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Justiz - Hat sie hier richtig gehandelt?

abi

Zabergäurenette
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Und wenn schon, sei doch mal ehrlich: Würde die Menschheit jemanden vermissen, der wiederholt das Leben anderer Menschen zerstört hat?

ich bin ehrlich: ich unterstütze in keinster weise primitive aufrufe zu lynchjustiz oder selbstjustiz. gerade deshalb finde ich es prima, dass nicht "opfer" und "angehörige" bestimmen, was mit einem täter passiert.

nochmals: rache bringt niemandem etwas.
 
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Reaktionen: Ikezu Sennin

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Wollt ihr eine stillschweigend geduldete Lynchjustiz? ...

Es gibt anerkannte Gutachten, die eindeutig eine überaus hohe Rückfallquote und die überproportional stark vertretene sadistische Haltung, des Täters in diesem Fall, bescheinigen.

Und es gibt Fälle, wo die nachträgliche Sicherungsverwahrung angewandt werden kann.

-> Das sind Tatsachen und entsprechen rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft das durchsetzten kann. Ich würde es begrüßen.
 

abi

Zabergäurenette
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Vor allem wie er dieses zerstört, aber zumindest überaus stark geprägt hat.

Ich finde da keine Erklärung und gelassenen Worte mehr. Für mich ein klarer Fall von einer außergewöhnlich hohen Gefährdung der Gesellschaft.

okay, aber dann sperrt bitte alle leute der npd und konsorten auch ein. ich habe persönlich vor solchen zeitgenossen mehr "angst"...
 

abi

Zabergäurenette
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Es gibt anerkannte Gutachten, die eindeutig eine überaus hohe Rückfallquote und die überproportional stark vertretene sadistische Haltung bescheinigen.

Und es gibt Fälle, wo die nachträgliche Sicherungsverwahrung angewandt werden kann.

-> Das sind Tatsachen!

Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft das durchsetzten kann. Ich würde es begrüßen.

bitte: bring diese studien. es gibt sicherlich genau so viele studien, die das gegenteil beweisen :)
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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bitte: bring diese studien. es gibt sicherlich genau so viele studien, die das gegenteil beweisen :)


Nein. Es reicht, wenn man sich 2-3 Berichterstattungen und Interviews mit gerichtlich anerkannten Sachverständigen angeschaut hat.

Das sind Tatsachen
. Wenn du daran zweifelst, kannst du dir ja genauere Erläuterungen des Falles, bzw. des Tathergangs durchlesen und nach Gegengutachten suchen, die das hier wiederlegen:

Es gibt anerkannte Gutachten, die eindeutig eine überaus hohe Rückfallquote und die überproportional stark vertretene sadistische Haltung bescheinigen.
Es wird kein Gutachten geben, dass diesen Herrn als geheilt darstellen, da er sich jeglicher Therapie entzogen hat.
 

abi

Zabergäurenette
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Nein. Es reicht, wenn man sich 2-3 Berichterstattungen und Interviews mit gerichtlich anerkannten Sachverständigen angeschaut hat.

Das sind Tatsachen
. Wenn du daran zweifelst, kannst du dir ja genauere Erläuterungen des Falles, bzw. des Tathergangs durchlesen und nach Gegengutachten suchen.

Es wird kein Gutachten geben, dass diesen Herrn als geheilt darstellen, da er sich jeglicher Therapie entzogen hat.

wenn man so verallgemeinert, reicht es eben nicht. aber es ist natürlich einfacher, seine meinung hinter solchen aussagen zu verstecken :D

sag doch einfach klipp und klar, was du von solchen leuten hältst. zwischen deinen zeilen liest man es ja sowieso ;)
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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wenn man so verallgemeinert, reicht es eben nicht. aber es ist natürlich einfacher, seine meinung hinter solchen aussagen zu verstecken :D

sag doch einfach klipp und klar, was du von solchen leuten hältst. zwischen deinen zeilen liest man es ja sowieso ;)

Nun reicht es aber langsam.

Bis jetzt bin ich relativ sachlich geblieben und habe Fakten geschildert, die du nichteinmal wiederlegen kannst.

Alles was du kannst, ist durch zweizeilige Posts diese Fakten anzuzweifeln und in Frage zu stellen. Ich hoffe nicht, dass du so weiter machst.
 

abi

Zabergäurenette
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Nun reicht es aber langsam.

Bis jetzt bin ich relativ sachlich geblieben und habe Fakten geschildert, die du nichteinmal wiederlegen kannst.

Alles was du kannst, ist durch zweizeilige Posts diese Fakten anzuzweifeln und in Frage zu stellen. Ich hoffe nicht, dass du so weiter machst.

vielleicht werde ich ja langsam alt. ich hab deine posts jetzt nochmals durchgelesen. du schreibst viel, okay. aber wirklich überprüfbare fakten stehen dort nicht. du zitierst keine deiner studien. sorry, aber sowas muss ich anzweifeln...
 

BigR

Gloster
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Wenn so ein perverses Schwein meine Kinder anfassen würde (sollte ich jemals welche haben) wär ich der erste der diese Person nach ihrer Freilassung aufsucht. Glaubt mir, diese Person würde nie wieder irgend jemanden anfassen!

Ich bin durch mit diesem Thema. Viel Spaß noch ...
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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vielleicht werde ich ja langsam alt. ich hab deine posts jetzt nochmals durchgelesen. du schreibst viel, okay. aber wirklich überprüfbare fakten stehen dort nicht. du zitierst keine deiner studien. sorry, aber sowas muss ich anzweifeln...


Darfst du. Ich empfehle dir die letzte Sendung von extra: Das RTL-Magazin. Habe leider nur gekürzte Podcasts gefunden.

Dann bitte ich dich nun, dich über das Thema einmal richtig zu informieren, bevor du hier im Thread weiter postest. Einen ausreichenden Sachverstand von diesem Fall, setzt die Diskussion nämlich vorraus.

Bitte schön: Klick, Klick

Das wars mit unserer Privatunterhaltung. Jetzt wird wieder vernünftig argumentiert und diskutiert!
 

abi

Zabergäurenette
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ich habe deine links gelesen. danke.
aber müsste das etwas an meiner änderung ändern, dass ich etwas gegen lynchjustiz habe?
 

Blixten

Adams Apfel
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Es gibt anerkannte Gutachten, die eindeutig eine überaus hohe Rückfallquote und die überproportional stark vertretene sadistische Haltung, des Täters in diesem Fall, bescheinigen.

Und es gibt Fälle, wo die nachträgliche Sicherungsverwahrung angewandt werden kann.
Ja, es gibt Fælle, wo nachtrægliche Sicherheitsverwahrung angewandt werden kann. Das geht aber bei Leuten, die eine Haftstrafe verbuessen, nur, wenn sich wæhrend der Haft neue Fakten ergeben. Das war hier nicht so.
Da er die Strafe fuer seine Verbrechen bekommen hat, ist es nicht mehr møglich, sich auf diese Verbrechen selbst zu berufen.

Zu den Gutachten: Im Prozess kønnen diese Gutachten ins Urteil einbezogen werden, wie es ja auch bei den Gutachten vor 14 Jahren war.
Man kann einen Menschen in einem fairen System aber nicht fuer zukuenftige Verbrechen bestrafen (und Sicherheitsverwahrung ist ein schwehrer Eingriff in die Rechte eines Menschen).
 

abi

Zabergäurenette
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Man kann einen Menschen in einem fairen System aber nicht fuer zukuenftige Verbrechen bestrafen (und Sicherheitsverwahrung ist ein schwehrer Eingriff in die Rechte eines Menschen).

mir schwebte sowas auf der zunge :)
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Das geht aber bei Leuten, die eine Haftstrafe verbuessen, nur, wenn sich wæhrend der Haft neue Fakten ergeben. Das war hier nicht so.


Er hat kleine Kinder aus Zeitungen ausgeschnitten und sich daran... Das sind für mich Fakten genug. Er hat seinen ehemaligen Mithäftlingen einiges erzählt. Vielleicht kommt dabei was Neues raus.

Ich bin jedoch nicht Jurist genug, zu beurteilen, ob nun eine Sicherheitsverwahrung angemessen ist, oder nicht. Ich vertraue der Staatsanwaltscht an, dass sie sich intensiv mit dieser Frage auseinander setzt und letztendlich ein Gericht darüber entscheidet.
 

RedCloud

deaktivierter Benutzer
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Daumen hoch für den Landrat!!! Top!!!

Dieses Zitat beinhaltet alles was man zu diesem Thema sagen kann!

Seit Helmut Schmidt (Ex-Bundeskanzler) der erste Politiker mit Rückgrat. :)
Alle Anderen denken nur an die nächste Wahl ... :(
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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auch wenn ich das, was er tut geschmacklos finde. strafbar ist das aber nicht.


Du scheinst das nicht zu verstehen...

Dieser Mann muss nun beurteilt werden: Ist er weiterhin gefärchlich, ja oder nein?

Und dazu tragen solche Fakten nuneinmal bei. Es geht nicht darum, dass das Ausschneiden von Kindern strafbar ist. Aber es lässt doch sehr tief blicken.
 

Blixten

Adams Apfel
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Dieser Mann muss nun beurteilt werden: Ist er weiterhin gefärchlich, ja oder nein?
Ich denke hier løsen sich die Widersprueche auf. Es ist nach deutschem Recht egal, ob der Mann gefæhrlich ist, er kann nur fuer Dinge bestraft werden, die er getan hat.

Leute, die schon einmal eine schwere Kørperverletzung begangen habe, sind z.B. erheblich gefærdet, weitere schwere Straftaten zu begehen. Deshalb kann man sie aber trotzdem nicht ewig einsperren.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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§ 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Ich denke hier løsen sich die Widersprueche auf. Es ist nach deutschem Recht egal, ob der Mann gefæhrlich ist, er kann nur fuer Dinge bestraft werden, die er getan hat.

- Er hat nun bereits 3 Vergewaltigungen und diverse Misshandelungen und Verstümmelungen seiner Opfer begangen. (Äußerst brutal, rücksichtslos und auf sadistische Art und Weise)

- Er wird durch diverse Gutachten weiterhin als potenziell gefährlich eingestuft.

- Er hat während seiner Haftzeit keine Therapie angetreten, stattdessen sich an Kinderfotos aus Zeitschriften befriedigt.

Es ist durchaus möglich, ihn nachträglich in die Sicherungsverwahrung zu schicken.


Dies regelt der § 66b.

Hier ein paar Fakten zum Thema nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Bundesministerium der Justiz

...so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden...
Quelle: Justizministerium
 
Zuletzt bearbeitet:

Mickey12

Fießers Erstling
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Ist doch ganz einfach warum sich hier manche Aufregen kann ich ja gar nicht verstehen, der Mann läuft halt rum und kann wieder seine Triebe ausleben ein Opfer mehr was soll`s. Dann können wir ihn wieder einlochen, wir sind halt ein Rechtsstaat da hat ein Täter mehr rechte als seine Opfer (potentiell). Sonst wird doch auch für jeden kleinen Prominenten und Möchtegern Politiker das Gesetz gebogen warum ist dies nicht möglich bei einen Sexualstraftäter

Anschließend können wir den Trauernden Eltern den Kopf tätscheln, drücken ihnen ein paar tausend Euro Entschädigung in die Hand, obwohl ist auch zu viel lassen wir sie lieber Entschädigung einklagen. Schließlich braucht der Staat das Geld um die Täter gut zu versorgen.

Der Mann gehört für alle Zeiten hinter Gitter, an alle die ihn laufen lassen wollen, würdet ihr immer noch so denken wenn das nächste Opfer dein !! Kind ist. ?
 
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