland wüsste ich keinen Fall, wo nicht auch ein POC gilt. Aber wie gesagt, da gehe ich mit. Trotzdem braucht auch die PCR nicht 24 Stunden.Nein, nicht immer.
…Was fängt eine Airline mit Mitarbeiter:innen an, die einen Tag auf ein PCR-Ergebnis warten müssen, um wieder abheben zu dürfen?
Ist es echt so schwer, sachlich zu argumentieren? Geht es echt nur noch über die Empörungsschiene? Versucht es doch mal. Schaltet mal emotional einen Gang runter und argumentiert auf der Sachebene.
Ich habe ja nicht behauptet, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt. Aber ich kann einen Arbeitgeber nachvollziehen, wenn er solche Schritte setzt, wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gibt.Zum Beispiel bei der Lufthansa… die fliegt als Muttergesellschaft der Swiss ja wohl mindestens die gleichen Destinationen, wenn nicht noch mehr an… wie die das wohl hinbekommen?
Man muss nicht "Impfkritiker oder -skeptiker" sein um trotzdem anzuprangern, dass hier gerade etwas arg aus dem Ruder läuft hinsichtlich körperlicher Selbstbestimmung und Freiheits- sowie medizinischen Auskunftsrechten. Forderungen nach Kündigungen von Mitarbeitern sowie der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben (="2G") von entsprechenden Personen, welche diese Rechte weiterhin für sich wahrnehmen wollen, ist nicht hinnehmbar - insbesondere wenn z.B. durch Freitesten eine viel bessere Option zur Verfügung steht.
In NRW braucht es einen PCR Nachweis für Clubs und Bordelle. Ich weiß nicht, ob dies nur für Gäste oder auch für die Mitarbeiter gilt.In Deutschland wüsste ich keinen Fall, wo nicht auch ein POC gilt.
Ich habe ja nicht behauptet, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt. Aber ich kann einen Arbeitgeber nachvollziehen, wenn er solche Schritte setzt, wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gibt.
Komisch, dass immer die Selbstbestimmung angeführt wird. Die ist nicht grenzenlos! Sie endet dort, wo sie für andere schädlich ist und eine solche Diskussion ist völlig in Ordnung. Damit läuft nichts aus dem Ruder.Man muss nicht "Impfkritiker oder -skeptiker" sein um trotzdem anzuprangern, dass hier gerade etwas arg aus dem Ruder läuft hinsichtlich körperlicher Selbstbestimmung
Ein Arbeitgeber darf eine Einstellung nicht vom Impfstatus abhängig machen. Aber beweise es erst einmal. Er darf auch nicht so einfach kündigen, aber wenn er kündigen will, findet er andere Gründe. Der Rechtsweg steht jedem dabei offen, wenn er meint, einen ausreichenden Beweis zu haben, dass die Gründe vorgeschoben sind.und Freiheits- sowie medizinischen Auskunftsrechten. Forderungen nach Kündigungen von Mitarbeitern
Eine bessere Option als eine vollständige Impfung gegen Covid-19 gibt es nicht. Ein Test ist nur eine Momentaufnahme und kann bereits auf den Heimweg vom Test hinfällig werden.sowie der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben (="2G") von entsprechenden Personen, welche diese Rechte weiterhin für sich wahrnehmen wollen, ist nicht hinnehmbar - insbesondere wenn z.B. durch Freitesten eine viel bessere Option zur Verfügung steht.
Bejubeln habe ich hier nicht vernommen. Aber sehr wohl eine gewisse "Selbst Schuld"-Einstellung. Ich finde zwar auch, dass man nicht hämisch sein muss, kann mich aber der "Selbst Schuld"-Einstellung auch nicht völlig entziehen.Wenn dann noch der Tod von Leuten bejubelt wird, dann Frag ich mich eher welche Seite "einen Gang runter" kommen sollte.
Eine bessere Option als eine vollständige Impfung gegen Covid-19 gibt es nicht. Ein Test ist nur eine Momentaufnahme und kann bereits auf den Heimweg vom Test hinfällig werden.
Das ist ein Grund, warum es keinen besseren Schutz als die Impfung gibt.Ein unentdeckt ansteckender - weil nicht mehr getestet - geimpfter, welcher trotzdem Virusüberträger sein kann, könnte bei Massenveranstaltungen in geschlossenen Räumen genauso oder gefährlicher sein als ein ungeimpfter, welcher zumindestens mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit negativ ist.
Ist eine rechtliche Grauzone und nicht wirklich geregelt. Die Swiss dürfte damit aber vor Gericht durchaus durchkommen.Da gilt aber entsprechend auch Schweizer Recht und wenn es dort möglich ist, ist es eben so.
…werden unentgeltlich freigestellt.
Beides Falsch! Hier ist gar nichts richterlich abgesegnet. Es gab ja auch kein Urteil und wo keine Anklage ist, ist auch kein Richter. Das ganze ist eine Grauzone und die Rechtsabteilung der Swiss kam zum Schluss, dass das ganze rechtlich passen sollte. Womöglich wurde es noch mit der ein oder anderen Stelle abgeklärt, ob das ganze klargeht. Aber das ist nicht richterlich abgesegnet.Höchstrichterlich abgesegnet
Ich denke das ist dein persönliches DilemmaFür mich hat es immer ein „Geschmäckle“, wenn man da so ein Geheimnis drum machen möchte.
Volle Kinos, Kneipen, Theater, keine Sperrstunde mehr: In Hamburg ist das von Samstag an wieder möglich – sofern die Veranstalter und Wirte das »2G-Optionsmodell« wählen. Ungeimpfte bleiben dabei draußen.
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Private Unternehmen haben das Recht Ungeimpfte nicht reinzulassen.Man wird wohl nicht lange warten müssen, bis sich Gerichte damit befassen.
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Private Unternehmen haben das Recht Ungeimpfte nicht reinzulassen.
Mit oder ohne Mund-Nase-Bedeckung?Volle Kinos, Kneipen, Theater, keine Sperrstunde mehr: In Hamburg ist das von Samstag an wieder möglich – sofern die Veranstalter und Wirte das »2G-Optionsmodell« wählen.
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