devilstorm
James Grieve
- Registriert
- 22.11.06
- Beiträge
- 138
Wir Mac User wachsen ja zum Glück immer weiter an, sodass das wirtschaftliche Interesse bei den HW-Lieferanten natürlich auch steigt.
Interessant find ich z.B. auch eins was mir letztes Jahr SAP TechEd in München aufgefallen ist. Dort liefen sehr viele SAP Mitarbeiter mit MBPs rum (um z.B. ihre Umfragen zu machen). Wenn eine Firma wie SAP immer mehr auf Apple setzt, wird das Thema Datensicherheit wohl auch bei Apple mehr ins Rampenlicht wandern.
Gut aber dann habe ich das mit dem EFI schon richtig verstanden. Da Apple die HW nicht selbst produziert, lieg die "Schuld" oder der Task bei den HW Herstellern. Wobei Apple ihre direkten Partner (sprich die Hersteller der Platten die ab Werk verbaut sind) schon dahin bringen sollte ihr EFI auch richtig zu unterstützen.
[OT]
Es war mir fast klar, dass du das Urteil so interpretierst. Jedoch ist ganz klar geregelt, dass es nicht wegen einem Pipifaz (siehe weiter unten) eine Durchsuchung geben darf und die Durchsuchungen auch nur mit richterlichen Beschluss erfolgen darf.
...(Quelle GMX)
So darf ein Eingriff in das IT-Grundrecht nur vorgesehen werden, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:
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Interessant find ich z.B. auch eins was mir letztes Jahr SAP TechEd in München aufgefallen ist. Dort liefen sehr viele SAP Mitarbeiter mit MBPs rum (um z.B. ihre Umfragen zu machen). Wenn eine Firma wie SAP immer mehr auf Apple setzt, wird das Thema Datensicherheit wohl auch bei Apple mehr ins Rampenlicht wandern.
Gut aber dann habe ich das mit dem EFI schon richtig verstanden. Da Apple die HW nicht selbst produziert, lieg die "Schuld" oder der Task bei den HW Herstellern. Wobei Apple ihre direkten Partner (sprich die Hersteller der Platten die ab Werk verbaut sind) schon dahin bringen sollte ihr EFI auch richtig zu unterstützen.
[OT]
Es war mir fast klar, dass du das Urteil so interpretierst. Jedoch ist ganz klar geregelt, dass es nicht wegen einem Pipifaz (siehe weiter unten) eine Durchsuchung geben darf und die Durchsuchungen auch nur mit richterlichen Beschluss erfolgen darf.
...(Quelle GMX)
So darf ein Eingriff in das IT-Grundrecht nur vorgesehen werden, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:
- "Leib, Leben und Freiheit der Person" oder
- "Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".
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