Na, ich dachte da hätte sich im Tagesverlauf was getan. Allgemein sieht es ja nach 21. September aus, trotz das dies ja noch kein offizieller Herbst wäre.
Ein Apple MA hat mir den Termin gesteckt - den 28.09.
Und eine iPhone 5 Nano Sim ist jetzt keine Hardware mehr ? :O Und ich will kein iPhone von der Telekom sondern die Nano Sim. Also wie sah es mit denn mit den Micro Sims damals aus ?
Und ich würde glatt behaupten, dass das neue iPhone hier den gleichen Verkaufststarttag hat wie in Amerika.
Mein Herr... Sie schrammen da gerade an etwas haarscharf vorbei
Meine Kritik bezog sich auf das Ursprungsposting. Und da ging es nicht um die Nano SIM, sondern um einen Vertrag und der Vertragsberatung. Daher auch meine "Kritik" diesen Bereich hier außen vor zu lassen.
Jetzt mal eben schnell den Beitrag um 19:38 Uhr zu kürzen und um zu schreiben
Mal eine Frage Ich werde mir das neue iPhone direkt über Apple (also ohne Vertrag) kaufen und es wie es ja aktuell aussieht wird es eine Nano Sim Karte benötigen, welche vermutlich nicht alle Provider sofort so eine im Angebot haben, oder wie war es mit der Micro Sim ? Kleiner schneiden kann man sie ja leider nicht mehr.
Aber wie auch immer... Man nehme mal an das die Telekom sofort welche im Angebot hat, dann könnte ich mir vorerst dort eine Prepaid Nano Sim holen und nach einen Monat immer noch nach beispielsweise Congstar oder klarmobil wechseln oder ?
du meinst man kann das ehrlich zurecht schleifen ?
Es heißt immer noch "Standard".
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.