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Hallo DerNik,
du schreibst:
- Ihr seid ja knallhart unterwegs. Freut Euch doch dass sich Apple Kulant zeigt, immerhin war Apple nicht in der Pflicht das Gerät auszutauschen (Daniel unterschlägt hier ja §429 Abs. 3)
-->
Das hat nichts mit knallhart zu zun, und mit kulant erst gar nicht (ich verstehe nicht, wieso immer Begrifflichkeiten verwendet werden, deren Bedeutung anscheinend nicht bekannt sind)! Und § 429 Abs. 3 BGB ist natürlich total falsch, ich vermute, du meinst § 439 Abs. 3 und da insbesondere Satz 1: "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."
Diesen Passus habe ich extra nicht erörtert, da in einem solchen Fall zusätzlich § 439 Abs. 2 zur Geltung kommt: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Außerdem müsste Apple begründen, wieso die Kosten in einem solchen Fall unverhältnismäßig wären.
Hier müsste Apple nicht nur meine Wege-, sondern auch die Arbeitskosten übernehmen, die sich im Zusammenhang mit dem fehlenden MacBook ergeben (und die sind bei mir nicht ganz unerheblich, glaub mir). Von daher ist es nicht dumm von Apple, lieber eins zu eins durchzutauschen, um die Kosten gering zu halten (man arbeitet mit dem "kaputten", das "neue" ist auf dem Weg zu einem, man hat fünf Tage Zeit, die Daten zu überspielen und das "kaputte" von Apple abholen zu lassen). So entstehen praktisch "nur" die Kosten für den Versand, und da dürfte Apple einen ordentlichen Tarif haben.
Ich finde eine solche Vorgehensweise ja auch sehr löblich, keine Frage. Wieso aber wird man mit System (!) zunächst dazu gedrängt, das defekte Book auf eigene Kosten zu einem Apple-Servicepartner zu bringen?!? Diese Vorgehensweise stellt in meinen Augen ein Versuch dar, geltendes Recht auszuhebeln. Schließlich ist der Verbraucher in über 90 von 100 Fällen dumm genug, sich nach der Ansage von Apple zu richten. Nichts desto trotz ist Apple hier kein Einzelfall, was mir auch klar ist. Trotzdem ist es traurig und ich wehre mich immer wieder dagegen, egal welche Firma mir etwas verkauft hat! Meiner Ansicht nach voll zu Recht!
Viele Grüße
Daniel
P.S.: Zum Thema "Kratzer unter der Blende": Das meinst du jetzt nicht ernst oder? Es handelt sich dabei um einen kapitalen (!) Gehäuseschaden, siehe hierzu auch die Ausführungen von JayEs...
du schreibst:
- Ihr seid ja knallhart unterwegs. Freut Euch doch dass sich Apple Kulant zeigt, immerhin war Apple nicht in der Pflicht das Gerät auszutauschen (Daniel unterschlägt hier ja §429 Abs. 3)
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Das hat nichts mit knallhart zu zun, und mit kulant erst gar nicht (ich verstehe nicht, wieso immer Begrifflichkeiten verwendet werden, deren Bedeutung anscheinend nicht bekannt sind)! Und § 429 Abs. 3 BGB ist natürlich total falsch, ich vermute, du meinst § 439 Abs. 3 und da insbesondere Satz 1: "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."
Diesen Passus habe ich extra nicht erörtert, da in einem solchen Fall zusätzlich § 439 Abs. 2 zur Geltung kommt: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Außerdem müsste Apple begründen, wieso die Kosten in einem solchen Fall unverhältnismäßig wären.
Hier müsste Apple nicht nur meine Wege-, sondern auch die Arbeitskosten übernehmen, die sich im Zusammenhang mit dem fehlenden MacBook ergeben (und die sind bei mir nicht ganz unerheblich, glaub mir). Von daher ist es nicht dumm von Apple, lieber eins zu eins durchzutauschen, um die Kosten gering zu halten (man arbeitet mit dem "kaputten", das "neue" ist auf dem Weg zu einem, man hat fünf Tage Zeit, die Daten zu überspielen und das "kaputte" von Apple abholen zu lassen). So entstehen praktisch "nur" die Kosten für den Versand, und da dürfte Apple einen ordentlichen Tarif haben.
Ich finde eine solche Vorgehensweise ja auch sehr löblich, keine Frage. Wieso aber wird man mit System (!) zunächst dazu gedrängt, das defekte Book auf eigene Kosten zu einem Apple-Servicepartner zu bringen?!? Diese Vorgehensweise stellt in meinen Augen ein Versuch dar, geltendes Recht auszuhebeln. Schließlich ist der Verbraucher in über 90 von 100 Fällen dumm genug, sich nach der Ansage von Apple zu richten. Nichts desto trotz ist Apple hier kein Einzelfall, was mir auch klar ist. Trotzdem ist es traurig und ich wehre mich immer wieder dagegen, egal welche Firma mir etwas verkauft hat! Meiner Ansicht nach voll zu Recht!
Viele Grüße
Daniel
P.S.: Zum Thema "Kratzer unter der Blende": Das meinst du jetzt nicht ernst oder? Es handelt sich dabei um einen kapitalen (!) Gehäuseschaden, siehe hierzu auch die Ausführungen von JayEs...