Labradorhund
Rheinischer Winterrambour
- Registriert
- 12.02.08
- Beiträge
- 924
Wieder? Das wurde mal hochgestuft, im Cafe habe ich schon Threads mit über zehn 1,0er Bewertungen gesehen.
Wenigstens ein längeres Timeout für Neulinge ...
Er ist weg.
Die Sheriffs sind da.
weg isser!
Und ich wollte ihm gerade die Freundschaft anbieten! :-c
Da kannst du mal sehen, was Freundschaft heute noch bedeutet, sie ist bereits beendet, bevor sie überhaupt begann.
Sowohl inaktive im Sinne von den ausgegrauten als auch die aktivierten, die jedoch inaktiv sind (also die Accounts, die keinen Beitrag auf dem Zähler haben). Siehe auch oben in der Leiste unter "Community" > "Benutzerliste"Werden eigentlich inaktive User auch zu den "normalen" Usern gezählt? Weil wenn ja, weiß ich wie AT auf über 60000 User kommt.
Die meisten antworten sowieso auf Beiträge, weil sie die Suchfunktion kennen…Ich bin ja immer noch für max 2 Threads am Tag, mehr macht man als Normalo ja auch nicht auf, oder.
Wie viele User müssen denn den Thread schlecht bewerten, damit er in den Trash landet?
Ab wann landet denn ein Thread im Trash?
@Patrick Rollbis: Das du so eine Geduld hast, die Frage das immer wieder zu beantworten...:-D
Ach, wieso nicht.
Sind ja nur 2 Zahlen zum tippseln.
Ach, wieso nicht.
Sind ja nur 2 Zahlen zum tippseln.
Dacht ich mir auch, hast dir ja nicht wirklich viel Mühe gegeben mit der Antwort!
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.