Petra Reetz: „Das ist unser Patent, und Apple ist eine der reichsten Firmen der Welt.‟ Die Erklärung, dass sowohl Witt noch Apple keinen einzigen Cent mit der Applikation verdienen, tut mit einer einfachen Erklärung ab: Man wolle demnächst selber eine solche Applikation entwickeln - dann jedoch für alle Mobiltelefone, nicht nur für ein spezielles Gerät.
Ein Veröffentlichungstermin ist bislang unbekannthttp://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/bvg-stoesst-kunden-mit-iphone-vor-den-kopf/
Wie sangen einst Ton Steine Scherben:
"Nee nee nee ... eher brennt die BVG"
nein, nein, nein...Die BVG bewies ein höchstes Maß an Beamtentum sowie ein minimales Maß an Kundenfreundlichkeit und ließ die Applikation kurzerhand verbieten.
zumindest zweifelhaft und auch nicht der Grund der Beschwerde,Der Grund: Logischerweise muss eine Applikation, die seine Nutzer mit passenden Bus- und Bahnlinien versorgen möchte, auf Fahrkarten zurückgreifen. Das Urheberrecht für Fahrpläne halten die Urheber
Fahrplæne oder Karten?Logischerweise hat das keinen Einfluss auf Applikationen, die nicht auf das Kartenmaterial zurückgreifen und keine Rechte der BVG verletzen. Es steht also frei, in Zukunft eigene Fahrpläne zu gestalten, die dann auch in einer Applikation verwendet werden können.
Typisch konservativ und deutsch...
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