Moin!
Können sie wirklich nicht?
Apples Swat-team wird im OS mitgeliefert. Apple durchsucht einfach, weil es ihnen gefällt und das stellen sie auf jusristisch (scheinbar) einwandtfreie Füße, indem sie es in den AGB benennen. Es folgt eine jahrelange Auseinandersetzung, ob das rechtens ist oder nicht. Welche Wahl habe ich? Ausweichen auf Android, wo andere Punkte ebenso bedenklich sind? Verzicht auf moderne Technik, die weitgehend bereits gesellschfatlich vorausgesetzt wird (Beispiel CWA, digitaler Impfnachweis etc.)?
Nein, können sie nicht. Du lässt hier nämlich außer Acht, dass du dich mit der Maßnahme einverstanden erklärst. Nämlich durch konkludentes Handeln: Du widersprichst nicht den Nutzungsbedingungen (ggf. im einzelnen) und nutzt das Angebot von ihnen (genau genommen hakst du sie ja sogar ab). Damit seid ihr einen Vertrag unter den bekannten Bedingungen eingegangen. Bei der Steuererhebung braucht es deine Zustimmung nicht.
Wiederholung: Wenn dir die Apple-Regelungen nicht passen:
a) Vertragsangebot nicht annehmen, Produkt nicht nutzen oder
b) gegen aus deiner Sicht rechtswidrige Regelungen vorgehen.
Das Beispiel Steuern ist vollkommen ungeeignet. gerade ihr Juristen legt doch soviel Wert darauf, bei der Sache zu bleiben. Es geht um Durchsuchung! Das darf der Staat bei uns nicht so einfach per Änderung der juristischen Regeln. Im Zweifelsfall kassiert es das Bundesverfassungsgericht.
Du wiederholst das jetzt - es wird dadurch aber nicht richtiger. Ich habe es auch schon mehrfach dargelegt(!) - während du einfach nur eine Meinung ("das passt nicht", "ist ungeeignet") in den Raum wirfst. Gelinde gesagt, ist mir ein "Bauchgefühl" ziemlich egal, wenn ich über die faktische Situation spreche. Das ist so, als wenn ich schreiben würde, dass Ed Sheeran ein erfolgreicher Musiker (Fakt) ist und du wiederholt darauf reagierst, in dem du sagst, dass du seine Musik aber nicht magst (Gefühl). Ich bestreite dein Gefühl nicht, aber das bedeutet nun mal nicht, dass der Fakt unkorrekt ist.
Dass der Staat nicht einfach durchsuchen darf, ist zudem auch so eine Binsenweisheit: Sie steht nämlich nicht im Widerspruch zu irgendwas, was ich bisher geschrieben habe.
Wer kassiert die AGB von US-Unternehmen?
Wie lange ziehen sich solche Prozesse, wenn es sie gibt.?
Was sollen die Fragen?
1. Ja. Gibt eine ganze Reihe an Beispielen, wo sich (auch) US-Unternehmen etwas in die AGB geschrieben haben, was später kassiert wurde. Es ist ja nicht so, als würden US-Unternehmen im rechtsfreien Raum agieren.
2. Im Zweifelsfall durchaus Jahre. Es tut mir leid, dich darauf hinzuweisen: Aber du hast nun mal keinen Anspruch, deine Meinung(!) in möglichst kurzer Zeit rechtlich bestätigt oder versagt zu bekommen. Daher: Im Zweifelsfall einen Vertrag nicht abschließen, als ihn im Nachgang lange vor Gericht klären zu wollen.
Wirklich? Was ist dann die Ankündigung der Durchsuchung der Geräte mit dem nächsten OS-Update anderes als Durchsetzung?
s.o. - du bist den Vertrag schon eingegangen oder wirst ihn eingehen, wenn du das nächste Update der Nutzungsbedingungen abklickst. Aus Sicht von Apple machen sie also nichts anderes, als das, was sie mit dir vereinbart haben, auch zu machen.
Wenn du damit ein Problem hast: Nicht abklicken, nicht nutzen. So einfach ist Tennis.
Apple informiert eine weitere nicht-staatliche Organisation, die dann den Staat informiert. Da ist genau diese beschissene Juristenlogik, um Rechte zu umgehen und selbst nicht verantwortlich zu sein.
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob sie dafür jemand Dritten einbinden. Sie könnten es auch selbst prüfen und ggf. den Behörden ihren Verdacht melden. Hat also überhaupt nichts mit "beschissener Juristienlogik" zu tun, denn verantwortlich sind sie zunächst ja mal - wie man ja auch an der Diskussion hier gut sehen kann.
Hätten sie hingegen keine Kontrollinstanz eingefügt, wäre das Gejammer ebenfalls wieder groß, weil es ja keine Kontrollinstanz geben würde...
Aber mir zeigt auch die Wortwahl schon, dass du dabei sehr stark auf einer subjektiv empfundenen Ebene unterwegs bist. Ich sehe das hingegen auf einer sehr differenzierten Sachebene. Vielleicht "finde" ich das auch doof, falsch und ungerecht - das ändert aber nichts an der sachlichen Einordnung.
Ich will von niemandem ohne Grund ausspioniert werden. Weder von dem Staat, in dem ich lebe noch von enem anderen Staat, noch von einen Unternehmen im In - oder Ausland
Dann schließe, so einfach ist das, keinen Vertrag, der (zunächst) mal einem Dritten genau dieses Recht einräumt. Du machst hier den Bock zum Gärtner: DU schließt einen Vertrag und willst dann nicht mit den von dir eingegangenen Auswirkungen leben.
Das heißt, wenn ich meinen Nachbarn einsperre, kann man mich nicht wegen Einschränkung seiner Grundrechte belangen, weil ich nicht der Staat bin? Das ist für mich eine ganz neue Grundgesetzauslegung!
Das mag durchaus sein, dass das für dich "eine ganz neue Grundgesetzauslegung" ist, ist aber korrekt: Er kann nicht auf Verletzung irgendwelcher Grundrechte originär klagen. Er kann sich an die Staatsanwaltschaft wenden, diese wird nach § 239 StGB loslegen - aber nicht wg. einer originären Verletzung eines Grundrechts aus Art. 1-20 GG.
Ob du das nun teilst, ist mir ziemlich egal.
OK, lassen wir es juristisch so sein. Das ändert aber nichts an meinen Gefühl, von Apple ansatzlos überwacht zu werden. Nenne mir einfach den passenden juritsitschen Begriff und Paragraphen, den ich anwenden kann.
Das ist das Problem: Du versuchst hier an vielen Stellen mit "Gefühlen" zu "argumentieren". Das kann aber erst mal, sofern wir über die rechtlichen Grundlagen reden, nur in die Hose gehen. Es kommt eben nicht auf ein Gefühl an, sondern auf die Frage, ob ein Lebenssachverhalt einen bestimmten juristischen Tatbestand erfüllt bzw. hierunter subsumierbar ist.
Damit ist es ein indirekter Kontrahierungszwang. Ich will gleich bei der Wurzel ansetzen. Der Scheiß soll gar nicht erst kommen!
Hör auf mit Steuern! Es geht um Durchsuchung!
Mag ja sein, dass du das nicht willst. Aber nein, es ist auch kein indirekter Kontrahierungszwang. Es steht dir jederzeit frei, die Dienste von Apple (nicht mehr) zu nutzen. Wenn du das dennoch machst, ist das deine Entscheidung. Wenn du es machst, obwohl dir Regelungen zu wider sind - ist das deine Entscheidung. Wenn du der Meinung bist, dass die Regeln rechtlichen Regelungen widersprechen: Rechtsweg.
Und nochmal: Nur weil dir dein "Bauchgefühl" in Bezug auf die Steuern nicht passt, lasse ich das nicht - es zeigt nämlich, wiederholt, den Unterschied im Über-/Unternordnungsverhältnis, auch wenn dir das nicht passt.
Zudem lasse ich mir sicher nicht vorschreiben, womit ihr aufhöre.