Ich interpretiere die Clouddienste, gerade von Apple so, dass man Platz schafft auf den lokalen Medien.
Fotos werden ausgelagert, Musik wird ausgelagert, gleichzeitig wird es dadurch automatisch auf jedem Gerät verfügbar und man braucht an die Synchronisation der Daten nicht mehr denken. Es gibt ja neben iTunes Match und der iCloud-Mediathek für Musik auch noch iCloud-Drive.
Der Weg hin zu einem speicherplatzfreien Haushalt ist also nicht mehr weit und ich denke, dass viele "moderne" Haushalte solche Lösungen dankend annehmen.
Da aber nun auch noch das undurchsichtige Urheberrecht, zumindest bei der iCloud-Mediathek ins Spiel kommt.....
Ich denke (ich weiß es nicht), dass ich meine Rechte an der Datei, welche ich in die Cloud lade nicht abgebe.
Wo ich meine rechtmäßige Kopie meiner CD-Titel aufbewahre bleibt doch letztlich mir überlassen.
Jetzt ist iTunes Match kein klassisches Backup und wird wahrscheinlich auch nicht als solches beworben, aber die Tatsache, dass ich eine MP3 mit 192kbit vom iMac hochlade und auf dem iPhone eine 256kbit AAC herunterlade, ist doch nicht mein Verschulden, sondern dem Anspruch Apples an die Qualität meiner Datei geschuldet.
Wenn nun aus irgendeinem Grund mein iMac die Fühler streckt und auch das Backup kaputt ist, lade ich doch auch nur mein Eigentum, also meine ursprünglich rechtmäßig erstellte Sicherungskopie meiner CD wieder herunter.
Ich erhalte nur ein anderes Format und eine andere Bitrate, die ich auch selber mit heutigen Mitteln von meiner CD hätte erstellen können.
Dass es sich nun mit der iCloud-Mediathek anders verhalten soll, will ich so nicht akzeptieren, da es im Grunde nichts anderes ist, als iTunes-Match auch, nur wieder um Apples Anspruch erweitert, die eigene Musik nahtlos mit in den Streamingcontent aufzunehmen.
Die Tatsache, nach Kündigung beider Dienste nicht mehr in der Lage zu sein, seine eigenen Inhalte herunterzuladen verstehe ich und ist auch nichts anderes, als eine kaputte externe Festplatte, wenn ich mich darauf als einzige Speicherquelle verlassen habe. Dann muss ich neu rippen. Punkt. Genauso wie das Löschen eines Titels aus Match oder der iCloud-Mediathek. Ich verzichte dann auf meine digitale Kopie und habe diese Entscheidung selbst getroffen.
Nur mir die Entscheidung zu nehmen, meine rechtmäßig erstellte Kopie von einem DRM-freien Datenträger von dem Ort, an dem ich sie aufbewahre, wieder zu mir in meine lokale Umgebung zu holen, ist meines Erachtens nach nicht richtig und führt ja gerade jetzt auch zu den Diskussionen.
Wenn Apple eindeutig sagen würde (vielleicht tun sie es, ich weiß es nicht):
Sag uns, was Du besitzt, dann leihen wir Dir für den Zeitraum eines Abos unsere Version, möglicherweise sogar in besserer Qualität und was wir nicht haben, kannst Du bei uns parken und bekommst es ohne Einschränkungen wieder zurück, dann wäre alles in Ordnung.
Nur im Gegensatz zu iTunes-Match, wo die fehlenden Titel des Katalogs als MP3 auch wieder zurückgegeben werden, kriegt man bei der iCloud-Mediathek seine Datei als MP3 + DRM wieder. Und das ist nach meinem Empfinden nicht das gleiche wie
Und genau das sehe ich anders. Es ist eben kein Eingriff von Apple in Deinen Besitz, weil die gematchten Alben unter Apple Music gehören nicht Dir (genauso wenig wie unter iTunes-Match übrigens). Es wird Dir lediglich von Apple eine Version aus dem iTunes-Store, die Deinem hochgeladenen Album entspricht, geliehen.