Hier mal Einsicht für die Anwesenden aus dem Wissen eines Jura-Studenten:
Zunächst einmal gilt folgendes im deutschen Zivilrecht: "pacta sund servanda", heißt, Vertrage sind zu erfüllen. Wie wir hier schon gelesen haben, Verweist die Telekom, dass eine SMS 160 Zeichen lang ist. Somit gilt dies für jeden Vertrag der diese Klausel beinhaltet. Fraglich könnte es jedoch für das oben genannte PDF sein, ob die dort genannten Punkte auch für die iPhone Tarife gelten. Nach gründlichem Durchsuchen, habe ich keinen Vermerk bzgl. des iPhones oder der mit dem iPhone angebotenen Tarife gefunden. Folglich könnte man daraus schlißen, dass diese Informationen nicht für das iPhone gelten. Ich habe jedoch keinen iPhone Vertrag vorliegend, sodass ich nicht nachvollziehen kann, was dort steht. Eine derartige AGB-Klausel müsste auch in jedem Kundenvertrag zu finden sein, bzw. eine Verweisung auf das oben genannte PDF. Liegt ein derartiger Verweis vor, z.B. in Form von "weiter gelten unsere allgemeinen Tarifbestimmungen (unter Verweis auf das obige Dokument)", ist auch dies Vertragsbestandteil des iPhone-Vertrags geworden. Folgich führt uns dies wieder zu "pacta sund servanda". Also gilt auch für die iPhone-Tarife die 160 Zeichen Begrenzung.
So, ich habe mich eben mal auf der T-Mobile Seite (dem PDF der iPhone Tarife) schlau gemacht. Dort habe ich das gelesen, was ich in der Bilddatei angehängt habe.
Dort wird auf die Relax Tarife verwiesen. Daraus ergibt sich folgendes: Die iPhone Tarife verweisen auf die Relax Tarife. Diese wiederum werden in der Gesamtpreisliste erwähnt. Für diese gilt die Limitierung auf 160 Zeichen. Also ist diese Limitierung auch bei den iPhone Tarifen bindender, bzw. verpflichtender Vertragsbestandteil geworden. Es gibt also keine Möglichkeit sich davon zu exkulpieren und darauf zu berufen, dass das im eigenen iPhone Vertrag nicht steht. Es steht nicht dort, jedoch werden Verweisungen angestellt, in denen die jeweiligen Infos stehen. Diese Verweisungen sind rechtlich nicht schön, jedoch ok. Außer dem gelten diese Bedingungen für jeden T-Mobile Kunden, sodass eine eventuelle AGB_Unwirksamkeit ausscheidet.
Lange Rede kurzer Sinn: Für jeden T-Mobile iPhone Kunden gilt die Begrenzung von 160 Zeichen/SMS. Man kann diese Vertragsklausel also nicht anfechten. Wenn man eine SMS schreibt mit 161 Zeichen, werden 2 SMS berechnet, also 2x 0,19 €. Dagegen kann man nichts machen, juristisch gesehen. Moralisch muss das die T-Mobile für sich selber entscheiden. Moral ist vor Gericht jedoch belanglos, wir sind schließlich nicht im Kommunismus.
Die Tatsache, dass das iPhone oder auch andere Handys ( ich selber hatte ein Rzr V3 und jetzt ein BlackBerry Pearl bei denen eine derartige Begrenzung nicht vorliegt/lag) keine Zeichenbegrenzung haben hängt nicht mit T-Mobile zusammen. Dies ist schlicht herstellerbedingt. Früher war so etwas halt noch usus, heute nicht mehr.
Es wird daher den Kunden zugemutet im Prinzip jede geschrieben SMS nachzuzählen, wenn man sich über "verschenkte" 19 ct. aufregt.
Ich hoffe ich konnte euch einen kleinen Einblick aus juristischer Sicht verschaffen.
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