chenjung
Jamba
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Was soll uns das sagen? Wo gekauft? Ich würde erstmal abwarten ob es ankommt. Ein Bekannter ist vor kurzem auf ein vermeintliches Schnäppchen reingefallen und knapp 500€ waren weg für ein niemals gelifertes S8. Der Preis ist für mich zwar nicht völlig nebensächlich, aber meistens haben solche Schnäppchen Haken. Rückläufer, B Ware und sonst welche Sachen die mir gerade nicht in den Sinn kommen. Bestelle inzwischen fast alles direkt bei Apple, weil man inzwischen ja nichtmal mehr Ladegeräte bei Amazon usw kaufen kann ohne dass es perfekte Plagiate sind.Gerade ein iPhone X silber 64gb für 909€ NEU bestellt
Was soll uns das sagen? Wo gekauft? Ich würde erstmal abwarten ob es ankommt. Ein Bekannter ist vor kurzem auf ein vermeintliches Schnäppchen reingefallen und knapp 500€ waren weg für ein niemals gelifertes S8. Der Preis ist für mich zwar nicht völlig nebensächlich, aber meistens haben solche Schnäppchen Haken. Rückläufer, B Ware und sonst welche Sachen die mir gerade nicht in den Sinn kommen.
Ich würde hier allerdings empfehlen, nur bar zu zahlen bei Abholung.
Was soll uns das sagen? Wo gekauft? Ich würde erstmal abwarten ob es ankommt. Ein Bekannter ist vor kurzem auf ein vermeintliches Schnäppchen reingefallen und knapp 500€ waren weg für ein niemals gelifertes S8. Der Preis ist für mich zwar nicht völlig nebensächlich, aber meistens haben solche Schnäppchen Haken. Rückläufer, B Ware und sonst welche Sachen die mir gerade nicht in den Sinn kommen. Bestelle inzwischen fast alles direkt bei Apple, weil man inzwischen ja nichtmal mehr Ladegeräte bei Amazon usw kaufen kann ohne dass es perfekte Plagiate sind.
Ich drück dir aber trotzdem die Daumen dass du ein gutes Gerät zu dem Preis erhältst.
Ich nicht. Wenn das Ding als gestohlen gemeldet wird (was auch erst nach dem Kauf passieren kann) ist die Kohle weg.
§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. 929Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
bei einem besonders günstigen Preis aus dem Netz
Es kommt drauf an.
Wenn man vom äußeren Anschein keine Hinweise entdeckt, dass die Ware nicht dem Verkäufer gehört, erwirbt man sehr wohl Eigentum an der Sache.
Hallo,
Ich nicht. Wenn das Ding als gestohlen gemeldet wird (was auch erst nach dem Kauf passieren kann) ist die Kohle weg.
Wichtiger ist eine ordentliche Rechnung von einer nachvollziehbaren Firma, die u.A. auch Seriennummer oder IMEI enthält. Ferner sollte die Übergabe dokumentiert werden. Quittungsblöcke gibt es ab 2 Euro.
Gruß,
Jörg
Mmh bei mir nicht, nein.Wenn ihr in der Facebook App Bilder anseht und die dann schließt. Ist dann bei euch am Rand auch ein leichtes Flackern? Ist genau dort, wohin das Bild verschwindend
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