Eure moralische Verpflichtung hört aber immer, wenn dieses Thema zur Sprache kommt, dann auf, wenn man fragt, warum ihr Werbung für Bier in Euren Videos macht. Hört doch einfach mit diesem Gefasel auf oder haltet Euch selber daran, bevor Ihr Eure User so bevormundet. Denn so, wie Ihr diese "Verpflichtung" anwendet (User-Ja, Mods-Nein), macht Ihr Euch lächerlich.
Es kommt aber auf das Alter an, mit dem sich die User hier bewegen. Und erklär mir bitte, wenn 13-jährige sich hier anmelden können, warum es dann ok ist, Bier zu trinken (ab 16), aber nicht über Ballerspiele zu reden, die ab 18 sind. Versteh mich nicht falsch, ich will hier nicht das Bier verbieten, aber mir hinkt einfach die Argumentation, weil sie nicht konsequent ist.Bier trinken ist erlaubt. Töten von Menschen nicht. Und das ist gut so, meine ich.
Weil die Forenleitung, die hier Hausrecht ausübt, das so definiert hat.Es kommt aber auf das Alter an, mit dem sich die User hier bewegen. Und erklär mir bitte, wenn 13-jährige sich hier anmelden können, warum es dann ok ist, Bier zu trinken (ab 16), aber nicht über Ballerspiele zu reden, die ab 18 sind. Versteh mich nicht falsch, ich will hier nicht das Bier verbieten, aber mir hinkt einfach die Argumentation, weil sie nicht konsequent ist.
Es wäre schön, wenn Du die "Verunglimpfung speziell des Games CS:S" nicht an dem einen einzelnen Thread, der aus den genannten Gründen geschlossen wurde, schlussfolgern würdest.Ja, es geht mir hier um die ungerechtfertigte Verunglimpfung und Intoleranz gegen ein Spiel (wohl nicht nur das), welches nicht so böse ist, wie es dargestellt wird. Außerdem darf man das zur Kunst zählen — daher verstehe ich doppelt diesen Groll nicht.
Ja, es geht mir hier um die ungerechtfertigte Verunglimpfung und Intoleranz gegen ein Spiel (wohl nicht nur das), welches nicht so böse ist, wie es dargestellt wird.
Ein Kind kann hier höchstens lesen, dass man die Zensur aus deutschen Version entfernen kann, letzten Endes liegt es in der Obhut der Eltern (oder Vormund), ob das Kind ein solches Spiel spielen darf und ob es dann die Zensurmaßnahme entfernen darf.
In dem genannten Thread wurde keinerlei Gewalt verherrlicht oder dargestellt, allerdings finde ich die daraus resultierende Hexenjagd gegen Kunstwerke wesentlich verheerender.
Und wenn du behauptest, Computerspiele seinen keine Kunst, ist das äußerst Intolerant. Sorry.
Es kommt aber auf das Alter an, mit dem sich die User hier bewegen. Und erklär mir bitte, wenn 13-jährige sich hier anmelden können, warum es dann ok ist, Bier zu trinken (ab 16), aber nicht über Ballerspiele zu reden, die ab 18 sind. Versteh mich nicht falsch, ich will hier nicht das Bier verbieten, aber mir hinkt einfach die Argumentation, weil sie nicht konsequent ist.
Euch ist aber schon klar, dass es hier nur um die digitale Version von "Peng, Peng, Du bist tot und musst umfallen" handelt? Das spielen schon kleine Kinder und da kniet sich auch niemand hin, wenn er erschossen wurde.
Keiner der Beiträge im Thread kollidiert meiner Meinung nach auch nur im Geringsten mit dem JSchG.
Hausrecht ist ja gut und schön, aber wenn schon, dann bitte konsequent. Was bedeutet, dass auch in den News nicht mehr über solche Spiele berichtet werden sollte und konsequent die Diskussionen über jegliche Serien und Filme wie z.B. "24" (Folter von Menschen) oder "Band of Brothers" (sehr grafische Darstellung) unterbinden.
Ich habe mir extra mal ein Gameplay-Video reingezogen. Viel schlimmer als das, was man in Actionfilmen mit Jugendfreigabe zu sehen bekommen, war das auch nicht.Sagen wir es mal so: Wenn meine Kinder beim Cowboys und Indianer spielen anstatt umzufallen teilweise minutenlang zuckend am Boden laegen und sich dabei mit Kunstblut ubergiessen wuerden, damit es realistischer wirkt, haette ich damit auch ein ziemliches Problem. Und ich denke, dieser Vergleich trifft die aktuelle Diskussion eher.
Meines Wissens nach gibt es für den Bereich nicht mal Regelungen. Da unsere Vorschriften für digitale Medien von Leute gemacht werden, die nicht die leiseste Ahnung vom Thema haben (siehe den komplett irrsinnigen und sinnfreien Filter von Fr. v.d.Leyen), bewegt man sich oft nicht in einer Grauzone, sondern in einem komplett rechtsfreien Raum.Ich gehe davon aus, dass das Spiel mit diesen Animationen keine Jugendfreigabe haette und in besagtem thread ging es ja um das Einfuegen bzw. wieder einschalten dieser Animationen. Das ist also zumindest eine Grauzone.
Ich habe mir extra mal ein Gameplay-Video reingezogen. Viel schlimmer als das, was man in Actionfilmen mit Jugendfreigabe zu sehen bekommen, war das auch nicht.
Meines Wissens nach gibt es für den Bereich nicht mal Regelungen. Da unsere Vorschriften für digitale Medien von Leute gemacht werden, die nicht die leiseste Ahnung vom Thema haben (siehe den komplett irrsinnigen und sinnfreien Filter von Fr. v.d.Leyen), bewegt man sich oft nicht in einer Grauzone, sondern in einem komplett rechtsfreien Raum.
Kleines Einmaleins des Rechts: Gleiches soll gleich behandelt werden. Ich würde eine Gewaltdarstellung mit echten Menschen in Filmen deutlich höher einstufen als "Spielgewalt" mit deutlich von echten Menschen zu unterscheidenden Avateren.Naja, dass ist nicht notwendigerweise ein Gegenargument.
Siehste, und da sind wir schon bei Problem Nummer 1: Die USK ist in unserem Fall hier gar nicht zuständig. Da sieht man mal wieder, wie toll doch der Jugendschutz geplant ist.Die Freigaben werden allerdings von der USK
Hier wird auch über Militäreinsätze oder Menschenrechtsverletzungen geredet. Ich weiß ja nicht, wie Du das siehst, aber für mich ist das eine ganz andere Qualität als virtuelle Gewaltanwendung, die zudem im betreffenden Spiel nicht um ihrer selbst Willen existiert.sondern darum, dass hier in einen Nicht-Spiele-Forum aufgefordert wurde, nicht ueber Toetungsanimationen zu reden.
Kleines Einmaleins des Rechts: Gleiches soll gleich behandelt werden. Ich würde eine Gewaltdarstellung mit echten Menschen in Filmen deutlich höher einstufen als "Spielgewalt" mit deutlich von echten Menschen zu unterscheidenden Avateren.
Siehste, und da sind wir schon bei Problem Nummer 1: Die USK ist in unserem Fall hier gar nicht zuständig.
Hier wird auch über Militäreinsätze oder Menschenrechtsverletzungen geredet.
Ich weiß ja nicht, wie Du das siehst, aber für mich ist das eine ganz andere Qualität als virtuelle Gewaltanwendung, die zudem im betreffenden Spiel nicht um ihrer selbst Willen existiert.
Ich sehe auch keinen Grund, warum man nicht über das Für und Wider bezüglich der Zensur diskutieren sollte (denn darum ging es primär).
Wir leben übrigens immer noch in einem Land, wo viele junge Männer lernen, wie man mit echten Waffen auf lebende Menschen "einwirkt" (so nennt man das bei der Bundeswehr...).
Und weil das so ist, ist Gewalt in den Medien vollkommen OK und nicht diskussionswuerdig?! Mal ganz davon abgesehen, dass dieser Vergleich hinkt wie sonstwas. Mit dem gleichen Argument braeuchten wir auch keine Einschraenkungen im Zugang zu Pornografie - schliesslich befinden wir uns auch in einem Land, wo viele junge Maenner (und nicht nur die...) lernen, wie man Kinder zeugt...
Gruss,
Dirk
Dein Vergleich hinkt allerdings ungleich mehr.
"Argument" trifft die Sache auf den Kopf. Denn weder der eine noch der andere Standpunkt ist bislang zweifelsfrei bewiesen worden. Davon zeugen die Millionen harmloser Computerspieler.Das gaengige Argument von Medienwissenschaftlern und Psychologen ist, dass im Unterschied zum passiven Konsum bei Filmen bei Videospielen Gewalt aktiv (wenn auch virtuell) ausgfuehrt wird.
Die USK ist nur für Spiele zuständig, die auf Datenträgern verkauft werden. Mit dem Onlineabsatz haben die nichts zu tun.Versteh' ich nicht. Warum sollte die USK hier nicht zustaendig sein?
Und auch ueber Computerspiele. Wie mehrfach angesprochen geht es nicht um Computerspiele als solches, sondern um die Diskussion ueber Sterbeanimationen in Verbindung mit Tips, wie man sie in einem Spiel, welches als solches fuer Minderjaehrige gar nicht erhaeltlich ist, eben nicht findet.
Wenn Du den besagten Thread genau gelesen hättest, würdest Du doch sehen, dass es nicht darum ging, wie toll doch das Gemetzel ist, sondern eher, dass die aus dem Spiel geschiedenen Akteure nicht als solche zu erkennen waren.Ich bin sicher, wenn Diskussionen ueber Menschrechtsverletzungen in Detaildiskussionen darueber abgleiten wuerden, wie toll sich der eine oder andere erschossene Demonstrant sich noch am Boden windet - oder, zum Thema passend: Ob er schon tot ist, denn er kniet ja noch...! - wuerden auch solche threads geschlossen.
Stimmt.Da gebe ich dir Recht - aber wir kommen jetzt in eine Diskussion Pro/Contra Gewaltdarstellung in Computerspielen. Das war gar nicht das Thema.
Genau. Ich könnte ja verstehen, dass man Screenshots entfernt, die entsprechende Szenen zeigen.Ich denke, die Diskussion sollte darueber gehen (und darueber ging sie auch), ob es sich um Zensur handelt. Oder gibt es ein "fuer" Zensur?
Es gibt faktisch keinen Einschränkungen im Zugang zur Pornografie mehr. Zudem haben zwar schon viele Kinder "die ganz harten Sachen" gesehen, sind aber dennoch nicht viel aufgeklärter als vor 40 Jahren...Und weil das so ist, ist Gewalt in den Medien vollkommen OK und nicht diskussionswuerdig?! Mal ganz davon abgesehen, dass dieser Vergleich hinkt wie sonstwas. Mit dem gleichen Argument braeuchten wir auch keine Einschraenkungen im Zugang zu Pornografie - schliesslich befinden wir uns auch in einem Land, wo viele junge Maenner (und nicht nur die...) lernen, wie man Kinder zeugt...
BW und Mörder in Uniform und Gewalt und auch Gewaltexesse sind allerdings gleichzusetzen,
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.