Zu dem Meisten vor Dir kann ich nichts sagen, weil ich a) kein Jurist bin und b) die passenden Quellen nicht habe, die Deine Aussagen bestätigen oder widerlegen.
Die DSGVO ist eigentlich seit fast fünf Jahren gültig und seit fast drei Jahren verpflichtend. Aber ich liefere eine Zusammenfassung gerne nach:
Was ist Auftragsverarbeitung im Verein und welche Pflichten haben Vereinsvorstände? Was ist der Unterschied zur gemeinsamen Verantwortung?
jogwitz.de
Die Nutzungsbedingungen von WhatsApp sollte jeder kennen, erst recht Du als jemand, der öffentlich zu dem Thema berichtet:
Rechtmäßige und zulässige Nutzung. Du darfst auf unsere Dienste nur für rechtmäßige, berechtigte und zulässige Zwecke zugreifen bzw. sie für solche nutzen. Du wirst unsere Dienste nicht auf eine Art und Weise nutzen (bzw. anderen bei der Nutzung helfen), die:
(a) die Rechte von WhatsApp, unseren Nutzern oder anderen (einschließlich Datenschutz- und Veröffentlichungsrechte, Rechte am geistigen Eigentum bzw. sonstige Eigentumsrechte) verletzt, widerrechtlich verwendet oder gegen sie verstößt;
(b) rechtswidrig, obszön, beleidigend, bedrohend, einschüchternd, belästigend, hasserfüllt, rassistisch oder ethnisch anstößig ist, oder zu einer Verhaltensweise anstiftet oder ermuntert, die illegal oder auf sonstige Weise unangemessen wäre, einschließlich der Verherrlichung von Gewaltverbrechen;
(c) das Veröffentlichen von Unwahrheiten, Falschdarstellungen oder irreführenden Aussagen beinhaltet;
(d) jemanden nachahmt;
(e) das Versenden illegaler oder unzulässiger Mitteilungen wie Massennachrichten, Auto-Messaging, Auto-Dialing und dergleichen umfasst; oder
(f) eine nicht-private Nutzung unserer Dienste beinhaltet, es sei denn, dies wurde von uns genehmigt.
Ein Trainer kann also keine Infos zum Verein oder der Gruppe per WhatsApp verschicken. Ich gehe davon aus, dass WhatsApp Vereine und Firmen auf den nötigen Auftragsverarbeitungsvertrag hinweist. Dann dürfte eher WhatApp Business verkauft werden.
Selbst Ihr könnte im Grunde WhatsApp nicht ohne Auftragsbverarbeitungsvertrag untereinander nutzen, um Euch zu Apfeltalk abzustimmen.
Damit seid Ihr aber nicht alleine. In den Medien wird immer von mangelndem Datenschutz bei WhatsApp gesprochen, aber kaum, wo der konkret gelagert ist. Dazu muss man dann schon Fachmedien kontaktieren, aber das ist von Otto Normal nicht zu erwarten.
In
c't uplink vom 16.01.2021 erklärt Eva-Maria Weiß ab 00:03:15 die Änderungen der AGB und die Problematik.
Du meinst eine so genannte Interoperabilität, also die Plattform und im Grunde Anbieter übergreifende Nutzung von Chat-Diensten. Das wäre in der Tat ein erstrebenswertes Szenario. Dennoch bin ich der Ansicht, dass das ohne Zwangsregulierung nicht passieren wird.
Genau! Und ich sage auch, dass es bereits die Interoperabilität in Form von Jabber gibt. Das ist sogar älter als WhatsApp und der Clou ist, dass WhatsApp zumindest anfangs genau das Jabber zugrundeliegende Protokoll XMPP genutzt hat. Was heute noch davon übrig ist, weiß ich nicht.
Wenn die Politik entscheidet, vermute ich, kommt nur Unsinn heraus und Facebook versucht etwas zwischen den Gesetzeszeilen zu bauen. So etwas gehört in die Hände der Internetgremien wie den IETF, IAB und IRTF.
Das wir nämlich trotz unterschiedlicher Telefonverträge einander anrufen können ist aus meiner Sicht nur halb geeignet als Beispiel. Telefonate sind flüchtig. Chats bleiben gespeichert. Bei der Telefonie geht das nur deshalb einigermaßen gut, weil hier wirtschaftliche Interessen dahinter stehen und es den Anbietern nützt, dass wir das machen.
Telefonate sind nur deshalb flüchtig, weil sie nicht gespeichert werden. Sie könnten aber sehr wohl gespeichert werden. Immerhin war auch das Thema bei der Vorratsdatenspeicherung, bis man es auch Metadaten beschränkt hatte. Mit richterlichem Entscheid ode rmit Zustimmung aller Teilnehmer durften schon immer Telefonate gespeichert werden.
Wenn man den Blick weitet, ist auch bei diesem Beispiel längst nicht alles Gold was da zu glänzen scheint. Als Beispiel sei hier das Roaming genannt. Erst durch Zwang haben die Anbieter sich darauf eingelassen. Vorher war es so absurd, dass man bei Vodafone im Ausland Roaming-Gebühren für Anrufe nach Vodefone Deutschland zahlen musste. Und immer noch zahlen wie horrende Summen für Daten und Gespräche in andere (nicht) EU Länder.
Das war aber kein technisches Problem, sondern eine kaufmännische Entscheidung. Technisch kann man quasi schon immer die ganze Welt erreichen.
Um zu den Chats zurückzukommen. Welches Interesse könnte ein Anbieter haben, mit einem anderen zu kooperieren. Bei den ungleichen Nutzerzahlen von WhatsApp zu den anderen müssten alle anderen mehr investieren. Mit dem Ergebnis, dass sie Nutzer an den Platzhirschen verlieren. Warum sollte ich zum Beispiel bei Threema sein, mit Kontakten bei WhatsApp chatten, wenn ich gleich zu WhatsApp gehen kann. Das ergibt wenig Sinn.
Das stimmt, aber wenn das so weitergeht, können wir demnächst auch per Mail nur die erreichen, die einen Office365-Account bei Microsoft haben und Outlook nutzen. Gerade Facebook macht den Grundgedanken des Internets kaputt. Dessen sollten wir Anwender uns bewusst sein und alleine deshalb auf Messenger setzen, die den Streit welchen CLient und welchen Provider man nutzen soll, gar nicht erst aufkommen lassen. Als Multiplikator kann ich als Mitglied in Foren dienen. Apfeltalk ist jedoch ein viel besserer Multiplikator, wenn Ihr eine Ebene tiefer grabt.
Ich habe gegenüber Jan Gruber bereits angeregt, dass ihr Euch mal schlau macht, warum es unter iOS drei XMPP-CLients gibt, die die OMEMO-Verschlüsselung (im Grunde ist das das Signal-Protokoll) beherrscht, aber keiner vernünftig funktioniert, während für Android Ein Client namens Conversations seit Jahren stabil läuft und seit letztem Jahr sogar Telefonie unterstützt. Jabber unterstützt sogar Multi Device und ist nicht auf Smartphones beschränkt. Alles Forderungen an WhatsApp.
Ein Vorstoß der Politik ist es ja (und das habe ich erst nach dem Videodreh erfahren), dass man seine Chatverläufe zu einem anderen Anbieter mitnehmen können sollte. Da gibt es sicherlich enorme technische und rechtliche Hürden zu überwinden.
Ich verweise erneut auf die DSGVO! Die ist seit 25.05.2016 gültig und dort ist die Mitnahme der Daten verpflichtend. Leider ist erst jeder wach geworden, als die Übergangsfrist zum 25.05.2018 näher rückte. Aber jetzt ist auch dafür bald das dritte Jahr rum und es felt die Umsetzung. Das leigt einfach am dicken Fell der US-Unternehmen.
Andernfalls drehen wir uns hier alle Nase lang im Kreis mit immer wieder den gleichen (und selben) Argumenten. Die Kommentare unter dem o.g. Video sprechen ja eine deutliche Sprache. Kein Erkenntnisgewinn ergibt sich daraus.
Das leigt daran, dass die Argumente für ein offenes System nie ernst genommen werden. Von Otto Normal erwarte ich nicht, dass er Zusammenhänge erkennt. Die müssen ihm erklärt werden und das ist Aufgabe der Medien. Ich bin überzeugt, wenn Otto Normal weiß, dass es bereits vor WhatsApp etwas gab, was die heutigen Forderungen erfüllt, dann wird er auch fragen, warum man dann etwas neues fordert, anstatt das vorhandene zu verbessern.