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Paket verloren gegangen was nun?

tisi

Schöner von Nordhausen
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aber bei den Nachbarn zu klingeln ist wirklich nicht zuviel verlangt Zeitdruck hin oder her.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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In der Theorie müssen sie die Pakete wieder mitnehmen.
Ich möchte nicht, dass mein Nachbar neben meinem Shop meine Pakete annimmt.
 

tisi

Schöner von Nordhausen
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da sollte man zwischen einzelhäusern und Geschäftskunden differenzieren.. am besten ist es immer noch alles in eine packstation liefern zu lassen...
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Ok, für mich gesprochen (und das mag jeder anders sehen): Ich würde nicht wollen, dass irgendjemand außer mir (und meiner Frau) meine Pakete annimmt, egal ob geschäftlich oder privat.

Hierfür klebt an meinen Briefkästen ein kleiner Aufkleber, und in beinahe allen Fällen wird verfahren wie von mir gewünscht.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Habe gestern etwas von ziemlich hohem wert per dhl versendet. Ging weit ueber die 500€ die bei der dhl versichert sind.
Ich habe das paket bei der post eingepackt und ein freund von mir hat vom
einpacken bis hin zum versenden ein video mit meinem handy gemacht. Dabei war das paket die ganze zeit im bild, bis hin zur abgabe am tresen. Sicher ist sicher :)
Mal ganz doof gefragt: Was hätte das gebracht? Wenn das Paket verloren gegangen wäre hättest du wohl die 500€ bekommen die versichert waren und den Restschaden trotzdem selbst getragen?
 

Mitglied 129448

Gast
Die Akkuentladung für das Video hätte man sich auch sparen können, weil es rechtlich 0,0 verwendbar ist. Als Nachweis bekommt man ja den entsprechenden Paketschein bzw. Abrechnung.
Im Fall des Verlustes bekommt man den Wert erstattet für den das Paket versendet war. Diese kann man ja beim Versand festlegen mit dem entsprechenden Aufpreis. Gibt ja entsprechende Tarife!
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Ist gar nicht so unüblich. Einer hat das bei uns auch gerne mal gemacht, bis mir ein Paket abhanden gekommen ist.
Paketwert waren um die 10.000 €, die musste mein Lieferant mir ersetzen, und dieser hat dem Kurier die Hölle heiß gemacht.
Zusätzlich gabs noch eine Anzeige von mir, weil der Paketbote meine Unterschrift gefälscht hat.

Ich weiß, die Jungs haben Zeitdruck, aber irgendwo hört es auf.


Hatte auch schon so ein Erlebnis. Hatte mir über egun.de eine Selbstladebüchse ersteigert, wurde mit eigenhändig versandt (ist auch Vorschrift so). Zusteller stellt es einfach so auf die Terasse.

Zum Glück war es noch da, aber ich stelle keine großkalibrige Schusswaffe für knapp 1000 Euro einfach auf die Terasse. Gut, es war zwar von außen nicht zu erkennen, aber es war ja nicht umsonst eigenhändig.
 

paul.mbp

Ralls Genet
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...sollte über den Kurierdienst GDSK zugestellt werden...Paket in den gartenschuppen zu legen (einzelhaus Warenwert ~400€) als ich das Paket aus dem Schuppen holen wollte war es nicht da... Ich habe nun schon 5 mal versucht die Sache telefonisch zu klären und habe ein schreiben aufgesetzt, was angeblich nicht angekommen ist...

Hast Du schon die Rechnung von GDSK bezahlt, oder zunächst nur die Ware in China ?

Bei einem Warenwert von 400€ hat der Kurierdienst sicherlich die korrekte Verzollung vor der Zustellung vorgenommen und wird jetzt noch einige Euro von Dir haben wollen die er verauslagt hat.
 

Prince Junior

Martini
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Mal ganz doof gefragt: Was hätte das gebracht? Wenn das Paket verloren gegangen wäre hättest du wohl die 500€ bekommen die versichert waren und den Restschaden trotzdem selbst getragen?
Warum soll ich mich an dem Schaden beteiligt? Ich habe nichts falsch gemacht. Habe ordnungsgemäß das Paket eingepackt und versendet. Ich frage mich wo mich da die Schuld treffen sollte, sofern das Paket tatsächlich verschwinden sollte?!?!?!?

Edit: Der Verkauf fand direkt über eBay statt. Ich habe angegeben dass das Paket mit dem Internationalen STANDARD Versand der DHL Verschickt wird. Inwiefern würde mich da eine Schuld treffen, wenn es wirklich abhanden kommen sollte?
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Weil du es nur bis 500 € versichert hast.
Ist etwas mit höherem Wert drinnen, musst du dir die Differenz zur Not erstreiten, drauf sitzen bleibst du jedoch erstmal.
 

paul.mbp

Ralls Genet
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Weil du es nur bis 500 € versichert hast.
Ist etwas mit höherem Wert drinnen, musst du dir die Differenz zur Not erstreiten, drauf sitzen bleibst du jedoch erstmal.

Wenn ich das richtig lese, dann hat er privat verkauft, somit liegt das Risiko beim Käufer und er ist aus dem Schneider.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Hmm, da kannst du Recht haben, wobei ich gar nicht glauben kann, dass der Käufer verantwortlich für die unzureichende Versicherung beim Warenversand ist.
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Ein Hinweis darauf bei den Verkaufsbedingungen und die Option für den Käufer, gegen Aufpreis das Paket höher zu versichern, sollte etwaige Streitigkeiten von vornherein ausschließen.

Wenn als Versandart Standard Paket DHL angegeben ist, müsste die Versicherungssumme eigentlich beiden Seiten klar sein, auch wenn der Warenwert sie übersteigt. So mal als Laie eingeworfen.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Da sind mir zu viele "Wenn" und "Aber" im Spiel.
Müsste man also einen Anwalt konsultieren, von daher lassen wir das an dieser Stelle lieber :)
 

tisi

Schöner von Nordhausen
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ich habe bei gdsk angerufen und denen ein "ultimatum" gesetzt was leider fruchtlos verstrichen ist. Als ich erneut anrief meinte der Chef, dass sie zurzeit sehr viel zu tun haben und er sich Montag meldet. wenn das nicht passiert werde ich leider meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren müssen. Es liegt ja auf der hand, dass es grob Zusteller grob fahrlässig war..
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ganz egal wie sehr die das verbockt haben, der Auftraggeber bist nicht du, sondern der Händler bei dem du gekauft hast... Und ob dein Anwalt bei einem Händler am anderen Ende der Welt viel ausrichten kann bezweifle ich ein wenig...
 

tisi

Schöner von Nordhausen
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mal schauen was der Heini von gdsk sagt.. vll bekomme ich ja einfach den warenwert erstattet und das ding ist aus der Welt geschafft.
 

supermario86

Erdapfel
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Okay, die Schuldfrage scheint geklärt, der paketbote hat es verbockt. Nun stellt sich die Frage wie du dein recht durchgesetzt bekommst und wenn ich diesen Thread richtig verfolgt habe, rufst du immer mal irgendwo an und fragst nach. Ganz falsch !!! Nicht nachfragen, sondern selbstbewußt und im Härtefall mit Androhung von Konsequenzen einfordern. Sonst wird das eher nichts mit dem Happy End
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Eigentlich wollte ich dazu nichts mehr schreiben, dennoch: Grundsätzlich, und das gilt nicht nur in diesem Fall, sollte man es nicht bei Anrufen bewenden lassen sondern auch die Schriftform wählen (Fax, Email). Schon alleine aus Dokumentationgründen. Sollte klar sein.
 
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