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Raserei auf deutschen Autobahnen

  • Ersteller AtomicGarden
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KingMabel

Stechapfel
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Da fällt mir noch eine geile Geschichte ein!
Fahrschule, Autobahnfahrt. 4 Spuren!!! Wir fahren Nachts zurück. Auf der 2ten Spur fährt ein PKW mit 100 km/h. Wir kommen mit 150 km/h von hinten an auf der rechten Spur.
Sagt der Fahrlehrer: "Wir wären keine FahrSCHULE, wenn wir icht erzieherisch tätig werden würden! Fahr erstmal hinterher und guck mal was er so macht."
Nach 2km hinter ihm sagt der Fahrlehrer: "Wir geben nun Signal, dass wir vorbei möchten. Mach mal Lichthupe"
Nach 3 mal Licht hupe setzt der vor uns den Blinker... Nach LINKS!!! und fährt auf Spur Nummer 3. Uns standen ordentlich die Münder offen, das war uns zu viel. Also auf Spur Nummer 4, vorbei und wieder auf die Rechte. Er blieb natürlich links.
Schrecklich!
 

JGmerek

Boskop
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Das habe ich mir abgewöhnt. Wenn ich bei 3 Spuren auf der ganz rechten mal 130 fahre (jaa, hab auch solche Tage!), und ich nähere mich einem, der kostant in der Mitte fährt, dann mache ich keine 2 Spurwechsel, um daran vorbeizukommen. Das ist lt. div. Gerichtsurteile auch ok, da kein Überholen im eigentlichen Sinne, sondern ein vorbeifahren. Ein Überholen ist Spurwechsel-vorbeifahren-Spurwechsel. Ich sehe auch keine Gefahr darin, wenn es in maßvoller Gschwindigkeitsdifferenz (<10km/h) passiert.

Hallo,

hier aber Vorsicht, das kann teuer werden. Ein paar Tips zum Überholen:

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.

Aber wie gesagt, es gibt Ausnahmen... In den folgenden Situationen darf man auch rechts überholen, wenn man dabei die zulässige Höchstgeschwindikgeit nicht überschreitet:

1. Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t dürfen dann rechts schneller fahren). Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, so ist das nicht gestattet.

2. Im Bereich von Ampeln

3. Wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen.

4. Wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat

5. In Beschleunigungsstreifen (z.B. Autobahn), aber nicht in Verzögerungsstreifen.

6. Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt. Dass heißt, man selbst darf max. 80 km/h fahren. )

7. Im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind: Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn ist erlaubt

8. Um eine Straßenbahn oder anderes Schienenfahrzeug zu überholen, wenn die straßenbaulichen Begebenheiten dies erfordern (z.B. Schinen in der Mitte der Straße)

Liebe Grüße
Jens

Update: Natürlich verstößt das sture Linksfahren bei ausreichend Platz auf den rechten Fahrstreifen gegen das Rechtsfahrgebot und wird auch geahndet. Ich habe selbst bereits Polizisten erlebt, die Leute deswegen von der Autobahn gezogen haben.
Jens
 
Zuletzt bearbeitet:

WDZaphod

Prinzenapfel
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6. Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt. Dass heißt, man selbst darf max. 80 km/h fahren. )

Hihi, wenn einer in der Mitte fährt, und ich rechts ankomme, wäre es, sobald ich hinter denjenigen wechsle, ja schon eine Minischlange. Passt also :-D
Sicherheitshalber nochmal: LANGSAM dran vorbeifahren, nicht je einer links und rechts mit 200km/h!

Natürlich verstößt das sture Linksfahren bei ausreichend Platz auf den rechten Fahrstreifen gegen das Rechtsfahrgebot und wird auch geahndet. Ich habe selbst bereits Polizisten erlebt, die Leute deswegen von der Autobahn gezogen haben.

Wenn ich Polizist wäre, würde ich das zum Lebensziel machen. Hach, ich würd Millionen kassieren, und der Staat würde aufblühen, LOL
 

MatzeLoCal

Rheinischer Bohnapfel
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Was ich interessant finde ist, dass Du gegen Audi-,BMX-, Mercedes-Fahrer wetterst, aber von einem Transporterfahrer bedrängt wurdest.
Das Problem mit den Transportern kam durch ein neues Gesetz. Die Transporter dürfen nämlich mittlerweile so schnell fahren wie sie wollen. Für die gilt kein bauartbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Und da heute ja alles schnell,schnell,schnell gehen muss (- mein iPod ist immer noch nicht da... wie lahm liefert Apple -) wird das natürlich voll ausgenutzt.
Ich hab eigentlich eher festgestellt, dass die Fahrer von schnellen Autos eher gechillter geworden sind.... und dass bei dreispurigen Autobahnen viele Leute grundsätzlich in der Mitte fahren... egal ob rechts frei ist oder nicht... und auf dieser Spur wird geblieben... egal was auch immer ist.
Und da habe ich neulich auf der Autobahn voll den Raster bekommen:

Wir fahren von Freiburg Richtung Walldorfer-Dreieck, Geschwindigkeit ist 120 kmh.
Ganz links ist nach hinten ewig frei, in der Mitte nähern sich von hinten 3 BMW-Motorräder und wie gesagt, wir rechts und vor uns kommt ein LKW auf. BMW-Motorradtypisch fahren die nicht schnell... 130 oder so.. Damit wir nicht auf den LKW auffahren müssten wir in die Mitte wechseln. Also schön den Blinker gesetzt, in der Hoffnung dass die Motorradfahrer "mitdenken" und auf die, immer noch ewig freie, linke Spurwechseln... von drei tut das nur einer, nämlich der hinterste.
Der erste ist dann schon an uns vorbei und wenn wir jetzt nicht auf den LKW knallen bzw massiv abbremsen wollen, müssten wir langsam mal rüber. Der mittlere BMW-Spack ist nun genau auf meiner Höhe... jo.. und dann bleibt er einfach mal auf meiner Höhe... ich geb ihm, neben den Blinker n Zeichen dass ich auf die mittlere Spur will.... juckt ihn nicht... eher im Gegenteil, er hält meine Geschwindigkeit. Das ganze ging dann soweit, dass er mich nicht rüberlassen wollte... Der Typ hinter ihm war schon lange auf der linken spur... aber er blockierte uns etz.... jo... naja... mir ist dann der Finger ausgerutscht... und dafür hat er es uns dann so richtig heimgezahlt in dem er uns noch schön ausgebremst hat... jo... toll.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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... mir ist dann der Finger ausgerutscht... und dafür hat er es uns dann so richtig heimgezahlt in dem er uns noch schön ausgebremst hat... jo... toll.

Mit einem Mopped einen PKW ausbremsen. Wie kann man SO bescheuert sein?
Vielleicht sollte man bei jeder Fahrt eine Videocam mitlaufen lassen, als eine Art Blackbox.
 

martinmacco

Alkmene
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Da fällt mir noch eine geile Geschichte ein!
Fahrschule, Autobahnfahrt. 4 Spuren!!! Wir fahren Nachts zurück. Auf der 2ten Spur fährt ein PKW mit 100 km/h. Wir kommen mit 150 km/h von hinten an auf der rechten Spur.
Sagt der Fahrlehrer: "Wir wären keine FahrSCHULE, wenn wir icht erzieherisch tätig werden würden! Fahr erstmal hinterher und guck mal was er so macht."
Nach 2km hinter ihm sagt der Fahrlehrer: "Wir geben nun Signal, dass wir vorbei möchten. Mach mal Lichthupe"
Nach 3 mal Licht hupe setzt der vor uns den Blinker... Nach LINKS!!! und fährt auf Spur Nummer 3. Uns standen ordentlich die Münder offen, das war uns zu viel. Also auf Spur Nummer 4, vorbei und wieder auf die Rechte. Er blieb natürlich links.
Schrecklich!
Der Fahrlehrer gehört entlassen!
Warum regt ihr euch auf, wenn ihr zwei freie Spuren zum Vorbeifahren habt? Das ist so dermaßen typisch deutsch, da geht mir die Luft hoch. Deinem "Fahrlehrer" gehört die Lizenz entzogen, da er seinen Schülern beibringt, dass "Nötigung" (im Übrigen eine Straftat) im Strassenverkehr normal ist. Und das begründet er auch noch mit dem Wort "Schule"! Manche Dinge sind schwer zu glauben! Der Fahrer vor euch hat euch übrigens verarscht - vielleicht fällt nach so vielen Jahren der Groschen? Und da kann man ihm nur Recht geben!
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Deinem "Fahrlehrer" gehört die Lizenz entzogen, da er seinen Schülern beibringt, dass "Nötigung" (im Übrigen eine Straftat) im Strassenverkehr normal ist.

Brrrrrr, ruuuhig Fury, keiner tut Dir was!
Ich kann in dem Postig keine Nötigung entdecken. Hinterherfahren ist keine Nötigung, und einen Überholvorgang per Lichtzeichen ankündigen auch nicht. Überleg Dir lieber mal, warum Du hier den Täter decks, und nicht das Opfer. Der andere machte was falsch, und nötigt damit den Hintermann, 2 Spuren zu wechseln, und damit in einen Bereich einzufahren, in dem eine weit höhere Geschwindigkeitsdifferenz zum übrigen Verkehr zu erwarten ist. Er gefährdet damit, da ist ein kurzes Aufwecken per Lichthupe mehr als gerechtfertigt!
 

n/a

Goldparmäne
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Der Fahrlehrer gehört entlassen!
Warum regt ihr euch auf, wenn ihr zwei freie Spuren zum Vorbeifahren habt? Das ist so dermaßen typisch deutsch, da geht mir die Luft hoch. Deinem "Fahrlehrer" gehört die Lizenz entzogen, da er seinen Schülern beibringt, dass "Nötigung" (im Übrigen eine Straftat) im Strassenverkehr normal ist. Und das begründet er auch noch mit dem Wort "Schule"! Manche Dinge sind schwer zu glauben! Der Fahrer vor euch hat euch übrigens verarscht - vielleicht fällt nach so vielen Jahren der Groschen? Und da kann man ihm nur Recht geben!

Genau, jeder hat das Recht, zu fahren, wo er will! Auf einer vierspurigen Autobahn darf man auch mal in der zweiten oder dritten Spur fahren, wenn rechts alles frei ist. Rechtsfahrgebot? Nicht mit mir!

DAS ist so dermaßen typisch deutsch, da geht MIR die Luft (meintest Du "der Hut"?) hoch!

Und wie schon vorher angemerkt: außerhalb geschlossener Ortschaften ist es erlaubt, mit einem "Lichtsignal" anzumerken, daß man überholen möchte. Ungefähr 95% aller Autofahrer haben davon aber anscheinend noch nichts gehört und verfallen dann in einen Trotzzustand. Zu Recht, oder martinmacco?

Wie oft ist es mir schon passiert, daß ich jemanden auf der linken Spur regelrecht aufwecken musste? Ich kann's gar nicht mehr zählen! Rechts alles frei, links wieder Mal ein Schnarchsack und nachdem ich kurz ein Lichtsignal aus der Ferne gegeben habe, zieht der plötzlich eilig rechts rüber. Wissen manche nicht, wozu der Rückspiegel da ist? Oder überhaupt die vielen Spuren auf der Autobahn?
 

KingMabel

Stechapfel
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Der Fahrlehrer gehört entlassen!
Warum regt ihr euch auf, wenn ihr zwei freie Spuren zum Vorbeifahren habt?

Schwall ins All...
Mehr fällt mir nicht ein. Könnte man doch genauso schreiben: Wenn ich doch schneller fahren kann, wieso darf ich nicht Dränglen? Nur weil es die Gesetze verbieten? Das ist ja sowas von Deutsch!
Ich park demnächst mal mein Auto auf ner Kreuzung und wenn jemand was sagt sage ich ihm, dass bestimmt noch genug Kreuzungen frei sind um drüber zu Fahren...
 

martinmacco

Alkmene
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Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

Dieser Satz ist in Deinem Fall nicht anwendbar, da sich das vor Dir fahrende Fahrzeug ja ebenfalls bereits auf der Überholspur befindet und Du durch Dein Blinken und Hupen den Fahrer dazu veranlassen willst, Dir freie Bahn zu schaffen, die du im Übrigen sowieso gehabt hättest - und zwar sogar zwei Spuren! Reicht das für dein Gefährt?
Aber nur weiter so, demonstriert nur allüberall, dass ihr im Recht seid! Darf man das mit etwas weniger PS auch?

Nach solchen Aussagen wundert mich nichts mehr. Wegen solcher Leute wie euch haben wir Krieg auf der Autobahn. Und solche ignoranten immer-Rechhaber-weil-ich-vorbei-will und kann-Fahrer sind nur durch ein Tempolimit zu stoppen! Das haben andere Länder schon längst begriffen.
Aber in Deutschland guckt jeder erst mal auf sich selbst, ob sein Recht nicht beschnitten sein könnte durch die Anwesenheit eines anderen (der vielleicht auch noch langsamer ist) - anscheinend sogar schon Fahrlehrer, die ihre StVo eigentlich besser kennen sollten!
Viel Spass noch beim Drängeln, Nötigen, Lichhupen und sonstigen lustigen Sachen, die man auf der Autobahn machen kann. Und vergesst nie, ihr selbsternannten Herren der Strasse- der Schnellere hat immer Recht!
 

HG Butte

Riesenboiken
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Der Fahrlehrer gehört entlassen!
Warum regt ihr euch auf, wenn ihr zwei freie Spuren zum Vorbeifahren habt? Das ist so dermaßen typisch deutsch, da geht mir die Luft hoch. Deinem "Fahrlehrer" gehört die Lizenz entzogen, da er seinen Schülern beibringt, dass "Nötigung" (im Übrigen eine Straftat) im Strassenverkehr normal ist. Und das begründet er auch noch mit dem Wort "Schule"! Manche Dinge sind schwer zu glauben! Der Fahrer vor euch hat euch übrigens verarscht - vielleicht fällt nach so vielen Jahren der Groschen? Und da kann man ihm nur Recht geben!

Wiedereinmal ein Beweis das es Läute gibt die sooo Beratungsresistent sind das sie selbst mir 350 Posts über ein und das selbe Thema immer noch nicht Nötigung von Lichtzeichen und Drängeln von Hinterherfahren unterscheiden könne. Oder bist Du einfach nur ein virtuelles Murmeltier, welches seinen Informationsvorat jeden Tag resetet um unser aller Leben einen festen Anhaltspunkt steter Unbelehrbarkeit zu bieten.

Koppschüttel
butte
 

HG Butte

Riesenboiken
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Wegen solcher Leute wie euch haben wir Krieg auf der Autobahn. Und solche ignoranten immer-Rechhaber-weil-ich-vorbei-will und kann-Fahrer sind nur durch ein Tempolimit zu stoppen! !


Zum glück scheinst Du ja keine Probleme damit zu haben anderen DEIN Way of Life (Drive) aufzuzwingen. Deine Geschwindigkeit, deine unhaltbare Fahrstreifen-Nutzungstheorie. Warum Sollten Gesetze etwas bringen solange Leute wie Du ihnen keine Beachtung schenken (Rechtfahrgebot, Überholen ankündingen mittel Leuchtzeuchen). Wenn das Tempolimit an den Rasern so vorbeigeht wie die Restliche STVO an Dir, wird es alleine dadurch schon Sinnlos
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Dieser Satz ist in Deinem Fall nicht anwendbar, da sich das vor Dir fahrende Fahrzeug ja ebenfalls bereits auf der Überholspur befindet

Genau, es befindet sich auf der ÜBERHOLSPUR, und zwar ohne zu Überholen. Merkst Du nicht, daß da was falsch ist??

und Du durch Dein Blinken und Hupen den Fahrer dazu veranlassen willst, Dir freie Bahn zu schaffen, die du im Übrigen sowieso gehabt hättest - und zwar sogar zwei Spuren!

Man kann durchaus einen Überholenden überholen, dafür hat Gott die dritte und zuweilen auch vierte Spur erschaffen (am 11. Tag glaub ich). Muß man aber einen nicht-überholenden überholen, und dafür bis auf die dritte Spur fahren?

Nach solchen Aussagen wundert mich nichts mehr. Wegen solcher Leute wie euch haben wir Krieg auf der Autobahn.
Nein, "Krieg" haben wir nur wegen Ignoranten wie Dir, die simpelste Regeln (Rechtsfahrgebot) nicht beachten können. Daß der Hintermann eine Unaufmerksamkeit unterstellt, ist eigentlich nur höflich. Unhöfliche Zeitgenossen können die Absicht unterstellen ,andere ausbremsen zu wollen.
Schaff Dich nach rechts, wenn dort Platz ist. Ich werde in Zukunft öfters mal Bilder von Mittelspurfahrern machen und ggf. anzeigen. Mir reichts. Diese Art Fahrer produzieren Stau, nicht das fehlende Tempolimit!
 

martinmacco

Alkmene
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Man kann durchaus einen Überholenden überholen, dafür hat Gott die dritte und zuweilen auch vierte Spur erschaffen (am 11. Tag glaub ich). Muß man aber einen nicht-überholenden überholen, und dafür bis auf die dritte Spur fahren?

Jetzt warte ich nur noch darauf, dass du nicht auf die dritte Spur wolltest um Sprit zu sparen!
Viel Spass beim weiteren Recht haben und Fahrer erziehen!
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Jetzt warte ich nur noch darauf, dass du nicht auf die dritte Spur wolltest um Sprit zu sparen!
Viel Spass beim weiteren Recht haben und Fahrer erziehen!

Ich fahre nicht Autobahn zum Sprit sparen, sondern um Zeit und Nerven zu sparen.
Dein Posting zeigt den Tiefgang Deiner Argumente :-D
 

JGmerek

Boskop
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Noch einmal zur Nötigung

OLG Hamm schrieb:
Kurzzeitiges dichtes Auffahren - auch unter Betätigung der Lichthupe - erfüllt regelmäßig den Nötigungstatbestand noch nicht. Das gilt auch für kurzes Bedrängen des Aufschließenden in offensichtlicher Überholabsicht bei Zurücklegung einer Strecke von nur wenigen 100 Metern.

Darüber hinaus erfordert die Nötigung immer eine besondere Verwerflichkeit des Handelns. Das Geben von Lichthupen, um einen notorischen Linksfahrer zu bewegen, sich an das Rechtsfahrgebot und damit an die Verkehrsregeln zu halten, erfüllt dieses für die Nötigung unbedingt erforderliche Merkmal nicht.

Allerdings bleibt hierbei auch zu berücksichtigen, dass sich nicht nur der Drängler, sondern auch derjenige, der eine Spur aus Mutwillen oder als falsch verstandener Straßensheriff blockiert, sich strafbar machen kann. Denn in Anlehnung an die Nötigungsentscheidungen der Strafgerichte bei Sitzblockaden, kann dieser beim Überschreiten der Verwerflichkeitsgrenze auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Viele Grüße
Jens
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Denn in Anlehnung an die Nötigungsentscheidungen der Strafgerichte bei Sitzblockaden, kann dieser beim Überschreiten der Verwerflichkeitsgrenze auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Hihi, die wanderdünenartige Fortbewegungsart mancher Zeitgenossen legt den Vergleich mit einer Sitzblockade schon nahe :p
 

Anindo

Wagnerapfel
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Mir scheint, ein großer Teil der Raser, die denken, sie hätten die linke Spur abonniert, sind in diesem Forum zu finden sind. Ein paar Fakten:

43,5 % aller schweren Unfälle auf Autobahnen sind "Geschwindigkeitsunfälle". 70 % aller tödlichen Unfälle ereignen sich auf solchen Autobahnabschnitten, die keine Geschwindigkeitsbegrenzung haben.

Die Schwere eines Verkehrsunfalls ist proportional abhängig von der Geschwindigkeit, den das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt hat. Dies ist ein einfaches physikalisches Gesetz: Die Bewegungsenergie eine Fahrzeuges, die bei einem Aufprall zerstörerisch wirkt, ist proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Dies gilt auch für einige physikalische Größen, die die Fähigkeit, einem Unfall auszuweichen, betreffen. Hier ist insbesondere der Mindestradius und der Bremsweg zu nennen. Beispiel: bei einem scheinbar harmlosen Überschreiten der Innerortsgeschwindigkeit von 50 auf 60 km/h nehmen alle diese Größen um 44 % zu!

Wer rasen will, soll sich gefälligst woanders austoben. Nordschleife am Nürburgring wäre eine Adresse. Raser sind potentielle Mörder und sollten auch dementsprechend bestraft werden.
 

Harald909

Prinzenapfel
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Ich habe nicht alle Posts hier gelesen. Aber vieles von dem, was ich gelesen habe, ist erschreckend und schockierend. Und das liegt nicht nur an der deutschen Mentalität, sondern das liegt daran, dass es kein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen gibt.

Mal rechtlich an die Sache herangehend: Es gibt eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Die ist 130 km/h. Nun ein Blick in die StVO: Nach § 1 StVO gilt das Rücksichtnahmegebot, nach § 3 StVO das Gebot der angepassten Geschwindigkeit und das Gebot der Nichtbehinderung des Verkehrsflusses.

Was bedeutet das für deutsche Autobahnen: Ich darf als PKW-Fahrer nur dort schneller als 130 km/h fahren, wo dies andere nicht behindert oder gefährdet. Je mehr ich die empfohlene Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h überschreite, desto größer wird meine Pflicht zur Rücksichtnahme.

Da scheint dem meisten, die so zwischen 140 und 200 über die Autobahnen gurken, nicht bewusst zu sein.

H.