Todesengel
Fießers Erstling
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Auch wenn ich die ZPÜ nicht mag, aber das ist die einzige Möglichkeit, Gebühren zu erheben, man kann ja schlecht täglich überprüfen, wer wie viel Musik auf dem iPod hat.
Und wenn sich jemand einen iPod kauft, ist es auch so gut wie sicher, dass er diesen auch mit Musik bespielt.
Die Geschlechtsorgane sind ja von Natur aus gegeben, weshalb der Vergleich mit dem Kindergeld objektiv betrachtet wirklich an den Haaren herbeigezogen ist.
Also, so ziemlich jeder Vergleich hinkt, daher muss ich dir irgendwo recht geben.
Nur weil ich mir en ipod kaufe, muss ich mir noch lange keine Musik drauf machen, da is gar nix so gut wie sicher. Stell dir nur mal einen professionellen Fotografen vor, der den iPod als Ablage für seine Bilder benutzt. Der größte iPod bietet sich mit seinen massiv hohen Gigabytezahlen dazu an. Dann muss man als Fotograf nicht immer die teure Kamera oder den Laptop mit zum Kunden nehmen, sondern nimmt einfach den iPod mit. Oder statt mehreren speicherkarten für die Digitale Spiegelreflex nehme ich den iPod touch oder das iPhone mit, vielleicht gibt's ja bald irgende Applikation die die Verbindung zwischen der Kamera und dem ipod touch direkt unterstützt? Für's iPhone gibt's schon unmengen an Software, warum also nicht bald soetwas?
Ich kann also in keinster Weise davon ausgehen, dass jemand seinen iPod mit Musik bespielt.
Und von Künstlern die ihre eigene Musik auf ein medium wie den iPod spielen brauch ich gar nicht erst anzufangen, die Probleme mit der Abgabe in einem Solchen Falle existieren schon seit der CD (oder sogar den ersten Tonbändern, weiß nicht genau, für dieses Medium bin ich zu jung )
Die Geschlechtsorgane sind einem von natur aus gegeben, zum Glück!
Deswegen hat auch jeder theoretisch die Möglichkeit Kinder zu zeugen. Oder ich lasse es eben.
Freie Wille, zum Glück!
Auf den iPod kann ich bauartbedingt (also quasi auch von Natur aus) urheberrechtlich geschützte Werke aufzuspielen. Oder ich lass es eben. Freier Wille, zum Glück!
Aber halt! In beiden Fällen muss ich Gebühren zahlen, egal ob ich nun urheberrechtlich geschützte Werke draufspiele oder nicht.
Aber trotz meiner vorhandenen Geschlechtsorgane bekomme ich nur Kindergeld, wenn ich Kinder habe.
Kein Frage ich finde es richtig, dass nur Eltern Kindergeld bekommen. Aber deswegen ist die Argumenattion sprich der Vergleich nicht wertlos. Das kein Vergelich je 100% zutreffen wird ist klar, schließlich werden mit dem Kindergeld komplett andere Absichten verfolgt als mit den Gebühren. Aber die Logik dieses Vergleich's besticht aus den o.g. Gründen in meinen Augen sehr.
mfg
Todesengel