Mac|Donald
Englischer Kantapfel
- Registriert
- 30.01.07
- Beiträge
- 1.076
Super danke! War auch zu geizig mir einen UMTS Stick für 70€ zu kaufen... ^^ und wenn morgen das OS 3.0 kommt brauche ich diesen ja dann auch nicht mehr
Nein!Wird es die Videofunktion auch fürs 3 G mit dem Update auf OS 3.0 geben?
ich glaube unter dem link bekommst du nur die software fürs 3GS, war bis jetzt doch auch so, dass das 3G und das Classic verschiedene Datenpackete erhalten haben.Also Freunde!
Kann ich die Software 3.0 jetzt schon runterladen wie oben im Link UND installieren, oder muss ich warten bis morgen?
Was bedeutet eigentlich dieses Feature:
77. Ability to change ringtones straight from Favorites
Welche Favoriten sind gemeint?
Genau, der aktuellen. Complete Verträge der 1. Generationen sind davon ausgeschlossen. D.h. wir können und dürfen Tethereing & Multi Sim auf einem Computer nutzen
Wird T-Mobile die Nutzung des iPhone als Modem (tethering) zu lassen?
Tethering bzw. Modemnutzung ist in Complete Verträgen weiterhin nicht Gegenstand des Vertrages. T-Mobile wird informieren, wenn ein adäquates Angebot zur Verfügung steht.
Da steht "weiterhin ausgeschlossen". In meinem Vertrag war das noch nie ausgeschlossen, kann also gar nicht "weiterhin" verboten sein.Nein, in der FAQ steht:
Nein, in der FAQ steht:
Das hat mit den Verträgen der 1. Generation aber nichts zu tun. Die FAQs beziehen sich ausschließlich auf die aktuellen Verträge.
EDIT: Landplage war da mal wieder schneller...
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.