Luke2977
Normande
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Ich schmeisse einfach mal das "Erschleichen von Leistungen" (jedenfalls für die Neuverträge) in den Raum:
-> http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
Ansonsten sind sämtliche Gesetze, als auch Verträge und Vereinbarungen Rechtsquellen, so dass der Begriff "illegal" auch auf Handlungen, die nicht den Bestimmungen aus Verträgen entsprechen, angewandt werden kann.
Na ja ob man die Nutzung des tetherings als "erschleichen" einer Dienstleistung sehen kann halte ich für nicht haltbar.
Auch wenn es in den neuen Verträgen so steht ist es aber ja nicht so das für das Tethern nichts bezahlt wird.
Letztendlich sollte es egal sein wie jeder sein Volumen verbrät ob am iPhone oder am laptop.
Und wenn ich daran denke wie schnell zb 200 mb am Notebook weg sind dann lassen dich die meisen ganz schnell die Finger davon.