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Adams Apfel
- Registriert
- 03.07.08
- Beiträge
- 520
… Wundert mich allerdings, dass das rechtlich ohne die Zustimmung des Users einfach so geht...
Ich befürchte, in Zukunft werden die Menschen sich über sehr viel mehr Dinge „wundern“, die den so genannten Datenschutz betreffen.
Die Frage ist aber, ob die AGB von Facebook auch überall wirksam sind.
Das ändert nichts daran, dass es nicht rechtens ist Und wenn nun jemand ein Foto reinstellt, wo man total besoffen in der Ecke liegt, kann das nicht in meinem Interesse sein. Personalchefs durchsuchen heutzutage solche Foren, da kann man sich sowas nicht erlauben. Von daher wäre ich mit der Pauschalaussage 'da haben die meisten eh nichts gegen' vorsichtig.
Darf ich mal fragen ob du bei Facebook angemeldet bist? Denn da ist es nicht so wie bei StudiVZ oÄ, das einfach jeder jeden Account einsehen kann, sondern da muss man zuerst einmal ein Freund von jemanden sein (d.h. demjenigen eine Freundschaftsanfrage senden und dieser muss die dann auch annehmen), um überhaupt in sein Profil Einsicht zu haben...und es ist natürlich auch nicht in meinem Interesse, dass Fotos von mir wenn ich besoffen bin im Internet kursieren und meist wenn ich solche entdecke, dann schreibe ich auch denjenigen, der das Foto gemacht hat an, dass er das doch bitte löschen sollte, was die meisten dann ja auch machen...aber eben wie ich geschrieben habe vorab alle durchzufragen wird wohl nur schwer funktionieren...
Jopp.naja, wer sich seine Identität im Netz veröffentlich, braucht sich nicht aufzuregen, wenn sie durch den Schmutz gezogen wird!
Keine Panik, ist ja hier bei AT genau das selbe.
Urheberrechte sind nach deutschem Recht nicht übertragbar, von daher ist die neue AGB nichtig.
Urheberrechte sind nach deutschem Recht nicht übertragbar, von daher ist die neue AGB nichtig.
Meines Wissens nach, sind Urheberrechte einzig und allein in der Bananenrepublik USA übertragbar, wo Urheberrecht und Leistungsschutz ein reiner Witz sind.Weißt du zufällig auch wie es da in Österreich aussieht?
Vielleicht werden die dann ja nicht mehr angezeigt, aber Facebook behält sich ja das Recht vor, die Bilder zu speichern (warsch. lokal bei ihnen). Von daher besteht immer ein Restrisiko.Ich kenne Facebook nicht: Kann man denn dort nicht seine Bilder einfach wieder löschen und erst dann den Account ?
Urheberrechte will Facebook gar nicht, sondern Nutzungsrechte. Ich zitier einfach mal aus einer Nachricht an den Industry StandardUrheberrechte sind nach deutschem Recht nicht übertragbar, von daher ist die neue AGB nichtig.
Alles in allem das, was auch in den von Felix schon zitierten Apfeltalk AGBs drinsteht.Facebook schrieb:We are not claiming and have never claimed ownership of material that users upload. The new Terms were clarified to be more consistent with the behavior of the site. That is, if you send a message to another user (or post to their wall, etc...), that content might not be removed by Facebook if you delete your account (but can be deleted by your friend). Furthermore, it is important to note that this license is made subject to the user's privacy settings. So any limitations that a user puts on display of the relevant content (e.g. To specific friends) are respected by Facebook. Also, the license only allows us to use the info "in connection with the Facebook Service or the promotion thereof."
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