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Umfrage: iPhone 8 oder iPhone X?

iPhone 8 oder iPhone X?

  • iPhone 8

    Stimmen: 107 42,0%
  • iPhone X

    Stimmen: 148 58,0%

  • Umfrageteilnehmer
    255
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Reaktionen: Rosie
Weiß jemand um wieviel Uhr genau man am Freitag bei Apple bestellen kann? Und kann man auch direkt zwei iPhone X bestellen wird mir das dann die richtige Lieferzeit angezeigt?
 
Das 8er bietet doch in Relation zum 6s für mich kein Killer-Feature. Also würde ich das X wählen.
 
Weiß jemand um wieviel Uhr genau man am Freitag bei Apple bestellen kann? Und kann man auch direkt zwei iPhone X bestellen wird mir das dann die richtige Lieferzeit angezeigt?

Wenn es ist wie immer dann um 09:01Uhr, aber wieviele du bestellen kannst weiß ich nicht. Und die Lieferzeit ist meist recht genau.
 
Offizielle Info ist ab 9:01 Uhr.

Mal sehen will auch zwei holen und hab beide gespeichert.


Bald geht es endlich los.:-)
 
Weil es zumindest in Deutschland so ist, dass die Beweislastumkehr nach 6 Monaten Eintritt und man als Kunde daher in der Pflicht ist, zu beweisen, dass es möglicher Defekt konstruktionsbedingt ist oder schon beim Kauf so bestand.

Das ist quasi unmöglich, von daher ist die Gewährleistung für Kunden selten hilfreich, wenn sich der Händler quer stellt.
 
Das muss ich hier nicht, da es diese Umkehr hier (CH) nicht gibt.
 
Das muss ich hier nicht, da es diese Umkehr hier (CH) nicht gibt.

Das war genau der Unterschied, den ich im Kopf hatte und auch oben ansprechen wollte.

Ihr habt also quasi in CH eine 2 Jährige Garantie, was wirklich ein enormer Vorteil ggü. der „deutschen“ 2 Jährigen Gewährleistung ist.
 
Nicht Garantie mit Gewährleistung vermischen, das ist nicht gleich. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie kann der Garantiegeber ausgestalten, wie er will.

Aber ja, vor ein paar Jahren ist zumindest der Teil verbraucherfreundlicher geworden.
 
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Reaktionen: Nemesis2k7
Weil es die Beweislastumkehr gibt. Beweise mal nach 1,5 Jahren das der Fehler schon von Anfang an da war.

Das muss so dezidiert nicht bewiesen werden und ist bei technischen Fehlern kaum ein Problem. So streng ist das Gesetz nicht, aber überlässt das Anwälten und Gerichten. Oder dem Juraforum (wobei da wird’s meist noch bunter).
 
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie kann der Garantiegeber ausgestalten, wie er will.
Falsch. Der Garantiegeber kann in D wie in CH nur bestimmen, was er will. Also ob er eine Garantie gibt.

Nicht wie. Das ist ein Riesenunterschied. Nicht wie er will, da muss er sich im Rahmen des Gesetzes halten.

Da Garantien das oft gerade nicht tun oder die Klauseln überraschend und viel zu einschränkend sind, hat der Kunde als Garantiegeber oft sogar weitere Ansprüche, als da drin stehen, weil wir das unwirksame streichen und dann kundenfreundlich auslegen.
 
Genau. Betreffs Garantie steht es da auch wörtlich. Ich kann das was regeln, aber nicht unterschiedlos das wie, weil die AGB - das sind die Garantien - ihrerseits wirksam sein müssen ;)
 
Kann man das x in der App denn schonmal in Einkaufswagen legen? Oder ist die schnellste Möglichkeit über Favoriten?