paul.mbp
Ralls Genet
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Da sind mir zu viele "Wenn" und "Aber" im Spiel.
Müsste man also einen Anwalt konsultieren, von daher lassen wir das an dieser Stelle lieber![]()
Da brauchen wir keinen Anwalt, dazu gibt es ausreichend Urteile.
Das Versandrisiko liegt bei Privatverkäufen beim Käufer, er kann jedoch bestimmen welche Versandart (Versicherung) gewählt wird.
Quelle:Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/internetrecht/internetauktionen/versandrisiko_und_versandkosten
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