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[X] iPhone X - Eindrücke und Erfahrungen

KarstenS

Schöner von Nordhausen
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Was mir am Display des X sehr gut gefällt ist die höhere Pixeldichte. Zwischen dem 6 und X liegt zwar eine ganze Menge was das angeht. DDennoch hätte ich nicht erwartet diesen Unterschied so deutlich wahrzunehmen.
 

Faber

Jonagold
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Ähm, vielleicht gehört es hier nicht hin, aber kann meine Freundin sich an meinem Gerät nicht mit Face ID anmelden ?
Also zwei Anmeldungen per Face ID. Entweder meines oder das meiner Freundin ?
Beim Fingerprint konnte man mehreren Fingern erlauben, dass Gerät zu entsperren.
 

lulloz

Granny Smith
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ich höre handschellen klicken :D


handschllen-oeffnen-cola-tr.jpg
 

Hornhauer

Gascoynes Scharlachroter
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Gerade ein iPhone X silber 64gb für 909€ NEU bestellt :kiss:
 

Martricks

Macoun
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Gerade ein iPhone X silber 64gb für 909€ NEU bestellt :kiss:
Was soll uns das sagen? Wo gekauft? Ich würde erstmal abwarten ob es ankommt. Ein Bekannter ist vor kurzem auf ein vermeintliches Schnäppchen reingefallen und knapp 500€ waren weg für ein niemals gelifertes S8. Der Preis ist für mich zwar nicht völlig nebensächlich, aber meistens haben solche Schnäppchen Haken. Rückläufer, B Ware und sonst welche Sachen die mir gerade nicht in den Sinn kommen. Bestelle inzwischen fast alles direkt bei Apple, weil man inzwischen ja nichtmal mehr Ladegeräte bei Amazon usw kaufen kann ohne dass es perfekte Plagiate sind.
Ich drück dir aber trotzdem die Daumen dass du ein gutes Gerät zu dem Preis erhältst.
 

jOBS

Doppelter Prinzenapfel
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Was soll uns das sagen? Wo gekauft? Ich würde erstmal abwarten ob es ankommt. Ein Bekannter ist vor kurzem auf ein vermeintliches Schnäppchen reingefallen und knapp 500€ waren weg für ein niemals gelifertes S8. Der Preis ist für mich zwar nicht völlig nebensächlich, aber meistens haben solche Schnäppchen Haken. Rückläufer, B Ware und sonst welche Sachen die mir gerade nicht in den Sinn kommen.

Naja, also das iPhone X 64GB erhält man neu und noch verschweißt durchaus schon für 950€.
Bei eBay Kleinanzeigen verkaufen so viele Leute ein X, welches sie aus einer VVL erhalten haben. Ich würde hier allerdings empfehlen, nur bar zu zahlen bei Abholung.

Aber grundsätzlich hast du natürlich Recht.
 

Mitglied 98257

Gast
Hallo,

Ich würde hier allerdings empfehlen, nur bar zu zahlen bei Abholung.

Ich nicht. Wenn das Ding als gestohlen gemeldet wird (was auch erst nach dem Kauf passieren kann) ist die Kohle weg.

Wichtiger ist eine ordentliche Rechnung von einer nachvollziehbaren Firma, die u.A. auch Seriennummer oder IMEI enthält. Ferner sollte die Übergabe dokumentiert werden. Quittungsblöcke gibt es ab 2 Euro.

Gruß,
Jörg
 
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Hornhauer

Gascoynes Scharlachroter
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Was soll uns das sagen? Wo gekauft? Ich würde erstmal abwarten ob es ankommt. Ein Bekannter ist vor kurzem auf ein vermeintliches Schnäppchen reingefallen und knapp 500€ waren weg für ein niemals gelifertes S8. Der Preis ist für mich zwar nicht völlig nebensächlich, aber meistens haben solche Schnäppchen Haken. Rückläufer, B Ware und sonst welche Sachen die mir gerade nicht in den Sinn kommen. Bestelle inzwischen fast alles direkt bei Apple, weil man inzwischen ja nichtmal mehr Ladegeräte bei Amazon usw kaufen kann ohne dass es perfekte Plagiate sind.
Ich drück dir aber trotzdem die Daumen dass du ein gutes Gerät zu dem Preis erhältst.

Habe es auf eBay bei einem offiziellen eBay PLUS Händler bestellt mit PayPal + eBay Käuferschutz, Impressum allem drum und dran. Kenne den schon, von daher muss ich mir da keine Sorgen machen^^
 

KarstenS

Schöner von Nordhausen
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Ich nicht. Wenn das Ding als gestohlen gemeldet wird (was auch erst nach dem Kauf passieren kann) ist die Kohle weg.

Es kommt drauf an.

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. 929Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Wenn man vom äußeren Anschein keine Hinweise entdeckt, dass die Ware nicht dem Verkäufer gehört, erwirbt man sehr wohl Eigentum an der Sache.
 

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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Das schützt den Kunden aber nicht davor, dass das Gerät als Beweismittel sichergestellt oder/und im Zweifel dem Verfall unterliegt, weil grundsätzlich an inkriminierter Ware zunächst kein Eigentum erworben werden kann. Da hat die StPO erstmal Vorrang und ehe man sich eventuell den Erwerb zivilrechtlich erkämpft hat, kann dauern.

Gutgläubiger Erwerb wird sehr selten bis gar nicht mehr praktiziert und bei einem besonders günstigen Preis aus dem Netz kann man das sowieso vollkommen vergessen. Da gibt es kein gutgläubig. ;)

Aber bitte jetzt BTT, bei Bedarf kann hierzu ein eigenes Thema im Café eröffnet werden.
 

KarstenS

Schöner von Nordhausen
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bei einem besonders günstigen Preis aus dem Netz

Ich habe die Marktpreise im Netz noch eine Weile beobachtet gehabt. 950€ ist für ein 64GB Gerät zum Ende meiner Beobachtung hin eher der Durchschnitt gewesen. Für die Ausnahmen nach Absatz 2 dürften in dem Fall aus dem Posting, bei dem das Thema erstmals aufkam, nur schwer Argumente zu finden sein.
 

acfaxxe

Macoun
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Es kommt drauf an.



Wenn man vom äußeren Anschein keine Hinweise entdeckt, dass die Ware nicht dem Verkäufer gehört, erwirbt man sehr wohl Eigentum an der Sache.


"§ 935
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. 2Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

979 Absatz 1a veräußert werden."

Diebstahl ("gestohlen"), Raub etc. = Sache abhanden gekommen = kein gutgläubiger Erwerb. Dabei ist es dann auch egal ob man gutgläubig war oder nicht. Anders bei zB Unterschlagung wenn das "Opfer" (Eigentümer) es freiwillig übergeben hat.

EDIT: Man hat dann zwar Schadensersatzansprüche gegen den vermeintlichen Veräußerer/Eigentümer aber ob und wie die durchsetzbar sind ist eine andere Frage.
 
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jOBS

Doppelter Prinzenapfel
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Hallo,

Ich nicht. Wenn das Ding als gestohlen gemeldet wird (was auch erst nach dem Kauf passieren kann) ist die Kohle weg.

Wichtiger ist eine ordentliche Rechnung von einer nachvollziehbaren Firma, die u.A. auch Seriennummer oder IMEI enthält. Ferner sollte die Übergabe dokumentiert werden. Quittungsblöcke gibt es ab 2 Euro.

Gruß,
Jörg

Inwiefern wiederspricht die Aussage mit der Rechnung meinem Kommentar? Selbstverständlich würde ich nie ein iPhone ohne Rechnung kaufen, da es, wie du selbst sagst, von überall stammen könnte (oder vom Laster gefallen).
 

Markus479

Elstar
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Wenn ihr in der Facebook App Bilder anseht und die dann schließt. Ist dann bei euch am Rand auch ein leichtes Flackern? Ist genau dort, wohin das Bild verschwindend