• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
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  • Auch in diesem Jahr möchten wir auf unserer Webseite mit einem passenden Banner etwas weihnachtliche Stimmung verbreiten. Jeder Apfeltalker kann, darf und sollte uns einen Banner-Entwurf zusenden, wie und wo das geht, könnt Ihr hier nachlesen --> Klick

Apple und der betrogene Kunde

fabiosinus

Fuji
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Ich habe jetzt den ganzen Thread gelesen und muss feststellen das viele Kunden denken das man alles innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann und vergessen das dieses nicht bei Geschäften gültig ist die in Ladenlokalen abgeschlossen wurden. Das MM und Saturn und Co so kulant sind ist deren Geschäftspolitik einen rechtlichen Anspruch hat meinen natürlich darauf keinen.

Falsch ist auch, die immer wieder auftretende Behauptung das die Ware nur in der OVP zurückgegeben werden kann. Das ist Blödsinn, niemand ist verpflichtet die Verpackung eines Gerätes aufzuheben!

Zum TE: Wenn er zu einen Anwalt laufen will soll er das doch machen, ist sein gutes Recht. Bedenken sollte er aber das er sicherlich das Geld schneller auf seinen Konto hat, als Apple das Schreiben von seinen Anwalt. Ist das eigentlich typisch deutsch das man sich über alles und jeden aufregen muss, bei jeder Kleinigkeit mit den Anwalt drohen muss? Vielleicht sollten Versicherungen mal über eine generelle SB bei solchen Fällen nachdenken, das würde den Gerichten viel Arbeit ersparen und die könnten sie mit wirklich wichtigen Dingen beschäftigen!
 
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Insane.J

Eifeler Rambour
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Als Jurist kann ich dir sagen, dass dir das Geld nicht aus Kulanzregelungen zurückgezahlt werden...
Du bist einen Kaufvertrag eingegangen und hast da ersteinmal ein14 Tage Rückgaberecht (ohne jegliche Gründe)... dieses kommt aber gar nicht wirklich zum tragen, da es ein Garantiefall ist...
Jurist? Hobby-Jurist mit gefährlichem Halbwissen? Deine Mandanten können einem Leid tun.

Nochmal zum mitschreiben: Es gibt kein 14 Tage Rückgaberecht im klassischen Ladengeschäft!

Er ist verpflichtet Mängel zu melden.. In sofern kommt nur der Garantiefall zu tragen..
Sagt wer?
 

proteus

Langelandapfel
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Oh Gott, noch so einer. Kein Mensch ist verpflichtet, Ware in der Originalverpackung zurück zu geben. Und wieso gelten in der Autobranche andere Gesetze als im EH? Sicherlich kann jeder Unternehmer seine eigenen AGB verfassen und grundsätzlich erkennt der Kunde diese mit dem Kauf auch an. Aber die AGB müssen dem BGB entsprechen, dürfen nicht sittenwidrig sein usw.
Ich vermute mal, das du deine Vorlesungen weitestgehend auf RTL und SAT1 absolviert hast, du pinselst ja einen noch schlimmeren Mist als der TE.
Wieso es sich hier um einen Garantiefall handeln sollte - Unzufriedenheit mit dem Produkt oder eine nicht den Erwartungen entsprechende Funktion ist kein Mangel - wirst du uns jetzt sicher anhand von Präzedenzfällen belegen. Ich tausche dann morgen meinen Mercedes um, weil er eine Fußfestellbremse hat und keine Handbremse. Unverschämt, so etwas anzubieten.

Ich hol mir jetzt auch mal Popcorn und freue mich, bei den Expeeerden vom Baum der Erkenntnis naschen zu dürfen. Wenn du mein Anwalt wärst, würde ich dich verklagen.
 
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paul.mbp

Sternapfel
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ja, habe ich gelesen... eine Garantiefall wie aus dem Bilderbuch

Sicher ?
Ganz sicher ?

"es hat nicht funktioniert wie es sollte" reicht aus für einen "Bilderbuchgarantiefall" ?
Hast Du mal in dem anderen Thread geschaut nach welchen Massstäben das MacBook nicht funktioniert hat wie es sollte ?
Solltest Du mal reinschauen...
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Jetzt reicht es aber langsam. Ich habe ein RECHT darauf, dass die dämlichen Artikel hier augenblicklich gelöscht und aller Verweise darauf beseitigt werden. Daneben untersage ich ausdrücklich, sämtliche Ausdrucke dieses Threads hier auszubewahren. Diese Ansprüche kann ich 90 Tage nach dem Absenden meiner Beiträge geltend machen. Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich hier sämtliche beteiligten Thread-Autoren bei passender Gelegenheit vor passenden Einrichtungen mit Klagen überziehen, dass die Äpfel nur so vom Baum fallen.

Ich war schon Jurist als ich geboren worden bin und kenne mich wirklich aus. Wer das nicht glaubt ... den verklage ich auch.

Zudem hat Apfeltalk im Rahmen eines abstrakten Garantieversprechens (welches ganz sicher konkludent erteilt worden ist) dafür einzustehen, dass ich wegen der hier entstehenden Schädigungen der Stirnfalten und Lachmuskeln, verbunden mit einer Reinigung der tränengetränkten Hemden, einen Schadensersatz geltend machen kann. Ein klarer Fall wie aus dem Bilderbuch (musste mal gesagt werden).

Kollegiale Grüße
 

chrikre

Gloster
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Jetzt reicht es aber langsam. Ich habe ein RECHT darauf, dass die dämlichen Artikel hier augenblicklich gelöscht und aller Verweise darauf beseitigt werden. Daneben untersage ich ausdrücklich, sämtliche Ausdrucke dieses Threads hier auszubewahren. Diese Ansprüche kann ich 90 Tage nach dem Absenden meiner Beiträge geltend machen. Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich hier sämtliche beteiligten Thread-Autoren bei passender Gelegenheit vor passenden Einrichtungen mit Klagen überziehen, dass die Äpfel nur so vom Baum fallen.

Ich war schon Jurist als ich geboren worden bin und kenne mich wirklich aus. Wer das nicht glaubt ... den verklage ich auch.

Zudem hat Apfeltalk im Rahmen eines abstrakten Garantieversprechens (welches ganz sicher konkludent erteilt worden ist) dafür einzustehen, dass ich wegen der hier entstehenden Schädigungen der Stirnfalten und Lachmuskeln, verbunden mit einer Reinigung der tränengetränkten Hemden, einen Schadensersatz geltend machen kann. Ein klarer Fall wie aus dem Bilderbuch (musste mal gesagt werden).

Kollegiale Grüße



APPLAUS !!! Dem habe ich nichts mehr zu ergänzen !!!

:):):):):) !!!!!!!!!
 

landplage

Admin
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Jetzt reicht es aber langsam. Ich habe ein RECHT darauf, dass die dämlichen Artikel hier augenblicklich gelöscht und aller Verweise darauf beseitigt werden. Daneben untersage ich ausdrücklich, sämtliche Ausdrucke dieses Threads hier auszubewahren. Diese Ansprüche kann ich 90 Tage nach dem Absenden meiner Beiträge geltend machen. Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich hier sämtliche beteiligten Thread-Autoren bei passender Gelegenheit vor passenden Einrichtungen mit Klagen überziehen, dass die Äpfel nur so vom Baum fallen.

Ich war schon Jurist als ich geboren worden bin und kenne mich wirklich aus. Wer das nicht glaubt ... den verklage ich auch.

Zudem hat Apfeltalk im Rahmen eines abstrakten Garantieversprechens (welches ganz sicher konkludent erteilt worden ist) dafür einzustehen, dass ich wegen der hier entstehenden Schädigungen der Stirnfalten und Lachmuskeln, verbunden mit einer Reinigung der tränengetränkten Hemden, einen Schadensersatz geltend machen kann. Ein klarer Fall wie aus dem Bilderbuch (musste mal gesagt werden).

Kollegiale Grüße
Hey, ich bin die Verantwortlich für Reklamationen hier bei Apfeltalk. :-* Ich löse die abstrakten Versprechungen mittels konkreten Messern ein. Was war doch gleich das Problem? :cool:
 

Seras

Aargauer Weinapfel
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Da ich nen Messerblock habe reklamiere ich die Smiley Auswahl und verlange eine größere Anzahl. Hoffe ihr habt keine Angst vor Ingo Lenzen!


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Seras

Aargauer Weinapfel
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Sent from my iPhone using rechtlichen Beistand from J. Urist. ;)

Ich hab Ingo Lenzen. Sozusagen der Chuck Norris der Juristerei :D und wenn kommt the one and only Alexander Hold. Tja rosige Zeiten für mich denn ich klage mir die Welt ein. Dank advokart oder so ;)


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Raziel1

Raisin Rouge
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Der Mann, an dessen Bart man Weihnachtskugeln aufhängen kann... ^^
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Als Jurist kann ich dir sagen, dass dir das Geld nicht aus Kulanzregelungen zurückgezahlt werden...
Du bist einen Kaufvertrag eingegangen und hast da ersteinmal ein14 Tage Rückgaberecht (ohne jegliche Gründe)... dieses kommt aber gar nicht wirklich zum tragen, da es ein Garantiefall ist...

Eine 10 Tages Frist ist völlig Sinngemäß..

Die Juristen will ich mal sehen, die dich da beraten..

Du bist auf einem völlig falschem Zweig..

Darf ich mal fragen, wo du deinen Abschluss gekauft hast? In Somalia?
 

fabiosinus

Fuji
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Zitat von Cesc
Als Jurist kann ich dir sagen, dass dir das Geld nicht aus Kulanzregelungen zurückgezahlt werden...
Du bist einen Kaufvertrag eingegangen und hast da ersteinmal ein14 Tage Rückgaberecht (ohne jegliche Gründe)... dieses kommt aber gar nicht wirklich zum tragen, da es ein Garantiefall ist...

Eine 10 Tages Frist ist völlig Sinngemäß..

Die Juristen will ich mal sehen, die dich da beraten..

Du bist auf einem völlig falschem Zweig..

Also wenn Du Jurist bist dann aber sicher nur einer von diesen Pappnasen die für irgendwelche Hinterhof Inkassofirmen versuchen Geld einzutreiben!
 

standby

Morgenduft
Registriert
05.09.09
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164
klar darf man fragen:

§ 286 Abs. 3
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist


=) in diesem Sinne....


Du weißt, dass Du gerade Verzugsschaden als Schadensersatz neben der Leistung zitiert hast? Sofern Du nun noch die §§ 280 I, II; 286 BGB richtig zitierst, wird (eher) ein Krug draus. Richtiger wird der Anspruch aber auch nicht, insbesondere, weil Du Schadensersatz neben der Leistung nur als Schadensersatz neben (!!!) der Leistung (!!!) bekommst. Jetzt denken wir mal kurz über das Gesagte nach und kommen zu welchem Ergebnis?
Lass' doch bitte die Juristerei und warte auf das Geld. Immerhin bekommst Du es als Kulanzleistung (Nettigkeit) wieder...
@ Cesc, Jura, Erstsemester? :D