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T-Mobile: Tethering auch für Altkunden kostenpflichtig

Luke2977

Normande
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Was entfernen sie denn? Offiziell kannst du es im Moment nicht aktivieren, da T-Mobile dies nicht anbietet. Daran wird sich mit 3.1 auch nichts ändern.
Ich meinte, dass T-Mobile auch im September, wenn die Tethering Option verkauft wird, auch kein Carrier Update für Kunden mit dem Complete Vertrag der ersten Generation nicht anbieten wird. Um der Meinung zu sein, dass sie dies nicht tun werden, brauch man ja kein Hellseher zu sein, man muss sich einfach die Firmenpolitik der nahen Vergangenheit ansehen, um zu diesem Schluss zu kommen.



Ich hoffe du verallgemeinerst den letzten Satz nicht ;). In diesem Beispiel wird er aber wohl stimmen.



Meinst du damit, dass T-Mobile also das Carrier Update für Kunden mit einem Complete Vertrag der ersten Generation anbieten müssen?
Das sicherlich nicht! Meiner Meinung nach lässt der Vertrag keinerlei Spielraum für eine Auslegung dahin, dass T-Mobile dir die Tethering Funktion freischalten müssen. Sie können dir wohl nicht das tethern verbieten, sowohl mit dem iPhone als auch mit anderen Mobilfunkgeräten, das heißt aber zwangsläufig noch lange nicht, dass sie auch Funktion bei einem Mobilfunkgerät freischalten müssen.

EDIT:


Welche Config Datei benutzt du?


Na ja ich sehe das mal so:
Das das iPhone nach dem SW update Tethering kann ist ja ein Feature des Telefons und nicht des T-Mobile Netzes.
Und wenn T-Mobile mir das Profil (was ich evtl eben nicht mehr alternativ laden kann nach dem update auf 3.1) vorenthält tun Sie das ohne eine rechtliche Grundlage.
Hier wäre es mal interessant einen Juristen zu bekommen?
Ist hier einer dabei?

Denn wenn ich mir in einem anderen Land zb Belgien ein freies Iphone kaufe dann muss es ja auch gehen.


P.S.

Und natürlich ist nicht alles erlaubt was nicht verboten ist und nein ich nehme es nicht wörtlich;)
 

iNick5

Süsser Pfaffenapfel
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Das das iPhone nach dem SW update Tethering kann ist ja ein Feature des Telefons und nicht des T-Mobile Netzes.
Richtig, allerdings wird auch offiziell von Apple kommuniziert, dass die Freischaltung des Feature durch den Mobilfunkanbieter erfolgt.
Und wenn T-Mobile mir das Profil (was ich evtl eben nicht mehr alternativ laden kann nach dem update auf 3.1) vorenthält tun Sie das ohne eine rechtliche Grundlage.
Ich persönlich sehe keine rechtliche Grundlage, dass sie dir das Profil anbieten müssen...

Hier wäre es mal interessant einen Juristen zu bekommen?
Ist hier einer dabei?
Aber hier hast du recht, auch ich argumentiere aus einer rein subjektiven Sichtweise, die nicht auf einer juristischen Fachausbildung basiert. Daher würde mich dies auch interessieren.

Denn wenn ich mir in einem anderen Land zb Belgien ein freies Iphone kaufe dann muss es ja auch gehen.

Warum muss?

Und natürlich ist nicht alles erlaubt was nicht verboten ist und nein ich nehme es nicht wörtlich;)
Deswegen auch der Smilie.
 

Luke2977

Normande
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Richtig, allerdings wird auch offiziell von Apple kommuniziert, dass die Freischaltung des Feature durch den Mobilfunkanbieter erfolgt.

Ich persönlich sehe keine rechtliche Grundlage, dass sie dir das Profil anbieten müssen...


Aber hier hast du recht, auch ich argumentiere aus einer rein subjektiven Sichtweise, die nicht auf einer juristischen Fachausbildung basiert. Daher würde mich dies auch interessieren.



Warum muss?


Deswegen auch der Smilie.


Was den Smilie angeht habe ich dich schon verstanden keine Bange :cool:

Den juristischen Rat bereffend habe ich auch schon mal einen Bekannten angeschrieben:innocent:.


Die freien Geräte ist mir noch was anderes eingefallen:

Ich finde es scho komisch das andere Netzbetreiber mitlerweile sogar damit werben das Tethering bei Ihnen gehen wird.
Und das es sogar VNO gibt die im D1 Netz opperieren damit werben das Sie 1 einen echte Flat haben und 2 das tethern erlauben o_O


Wir werden es denke ich sehen aber alles in allem finde ich den geposteten Schriftverkehr mehr als gut denn es ist eben was schriftliches und nachweisbar.
 

Fire.spray

Roter Delicious
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Hallo,

ich habe das Thema Tethering nicht so intensiv verfolgt und bin aktuell nicht wirklich auf dem Stand der Dinge.
Wenn ich beim durchlesen des Threads es richtig verstanden habe, dann ist:

- Tethering von T-Mob (auf "legalem Weg") aktuell nicht freigeschaltet?
- soll kostenpflichtig für Verträge neuer Generation sein?
- evtl. haben die Leute Glück, die nen Vertrag 1.Generation (MultiSim) haben und müssen nicht zusätzlich zahlen?

Hab ich das so einigermaßen korrekt zusammengefasst?
 

bluejay

Ingol
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Na ja ich sehe das so:

Wenn es in der Tat so ist das nach einem Update auf das OS 3.1 dieses Profil nicht mehr selbst geladen werden kann müsste die Telekom das den Kunden der 1 Generation eben kostenfrei zur Verfügung stellen. …

Nein, muß T-Mobile eben nicht. Denn dann ist das iPhone bzw. die installierte Software ab Werk eben nicht mehr tetheringfähig. Und jeder Mobilfunkanbieter ist berechtigt für Tethering bzw. auf nicht primär dafür freigeschaltenen Geräten für dessen Freischaltung Gebühren zu verlangen oder es zu untersagen.
 

bluejay

Ingol
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Sagt mal, lest ihr eigentlich auch mal die Beiträge hier in dem Thread? ;)
Nochmal: Das iPhone an sich, die Hardware, das kleine schwarze bzw. weiße Kästchen, das wir alle so lieb gewonnen haben und nicht wieder hergeben möchten, kann Tethering technisch schon immmer! Das kann man u.a. daraus ableiten, daß viele die jetzt gern ohne zusätzlich entstehende Kosten tethern wollen (und können) ihr iPhone, mit dem sie das tun wollen (und können) eben schon länger haben als Apple SW-Version 3.0 veröffentlicht hat.
Die iPhone Software hat Tethering bis zur Version 3.0 technisch nicht zugelassen. Es geht also letztlich um das Zusammenspiel der Softwarversion 3.0 und den Completetarifen der 1. Generation.
Glaubt man den kursierenden Gerüchten zu OS 3.1 kann sich das aber wieder ändern, nämlich genau dann, wenn es kundenseitig nicht mehr möglich wäre die entsprechenden Zugangsdaten einzustellen.

Richtig, allerdings wird auch offiziell von Apple kommuniziert, dass die Freischaltung des Feature durch den Mobilfunkanbieter erfolgt.
Ooops. Das war mir bisher entgangen. Kannst Du mir mal bitte zeigen, wo genau Apple das so kommuniziert.


Und wenn T-Mobile mir das Profil (was ich evtl eben nicht mehr alternativ laden kann nach dem update auf 3.1) vorenthält tun Sie das ohne eine rechtliche Grundlage. …
Bin auch juristisch ungebildet und so sehr ich mir was anderes wünschen würde, ich meine aber, hier irrst Du.
T-Mobile wird Dir die Daten mit Sicherheit nicht vorenthalten. Es könnte aber leicht passieren, das sie dafür von Dir eine kleine monetäre Gegenleistung einfordern. ;) Und das hat durchaus eine rechtliche Grundlage.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Technisch gesehen kann das iPhone auch mehrere Vordergrundapps gleichzeitig ausführen, wenn Apple das nicht künstlich beschränkt hätte.
Das unterliegende Betriebssystem ist jedenfalls 100% multi-tasking-fähig und hat damit auch mit mehreren Applikationen kein Problem.

Technisch gesehen kann auch das 2G den Akkustand als Prozentwert angeben, wenn Apple das nicht künstlich beschränkt hätte...

:)
 

bluejay

Ingol
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Technisch gesehen kann das iPhone auch mehrere Vordergrundapps gleichzeitig ausführen, wenn Apple das nicht künstlich beschränkt hätte.
Das unterliegende Betriebssystem ist jedenfalls 100% multi-tasking-fähig und hat damit auch mit mehreren Applikationen kein Problem.

Technisch gesehen kann auch das 2G den Akkustand als Prozentwert angeben, wenn Apple das nicht künstlich beschränkt hätte...

:)

Korrekt. Allerdings - im Unterschied zum Tethering - kann ich das als Nutzer nicht einfach durch die Installation eines Profils ändern.
Prozentanzeige bekomme ich als Kunde auch locker hin - nennt sich Jailbreak ;). Damit verändere ich allerdings die Firmware. Und habe kein Gerät „ab Werk“ mehr. Das ist also ein kleiner aber feiner Unterschied zum Einrichten eines Profils.

@iNick5 & Bananenbieger: Da steht nur, daß ich die Informationen beim Mobilfunkbetreiber bekommen kann. Das wußte ich auch vorher schon. Ich bat darum mir die Stelle zu zeigen an der steht, daß „ die Freischaltung des Feature durch den Mobilfunkanbieter“ erfolgen muß.
 

bluejay

Ingol
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Übrigens: Der hier von franz-ro freundlicherweise zur Verfügung gestellt Schriftwechsel mit dem T-Mobile Kundendienst würde - wenn T-Mobile es ab September dann auch weiterhin so praktiziert - so ziemlich genau meine mobiltelekommunikative Weltanschauung widerspiegeln. ;)
Am bemerkenswertesten im Schriftwechsel finde ich übrigens diese Formulierung:

Zitat:
Zitat von Die Antwort, die darauf kam
Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie nutzen derzeit den Tarif Complete M (1. Generation). Mit diesem Tarif können Sie die Tethering Funktion mit dem iPhone weiterhin kostenfrei nutzen.


Zitat:
Zitat von die zweite Antwort des Supports
Sehr geehrter Herr X,

Mit Ihrem bestehenden Tarif können Sie die Tethering Funktion mit dem iPhone weiterhin kostenfrei nutzen.

Also gleich 2x die Tetheringnutzung „mit dem iPhone“ bestätigt.
 

iNick5

Süsser Pfaffenapfel
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...Da steht nur, daß ich die Informationen beim Mobilfunkbetreiber bekommen kann. Das wußte ich auch vorher schon. Ich bat darum mir die Stelle zu zeigen an der steht, daß „ die Freischaltung des Feature durch den Mobilfunkanbieter“ erfolgen muß.

Die Stelle "nähere Informationen sind beim jeweiligen Mobilfunkanbieter erhältlich" sagt dies aus, Wort für Wort muss dies dort nicht stehen.
 

bluejay

Ingol
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Die Stelle "nähere Informationen sind beim jeweiligen Mobilfunkanbieter erhältlich" sagt dies aus, Wort für Wort muss dies dort nicht stehen.

Stimmt nicht. Das Einholen bzw. Verfügbarmachen von Informationen und eine aktive Freischaltung einer Funktion sind ein himmelweiter Unterschied.
Was da steht ist außerdem völlig belanglos, da es sich lediglich um Hinweise und nicht um einen Auszug aus einer vertraglichen Vereinbarung handelt.
Außerdem steht da „Tethering wird derzeit nicht in allen Ländern angeboten …“. In Deutschland schon und auch von T-Mobile.
Und weiter: „Einige Funktionen, Programme und Services sind nicht in allen Ländern verfügbar. …" In Deutschland schon und auch von T-Mobile.
 
Zuletzt bearbeitet:

iNick5

Süsser Pfaffenapfel
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...Außerdem steht da „Tethering wird derzeit nicht in allen Ländern angeboten …“. In Deutschland schon und auch von T-Mobile...

Wird es das? Nach meinen Informationen ist bei T-Mobile iPhones Tethering standardmäßig nicht freigeschaltet und kann auf offiziellem Wege auch nicht freigeschaltet werden. Daher wird es unter anderem im Moment in Deutschland von T-Mobile für seine Vertrags-iPhones nicht angeboten.
 

bluejay

Ingol
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Ist es das? Nach meinen Informationen ist bei T-Mobile iPhones Tethering standardmäßig nicht freigeschaltet und kann auf offiziellem Wege auch nicht freigeschaltet werden. Daher wird es unter anderem im Moment in Deutschland von T-Mobile für seine Vertrags-iPhones nicht angeboten.

Stimmt schon wieder nicht.
Sie nutzen derzeit den Tarif Complete M (1. Generation). Mit diesem Tarif können Sie die Tethering Funktion mit dem iPhone weiterhin kostenfrei nutzen.
T-Mobile muß seinen 1.Gen.-Vertragskunden Tethering auch nicht gesondert anbieten, da es bereits Vertragsbestandteil ist. Deshalb wird Tethering, voraussichtlich, ab September 2009 auch nur Vertragskunden mit neueren Verträgen, in denen Tethering ausdrücklich ausgeschlossen ist, angeboten werden.
Du bist durchaus berechtigt für Dein iPhone offiziell mit dem iPhone-Konfigurationsprogramm ein Profil zu erstellen. (Man zeige mir bitte die Vertragsklausel in der das ausgeschlossen wird.)
Die Zugangsdaten für die vertraglich vereinbarte Datenoption findest Du u.a. hier. Es wäre mir neu, daß es sich dabei um geheime oder illegal bezogene Informationen handeln würde.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Korrekt. Allerdings - im Unterschied zum Tethering - kann ich das als Nutzer nicht einfach durch die Installation eines Profils ändern.
Prozentanzeige bekomme ich als Kunde auch locker hin - nennt sich Jailbreak ;). Damit verändere ich allerdings die Firmware. Und habe kein Gerät „ab Werk“ mehr. Das ist also ein kleiner aber feiner Unterschied zum Einrichten eines Profils.
Und? Auch das eingespielte Profil ist ein Hack, genauso wie ein Jailbreak.

@iNick5 & Bananenbieger: Da steht nur, daß ich die Informationen beim Mobilfunkbetreiber bekommen kann. Das wußte ich auch vorher schon. Ich bat darum mir die Stelle zu zeigen an der steht, daß „ die Freischaltung des Feature durch den Mobilfunkanbieter“ erfolgen muß.
Bitte noch einmal ganz genau lesen ;)

Wird es das? Nach meinen Informationen ist bei T-Mobile iPhones Tethering standardmäßig nicht freigeschaltet und kann auf offiziellem Wege auch nicht freigeschaltet werden. Daher wird es unter anderem im Moment in Deutschland von T-Mobile für seine Vertrags-iPhones nicht angeboten.
Eben ;)


Schriftwechsel mit dem T-Mobile Kundendienst ...
Also gleich 2x die Tetheringnutzung „mit dem iPhone“ bestätigt.
"Kundendienst" oder "zuständiges Kompetenzzentrum". Der Kundendienst hat, mit Verlaub, meist keine Ahnung. Denen muss man teils erst mal die eigenen Vertragskonditionen erklären.
Wenn überhaupt, sollte man sich direkt zu den Leuten durchstellen lassen, die wirklich wissen, wovon sie reden. Und die sitzen in Nürnberg.
 

McMartin_de

Châtaigne du Léman
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Ich häng mich mal etwas aus dem Fenster und wage einige laute Überlegungen:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass T-Mob jedem tetheringwilligen Kunden einzeln eine Konfig-Datei zuschicken - oder zum Download bereitstellen will. Daher vermute ich, dass die Tethering-Option ab 3.1 in jedem T-Mob-iPhone verfügbar sein wird - einfach über das Update bzw. den Carrier-relevanten Teil desselben.

Der für das iPhone direkt bestimmte Datenverkehr wird über eine APN laufen, welche für jeden iPhone-Kunden frei nutzbar ist. Das Tethring wird über eine andere APN geführt, welche nur für Kunden freigeschaltet ist, die Tethring nutzen dürfen. Dürfen werden es alle Gen. 1-Verträge (kostenlos und automatisch freigeschaltet) und jene, die es zubuchen (kostenpflichtig und nach Buchung aktiviert).

Welche APNs das sind wird für den normalen User nicht sichtbar sein (wie es jetzt schon mit allen Internet- u. MMS-Zugangsdaten der Fall ist) - und es wird den größten Teil auch nicht interessieren - die wenigsten setzen sich damit so auseinander wie wir in diesen Foren. Ich schätze, User die versuchen die Tethering-Funktion zu aktivieren, obwohl sie dies nicht dürfen, erhalten eine Fehlermeldung "...bitte wenden sie sich an T-Mobile".

Gründe, warum ich an diese Vorgehensweise glaube:

1. Aus der Vergangenheit kann ich mich an keine von T-Mobile angebotene, kostenpflichtige Vertragsoption erinnern, die vom User mehr als nur Beauftragung derselben erforderte. Man bucht - online, im T-Punkt oder telefonisch - und irgendwann etwas später kann man es nutzen und es wird berechnet. Vom Kunden selbst vorzunehmende Modifikationen in diesem Umfang gibt es schon lange nicht mehr.
Services wie die Zusendung von Konfigurationsdaten für Internet/MMS etc. per SMS oder ähnliches waren bzw. sind tatsächlich nur Zuzsatzservices. Bestimmt für Kunden, die kein von T-Mobile vorkonfiguriertes Handy besitzen und die Daten nicht selbst eingeben können. Von T-Mobile direkt vertriebene Geräte brauchen das schon lange nicht mehr, da dort alles "out of the Box" voreingestellt ist.

2. Die allgemeine Freischaltung des Features war von T-Mob eigentlich von vorn herein schon mit OS 3.0 geplant. Der einzige Schutz vor Missbrauch wäre die Vertragsklausel "...ist nicht Bestandteil des Vertrages" gewesen. Dies ist ja jetzt schon bei VOIP und IM der Fall - es ist verboten aber es wird technisch nicht oder nur zum Teil verhindert. Eine entsprechende AGB mit dieser Klausel war für einen kurzen Zeitraum kurz vor erscheinen von OS 3.0 online. Sie verschwand jedoch nach kurzer Zeit und wurde durch die derzeitige Version ersetzt. Ich vermute, T-Mobile hat sich kurzfristig entschieden, von der Möglichkeit des Weglassens der Option gebrauch zu machen, um dem Kunden nachher ein schlüssiges Paket anbieten zu können. Wie sieht das denn aus, wenn man die Option plötzlich den Kunden in die Phones einbaut und keiner kann sagen, zu welchen Voraussetzungen/Preisen man das jetzt nutzen kann. Es braucht Zeit um einerseits eine Tarifoption auszuarbeiten, andererseits die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für eine abrechenbare Bereitstellung notwendig sind, z. B. die Checkbox "darf tethern" in den Kundendaten und die Software im Netz, die das umsetzen kann. Na klar hätten die eigentlich Zeit genug gehabt aber möglicherweise haben sie die Komplexität unterschätzt oder schlicht gepennt.

Ob eine Nutzung freier Konfig-Dateien möglich sein wird kann ich nicht abschätzen. Das könne möglicherweise die Gefahr mit sich bringen, dass iPhone-Intern die APN so verändert werden, dass die eigentlich im Preis enthaltenen Daten auch bei ausschließlicher iPhone-Nutzung plötzlich über kostenpflichtige APN laufen. Möglicherweise wird es Konfig-Dateien geben, die auch die Tethering-Daten über den kostenlosen iPhone-APN führen. Ich vermute, T-Mobile wird das anhand der Nutzdaten feststellen können und ggf. vom selben Recht gebrauch machen, das sie schon jetzt bei Zuwiderhandlung gegen das VoIP und IM-Verbot nutzen könnten.

Aus Sicht von T-Mobile wären Konfig-Dateien nicht notwendig, da bei gelockten iPhones alle notwenigen Daten mit dem Carrier-Update eingespielt würden. Die Kontrolle der Nutzung obliegt dem Netz, nicht dem Gerät. MMS wurde ja auch direkt integriert und nicht erst über Konfig-Dateien. Gerüchte darüber, dass Konfig-Dateien mit 3.1 nicht mehr genutzt werden können habe ich schon gelesen.
Bei freien und ge-unlockten iPhones hat der User dann viel mehr Einstellmöglichkeiten unter "Netzwerk", schließlich muss er die Daten seines Netzbetreibers für alle Dienste manuell eingeben können. Ob das auch über Konfig-Dateien laufen kann...wer weiss - nötig ist das nicht.

Das sind - wie gesagt - alles frei drauflosgedachte Vermutungen auf der Basis vergangener Erfahrungen.

Wo mache ich Denkfehler, was davon ist Unsinn und - nicht zuletzt - worin stimmt Ihr mir zu?
 

macgroupie

Tydemans Early Worcester
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Mal wegen der Begriffe legal und illegal, die in diesem Monsterthread immer wieder auftauchen. Gemäß welchen deutschen Gesetzes ist es denn illegal, sein iPhone z.B. durch Laden einer Datei mit bestimmtem Inhalt zur Modemfunktionalität zu verhelfen? Bitte poste mal einer einen Link auf dejure.de oder ähnliche Seiten.

Ts ts ts, bei manchen hier glaube ich fast, ihr vertretet die Meinungen von Telekom & Co. mit einer demaßenen Vehemenz in der Hoffnung, deren HR-Departement würde so auf euch aufmerksam. Kann ich mir aber ganz ehrlich gesagt nicht vorstellen. Erstens, weil man so keine Stelle bekommt, und zweitens weil niemand Schmecklecker als Kollegen will... :p
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Mal wegen der Begriffe legal und illegal, die in diesem Monsterthread immer wieder auftauchen. Gemäß welchen deutschen Gesetzes ist es denn illegal, sein iPhone z.B. durch Laden einer Datei mit bestimmtem Inhalt zur Modemfunktionalität zu verhelfen? Bitte poste mal einer einen Link auf dejure.de oder ähnliche Seiten.

Ich schmeisse einfach mal das "Erschleichen von Leistungen" (jedenfalls für die Neuverträge) in den Raum:
StGB § 265a
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.
-> http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Ansonsten sind sämtliche Gesetze, als auch Verträge und Vereinbarungen Rechtsquellen, so dass der Begriff "illegal" auch auf Handlungen, die nicht den Bestimmungen aus Verträgen entsprechen, angewandt werden kann.