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Corona und impfen

Verlon

Juwel aus Kirchwerder
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Ich frage mich, warum hier die Impfkritiker oder -skeptiker so selten Sachargumente haben und so oft mit völlig absurden Vergleichen kommen, um sich auf Basis dessen maximal zu empören.

Ist es echt so schwer, sachlich zu argumentieren? Geht es echt nur noch über die Empörungsschiene? Versucht es doch mal. Schaltet mal emotional einen Gang runter und argumentiert auf der Sachebene.

Und zumindest beim Thema Impfpflicht gibt es nun wirklich sehr viele Sachargumente, die dagegen sprechen. Man muss sie nur eben formulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Die Sacheben ist, dass es keinen Grund gibt, den Impfstatus beim AN abzufragen geschweige denn, eine Arbeitserlaubnis aufgrund einer Impfung zu generieren, wenn ich mit einer Testmöglichkeit ein gleichwertiges Schutzziel erreichen kann.

Nein, nicht immer.
Ok, da gehe ich mit. Ich kenne nicht alle Regeln in jedem Land. In Deutschland wüsste ich keinen Fall, wo nicht auch ein POC gilt. Aber wie gesagt, da gehe ich mit. Trotzdem braucht auch die PCR nicht 24 Stunden.
 
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paul.mbp

Sternapfel
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…Was fängt eine Airline mit Mitarbeiter:innen an, die einen Tag auf ein PCR-Ergebnis warten müssen, um wieder abheben zu dürfen?

Genau!
Genau das frage ich mich auch!

Zum Beispiel bei der Lufthansa… die fliegt als Muttergesellschaft der Swiss ja wohl mindestens die gleichen Destinationen, wenn nicht noch mehr an… wie die das wohl hinbekommen?
 

Benutzer 164005

Gast
Ist es echt so schwer, sachlich zu argumentieren? Geht es echt nur noch über die Empörungsschiene? Versucht es doch mal. Schaltet mal emotional einen Gang runter und argumentiert auf der Sachebene.

Man muss nicht "Impfkritiker oder -skeptiker" sein um trotzdem anzuprangern, dass hier gerade etwas arg aus dem Ruder läuft hinsichtlich körperlicher Selbstbestimmung und Freiheits- sowie medizinischen Auskunftsrechten. Forderungen nach Kündigungen von Mitarbeitern sowie der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben (="2G") von entsprechenden Personen, welche diese Rechte weiterhin für sich wahrnehmen wollen, ist nicht hinnehmbar - insbesondere wenn z.B. durch Freitesten eine viel bessere Option zur Verfügung steht.

Wenn dann noch der Tod von Leuten bejubelt wird, dann Frag ich mich eher welche Seite "einen Gang runter" kommen sollte.
 

Martin Wendel

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Zum Beispiel bei der Lufthansa… die fliegt als Muttergesellschaft der Swiss ja wohl mindestens die gleichen Destinationen, wenn nicht noch mehr an… wie die das wohl hinbekommen?
Ich habe ja nicht behauptet, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt. Aber ich kann einen Arbeitgeber nachvollziehen, wenn er solche Schritte setzt, wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gibt.
 

Verlon

Juwel aus Kirchwerder
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Man muss nicht "Impfkritiker oder -skeptiker" sein um trotzdem anzuprangern, dass hier gerade etwas arg aus dem Ruder läuft hinsichtlich körperlicher Selbstbestimmung und Freiheits- sowie medizinischen Auskunftsrechten. Forderungen nach Kündigungen von Mitarbeitern sowie der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben (="2G") von entsprechenden Personen, welche diese Rechte weiterhin für sich wahrnehmen wollen, ist nicht hinnehmbar - insbesondere wenn z.B. durch Freitesten eine viel bessere Option zur Verfügung steht.

Genauso meinte ich es, danke!

In Deutschland wüsste ich keinen Fall, wo nicht auch ein POC gilt.
In NRW braucht es einen PCR Nachweis für Clubs und Bordelle. Ich weiß nicht, ob dies nur für Gäste oder auch für die Mitarbeiter gilt.
 
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paul.mbp

Sternapfel
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Ich habe ja nicht behauptet, dass es keine anderen Möglichkeiten gibt. Aber ich kann einen Arbeitgeber nachvollziehen, wenn er solche Schritte setzt, wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gibt.

Ach Martin…

Ich hab doch auch nicht behauptet das Du dies behauptet hättest ;)

Die Begründung der hohen Komplexität in der Planung kommt von der Swiss… deren Muttergesellschaft LH es allerdings irgendwie hinbekommt.

Wie aufwändig es tatsächlich ist weiß @Sequoia sicherlich aus der täglichen Praxis.
 
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Mitglied 246615

Gast
Man muss nicht "Impfkritiker oder -skeptiker" sein um trotzdem anzuprangern, dass hier gerade etwas arg aus dem Ruder läuft hinsichtlich körperlicher Selbstbestimmung
Komisch, dass immer die Selbstbestimmung angeführt wird. Die ist nicht grenzenlos! Sie endet dort, wo sie für andere schädlich ist und eine solche Diskussion ist völlig in Ordnung. Damit läuft nichts aus dem Ruder.

und Freiheits- sowie medizinischen Auskunftsrechten. Forderungen nach Kündigungen von Mitarbeitern
Ein Arbeitgeber darf eine Einstellung nicht vom Impfstatus abhängig machen. Aber beweise es erst einmal. Er darf auch nicht so einfach kündigen, aber wenn er kündigen will, findet er andere Gründe. Der Rechtsweg steht jedem dabei offen, wenn er meint, einen ausreichenden Beweis zu haben, dass die Gründe vorgeschoben sind.

Ausnahmen von obiger Grundregel sind Berufe mit viel Kontakten. Dort kann die Rechtslage anders aussehen. Es gibt auch eine Fürsorgepflicht gegenüber Kunden/Patienten/der Belegschaft. Von Krebs oder Zucker wird niemand angesteckt, von Infektionskrankheiten aber sehr wohl.

sowie der Ausschluss aus dem öffentlichen Leben (="2G") von entsprechenden Personen, welche diese Rechte weiterhin für sich wahrnehmen wollen, ist nicht hinnehmbar - insbesondere wenn z.B. durch Freitesten eine viel bessere Option zur Verfügung steht.
Eine bessere Option als eine vollständige Impfung gegen Covid-19 gibt es nicht. Ein Test ist nur eine Momentaufnahme und kann bereits auf den Heimweg vom Test hinfällig werden.

Wenn dann noch der Tod von Leuten bejubelt wird, dann Frag ich mich eher welche Seite "einen Gang runter" kommen sollte.
Bejubeln habe ich hier nicht vernommen. Aber sehr wohl eine gewisse "Selbst Schuld"-Einstellung. Ich finde zwar auch, dass man nicht hämisch sein muss, kann mich aber der "Selbst Schuld"-Einstellung auch nicht völlig entziehen.
 

Benutzer 164005

Gast
Eine bessere Option als eine vollständige Impfung gegen Covid-19 gibt es nicht. Ein Test ist nur eine Momentaufnahme und kann bereits auf den Heimweg vom Test hinfällig werden.

Ein unentdeckt ansteckender - weil nicht mehr getestet - geimpfter, welcher trotzdem Virusüberträger sein kann, könnte bei Massenveranstaltungen in geschlossenen Räumen genauso oder gefährlicher sein als ein ungeimpfter, welcher zumindestens mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit negativ ist.
 

Mitglied 246615

Gast
Ein unentdeckt ansteckender - weil nicht mehr getestet - geimpfter, welcher trotzdem Virusüberträger sein kann, könnte bei Massenveranstaltungen in geschlossenen Räumen genauso oder gefährlicher sein als ein ungeimpfter, welcher zumindestens mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit negativ ist.
Das ist ein Grund, warum es keinen besseren Schutz als die Impfung gibt.

Die Zertifikate für Testergebnisse und Impfung haben alle ein Ablaufdatum. Das muss natürlich beim Zutritt geprüft werden. Ansonsten kann man beliebige Sonderfälle konstruieren, was alles sein könnte. Das bringt uns aber nicht weiter. Vielmehr würde es dazu führen, dass wir erneut in den Status von vergagenem Winter zurückfallen.
 

Zug96

Schmalzprinz
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Da gilt aber entsprechend auch Schweizer Recht und wenn es dort möglich ist, ist es eben so.
Ist eine rechtliche Grauzone und nicht wirklich geregelt. Die Swiss dürfte damit aber vor Gericht durchaus durchkommen.
…werden unentgeltlich freigestellt.
Höchstrichterlich abgesegnet
Beides Falsch! Hier ist gar nichts richterlich abgesegnet. Es gab ja auch kein Urteil und wo keine Anklage ist, ist auch kein Richter. Das ganze ist eine Grauzone und die Rechtsabteilung der Swiss kam zum Schluss, dass das ganze rechtlich passen sollte. Womöglich wurde es noch mit der ein oder anderen Stelle abgeklärt, ob das ganze klargeht. Aber das ist nicht richterlich abgesegnet.

Das die Arbeitnehmer welche nicht geimpft sind ab dem 15.11 unentgeltlich freigestellt werden ist ebenfalls Humbug. Was meinst du überhaupt mit unentgeltlicher Freistellung? Dieser Begriff wird in der Schweiz kaum verwendet?!? Ich denke du meinst damit eine fristlose Kündigung.* Wer ab dem 15.11 nicht geimpft ist droht halt im schlimmsten Falle eine klassische Kündigung. Diese hat dann die gesetzlich geltenden Kündigungsfristen oder falls gemäss GAV längere Fristen gelten, sind diese zu beachten. Natürlich kann die Swiss dann sagen, dass betreffende Mitarbeiter ab dem 15.11 bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten müssen, allerdings nach wie vor zum vollen Lohn. Die Swiss hat auch bereits gesagt, dass sie ein Sozialprogramm mit ihren Sozialpartnern dafür vorbereitet. Insbesondere auch für Menschen die sich nicht impfen lassen können.

Gründe für eine fristlose Kündigung in der Schweiz sind folgende: https://www.seco.admin.ch/seco/de/h...ivaten_Arbeitsrecht/fristlose-kuendigung.html

Diese möglichen Gründe sind hier allesamt NICHT zutreffend.


Ich bitte alle hier nicht einfach kompletten Schwachsinn zu verbreiten. Insgesamt ist das Handeln der Swiss aber sicherlich nachvollziehbar, insbesondere da in den nächsten Wochen und Monaten wohl immer mehr Länder den neuen Regelungen von Hongkong folgen dürften. Wenn die Punkte welche du genannt hast in einer internen Memo standen, welche du von der Swiss erhalten hast, könntest du ohne Probleme rechtlich dagegen vorgehen!

*Falls du mit unentgeltlicher Freistellung eine Suspendierung für die Dauer dieser Massnahme meinst (Covid Impf Pflicht) und diese ohne Gehalt einhergehen soll, gibt es sowas in der Schweiz überhaupt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 233949

Gast
Volle Kinos, Kneipen, Theater, keine Sperrstunde mehr: In Hamburg ist das von Samstag an wieder möglich – sofern die Veranstalter und Wirte das »2G-Optionsmodell« wählen. Ungeimpfte bleiben dabei draußen.

Die »2G-Option« richtet sich unter anderem an Theater, Kinos, Musikklubs, Messebetreiber, Restaurants, Hotels, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch Veranstalter von Sportveranstaltungen mit Besuchern, Volksfesten oder Bildungskursen sollen sie nach eigener Abwägung anwenden können.

👍
 
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Verlon

Juwel aus Kirchwerder
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Volle Kinos, Kneipen, Theater, keine Sperrstunde mehr: In Hamburg ist das von Samstag an wieder möglich – sofern die Veranstalter und Wirte das »2G-Optionsmodell« wählen. Ungeimpfte bleiben dabei draußen.

Klar, der Druck auf Ungeimpfte, sich impfen zu lassen, steigt natürlich, aber epidemiologisch ist die Begründung nicht nachvollziehbar. Ich glaube nicht, dass ersteres ausreicht, um Bürger die Teilnahme am öffentlichen Leben zu verwehren. Man wird wohl nicht lange warten müssen, bis sich Gerichte damit befassen.
 

Verlon

Juwel aus Kirchwerder
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In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Private Unternehmen haben das Recht Ungeimpfte nicht reinzulassen.

das bezweifle ich auch nicht, aber die unterschiedlichen Vorgaben bezüglich des Infektionsschutz für 3G und 2G, die Hamburg beschlossen hat (also deutlich weniger Auflagen für den Fall, das Ungeimpfte ausgeschlossen werden), sind eben kein Teil der Vertragsfreiheit. Im Gegenteil, sie greifen in die Vertragsfreiheit ein und begrenzen diese. Daher müssen diese begründet sein. Hamburg benennt den Infektionsschutz als Grund, aber epidemiologisch ist diese Regelung nicht plausibel.
 
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Mitglied 233949

Gast
Die AfD erkennt durch die Hamburger 2G Regel einen "unerträglichen Druck" auf Ungeimpfte. Sie sprach von einem gefährlichen Sonderweg des Senats, der die Gesellschaft weiter spalte.

😂
 

Sequoia

Swiss flyer
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@Zug96
Du hast natürlich recht. Eine komplette unentgeltliche Freistellung ist es nicht.
Es wird die Kündigung folgen.
Dies ist GAV Konform.

Das Dilemma, in dem auch die Lufthansa steckt: Teile des Wirtschaftszweiges fallen weg, wenn andere Destinationen dem Beispiel von HK folgen. Und das wird kommen.

Wie die Lufthansa es macht? So, wie alle Airlines bisher. Die Mitarbeiter, die ihren Impfstatus bekannt geben, werden in dem Fall benachteiligt. Dies sind die MA, die für die ungeimpften (bzw. die MA, die Ihren Status nicht preis geben), einspringt.
Aktuell ist es der Fall, dass ungeimpfte MA am Tag vorher aufgeboten werden, um einen PCR Test zu machen. Dies ist Dienstzeit, gefolgt von Ruhezeit (per Gesetz). Dazu sind die MA durch den PCR Test als Dienstzeit nur noch kürzer für Rotationen einsetzbar.

Ebenfalls ist ein PCR Test nur eine Momentaufnahme. Nicht selten gab es die Fälle, wo der PCR Test (gemacht am Vortag) negativ war, bei Ankunft an der Destination musste erneut ein PCR Test gemacht werden, dieser war positiv, sodass die gesamte Crew anschließend in Quarantäne der Destination musste.

Diese Dinge sind nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.