Es geht doch nicht darum, dass da jemand für sich privat "zu viele" iPads gekauft hätte, sondern dass er diese verkauft hat. Das verstößt in Deutschland und in den USA gegen geltendes Recht: ab einer größeren Anzahl verkaufter Geräte, handelt es sich im
juristischen Sinne nicht mehr um Privatverkäufe, sondern um gewerbliche Verkäufe. Und bei gewerblichen Verkäufen hat der Hersteller (oder auch Importeur) ein Wort mitzureden, ob, wann, wie viele Produkte an wen verkauft werden dürfen. Da geht es um Verträge zwischen Hersteller (z.B. Apple) und Importeur (Händler), die neben eventuellen Exklusivrechten auch Abnahme- und Verteilungsmengen regeln. Und wer mit nicht legitimierten Käufen und Verkäufen dazwischen funkt, bekommt eben Schwierigkeiten.
In diesen Verträge verpflichten sich nämlich Importeure zur Abnahme bestimmter Mengen, im Gegenzug haben sie aber auch den Anspruch darauf, Exklusivrechte zu besitzen oder nur eine festgelegte Anzahl von Wettbewerbern im gleichen Markt vorzufinden. Würde Apple es nun zulassen, dass andere nicht legitimierte Händler Produkte verkaufen, würde Apple gegenüber seinen Kunden (den Importeuren) vertragsbrüchig!
Dies ist im internationalen Handel ein völlig normaler Vorgang und fällt dem Laien nur deshalb auf, weil das iPad von Apple eine so große Aufmerksamkeit besitzt. NIKE, Adidas, bekannte Mode-Label und andere Markenhersteller reagieren ganz genau so wie Apple. Man sollte also endlich mal aufhören, Apple ständig als Bumann hinzustellen. Im Gegenteil, Apple hätte rechtlich sogar die Möglichkeit, diesen Ebay-Verkäufer zu Schadenersatz zu verklagen. Das haben sie bisher aber nicht und werden es wohl auch nicht tun, wenn er sich an das Verbot hält.
Ich selber habe als kaufmännischer Leiter eines bekannten Unternehmens für modische Accessoires die selben Maßnahmen durchgeführt und weiß deshalb wovon ich spreche.
Und wenn man sich solche Kommentare wie den von od-x durchliest, frage ich mich, wer hier der kleine Junge aus der Scheune ohne Ahnung ist. Denn erstens gibt es seitens Apple gar keine Klage, somit kann es auch keine Gegenklage (korrekt: Klageerwiderung) geben und zweitens ist es keine Firmenpolitik sondern Anwendung geltenden Rechts.
Meine Empfehlung ist erstens, einfach mal etwas weniger Emotionen in die Themen rund um Apple-Produkte bringen und zweitens: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
PS: und als Steuerzahler kann ich diese so genannten "Privatverkäufer" auch nicht gutheißen, denn wie oben beschrieben handelt es sich juristisch um gewerbliche Verkäufe. Allerdings haben die meisten dieser Verkäufer kein Gewerbe angemeldet, zahlen keine Gewerbesteuer, führen keine Umsatzsteuer ab, melden die Gewinne aus den Verkäufen nicht in der Einkommensteuererklärung an und gewähren gegenüber den Käufern keine Gewährleistung. Man sollte sich mal überlegen, auf wessen Seite man steht.