AgentSmith
Hochzeitsapfel
- Registriert
- 15.07.07
- Beiträge
- 9.304
Bin in ner Demozeit von nem Programm leider nicht zum testen gekommen, blöd gelaufen, gibts denn ne Möglichkeit den Eintrag im System des Programms zu löschen, damit man nochmal testen kann ?
Ich weiß bei Windows kann man die Keys löschen und nochmal testen, ich hab das für den Mac auch schon mal gelesen, aber wieder vergessen, weil ichs normalerweise nicht brauche.
Bin in ner Demozeit von nem Programm leider nicht zum testen gekommen, blöd gelaufen, gibts denn ne Möglichkeit den Eintrag im System des Programms zu löschen, damit man nochmal testen kann ?
Ich weiß bei Windows kann man die Keys löschen und nochmal testen, ich hab das für den Mac auch schon mal gelesen, aber wieder vergessen, weil ichs normalerweise nicht brauche.
ich hab auch ne frage.
weiß jemand zufällig was mit AirBerlin zurzeit los ist?
Ich hab gehört die sollen pleite sein und wir fliegen bald mit denen in den urlaub..
Alles nur Gerücht oder weiß jemand was genaueres?
Wenn man ein MacBook neu kauft, ist dann der Akku schon aufgeladen? Falls nicht: Kann man das MacBook schon anschalten, konfigurieren etc, während man den Akku auflädt oder sollte man warten bis er fertig geladen ist?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.