]tut mit einer einfachen Erklärung ab: Man wolle demnächst selber eine solche Applikation entwickeln - dann jedoch für alle Mobiltelefone, nicht nur für ein spezielles Gerät.
Wir denken hier differenziert genug. Es macht sich jemand die Mühe, öffentlich abrufbare, kostenlose Informationen in ein ebenfalls kostenlos verfügbares Programm zu integrieren, dass dem Inhaber der Rechte sogar noch einen Mehrwert beschert.
Ja vielleicht dumm und unüberlegt. Aber es ist ihr gutes Recht. Und zwar ohne, dass es ganz fies und ungerecht ist. Da gibt es keinen Zwang sich zu rechtfertigen.Auf das Urheberrecht in diesem Fall zu pochen ist einfach nur dumm und unüberlegt in meinen Augen.
Wie gesagt: Ich habe es andersherum mit dem HVV versucht. Meine WebApp läuft schon über 7 Monate stabil bei mir. Bis heute habe ich keine Antwort vom HVV bekommen.
Soviel wie ich weiss, hat die BVG hat die Applikation nicht verboten. Sie haben dem Entwickler nur untersagt, das Kartenmaterial zu nutzen.
Berlin, det is Berlin, wa? Det is halt... eben Berlin, wa?
Jaja, das Beamtentum.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.