• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Im Monat Februar heisst es: Ab in die Welt und Quadrate aufspüren und fotografieren! Quadrat zum Quadrat ist unser Motto und wieder einmal setzen wir auf Eure Kreativität. Hier geht es lang --> Klick

Paket verloren gegangen was nun?

paul.mbp

Ralls Genet
Registriert
20.06.09
Beiträge
5.038
Da sind mir zu viele "Wenn" und "Aber" im Spiel.
Müsste man also einen Anwalt konsultieren, von daher lassen wir das an dieser Stelle lieber :)

Da brauchen wir keinen Anwalt, dazu gibt es ausreichend Urteile.
Das Versandrisiko liegt bei Privatverkäufen beim Käufer, er kann jedoch bestimmen welche Versandart (Versicherung) gewählt wird.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.
Quelle:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/internetrecht/internetauktionen/versandrisiko_und_versandkosten
 
Zuletzt bearbeitet:

paul.mbp

Ralls Genet
Registriert
20.06.09
Beiträge
5.038
ich habe bei gdsk angerufen und denen ein "ultimatum" gesetzt was leider fruchtlos verstrichen ist. Als ich erneut anrief meinte der Chef, dass sie zurzeit sehr viel zu tun haben und er sich Montag meldet. wenn das nicht passiert werde ich leider meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren müssen. Es liegt ja auf der hand, dass es grob Zusteller grob fahrlässig war..

Was auch immer "auf der Hand liegt" sei bitte vorsichtig mit offiziellen Meldungen an Versicherungen oder Anwälte, nicht das dann jemand nach den Zollunterlagen für das Paket fragt... Daher nochmal meine Nachfrage, hat GDSK für Dich verzollt, oder wie lief die Verzollung?
 

tisi

Schöner von Nordhausen
Registriert
22.12.08
Beiträge
320
das war eine selbstverzollung. die Verzollung über gdsk kostet geschmeidige 29 euro extra... ich bin doch nicht beklop**
 

paul.mbp

Ralls Genet
Registriert
20.06.09
Beiträge
5.038
das war eine selbstverzollung. die Verzollung über gdsk kostet geschmeidige 29 euro extra... ich bin doch nicht beklop**

jetzt würde mich noch ganz stark interessieren wie man etwas verzollt was man garnicht erhalten hat...
 

tisi

Schöner von Nordhausen
Registriert
22.12.08
Beiträge
320
ich musste sagen was drin ist.. und der zoll glaubt einen oder er öffnet es.. gibt einen selbstverzollungsantrag auf der internetseite von www.gdsk.de
 

tisi

Schöner von Nordhausen
Registriert
22.12.08
Beiträge
320
++kleines Update++

ich habe grade mit dem Zuständigen Mitarbeitet von GDSK gesprochen. Er meinte es steht aussage gegen Aussage (der Paketzusteller hat aber weder Unterschrift o.ä. was er mir vorzeigen kann). Das schreiben was ich aufgesetzt habe mit Rechnung und anschreiben an die GDSK ist scheinbar auch nicht angekommen oder wurde verschlammt. Nun ist mein Latein am ende was ich machen kann. Ist es Ratsam einen Anwalt einzuschalten, denn ich finde es sehr kostspielig als Student da ich Vorkasse leisten muss. Der Zuständige Mitarbeiter hat mir jetzt abermals zugesichert, dass er sich hinsetzt und sie Sache klären will (wie auch immer, was ich nicht glaube da der letzte Rückruf auch nicht passierte). Nun bin ich Ratlos ... :(
 

Mitglied 129448

Gast
Ein Anwalt bietet aber zumindest mal eine kurze, kostenlose Rechtsberatung und kann dir überhaupt erstmal deine rechtlichen Möglichkeiten erläutern. Dann kannst Du immer noch überlegen ob Du diesen Weg gehen möchtest oder nicht.

Alle anderen Wege führen aber definitiv zu keinen Erfolg!


- Gesendet per Tapatalk -
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
Registriert
12.06.09
Beiträge
11.520
Hast kein Geld, hol Dir einen Beratungshilfeschein am Amtsgericht. Kriegst Du den nicht, hast Du nicht zu wenig. Try!
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Dein Problem ist nach wie vor das selbe: Du musst deine Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen. Mit dem Paketdienst hast du nie einen Vertrag geschlossen. Es mag dir zwar nicht gefallen, dass du dich nun mit einem ausländischem Händler rumschlagen sollst, aber ich denke auch ein Anwalt wird dir beim Paketdienst nicht weiterhelfen. Aber wenn der Händler sich querstellt ist ein Beratungsgespräch beim Anwalt trotzdem keine schlechte Idee. Nur mach dir nicht zu viele Hoffnungen, dass der einen Brief schreibt und die Sache damit geregelt ist...
 

tisi

Schöner von Nordhausen
Registriert
22.12.08
Beiträge
320
hier noch einmal zum auffrischen des Falles.. ich ich habe einen kurzen Brief geschrieben der wie folgt war:

....

Sehr geehrter Herr xxx,

bedauerlicher weise wurde von einem Ihrer Mitarbeiter ein Paket nicht ordnungsgemäß zugestellt. Wie schon oft besprochen wurden die Pakete am 15-5-12 gegen jeder Absprache bei uns im frei zugänglichen Gartenschuppen abgelegt, die wir dort am Abend nicht mehr auffinden konnten. Deswegen mache ich Sie als Kurierdienst, wegen einer nicht ordnungsgemäß abgelieferten Ware, voll haftbar.
Wie schon im ersten schreiben bitte ich Sie den vollen Betrag innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto (Blz. xxx knr. xxx) zu überweisen. Ich bitte Sie in diesem Fall außerdem um eine schriftliche Stellungnahme.


als Antwort ist dies hier gekommen:

unsere Stellungnahme/Widerspruch

Sehr geehrter Herr ... ,

wir können o.g. Sache keine Haftungsgründe erkennen, so dass wir jegliche Regressnahmen in der o.g. Sache ablhenen. Darüber hinaus ist aus den von Ihnen vorgelegten Bälgen nicht erkennbar ob die dort aufgeführten Zahlungen in irgendeinem Zusammenhang zu der o.g Lieferung Stehen.

Selbstverständlich werden wir der Ordnung halber unseren Versicherer über diesen Fall in Kenntnis setzen, welches jedoch keinem Schuldanerkenntnis unserseits gleich zu setzen ist.


ich habe dem GDSK service meinen Auszug vom Konto plus einen secreenshot von der Bestellung geschickt. Was würdet ihr jetzt tun?


 

Snoopy181

Roter Astrachan
Registriert
16.02.09
Beiträge
6.333
Ich hätte mir von Anfang an professionellen Rechtsbeistand geholt und über diesen den Schriftverkehr führen lassen. Immerhin schließt man ja für so etwas eine Rechtsschutz-Versicherung ab.
 

tisi

Schöner von Nordhausen
Registriert
22.12.08
Beiträge
320
wie gesagt ich bin nur Verkehrsrechtsschutz und ich weiß nicht wie teuer das für mich wird wenn ich zum Anwalt gehe ...
 

Snoopy181

Roter Astrachan
Registriert
16.02.09
Beiträge
6.333
Ja, das musst Du dann wohl selbst entscheiden. Wenn Du nur Verkehrsrechtsschutz "bist"... ;)
 

tisi

Schöner von Nordhausen
Registriert
22.12.08
Beiträge
320
wie teuer wird denn sowas? bzw hat man bei sowas chance zum gewinnen?!
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
Registriert
13.10.09
Beiträge
9.267
Da hilft nur eines: Nachfragen beim Anwalt.
Die Erstberatung ist nicht so teuer.

Und für die Zukunft die Versicherung aufstocken.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
Registriert
16.02.09
Beiträge
6.333
tisi, wenn Du nicht weiter Geld verlieren willst, stell deine Fragen nicht hier, sondern bei einem Fachanwalt. Der kann Dir mehr sagen als wir hier.
 

tisi

Schöner von Nordhausen
Registriert
22.12.08
Beiträge
320
hätte ja sein können das ein Anwalt unter uns weilt und mit prompt ne Antwort hätte geben können!! :D