Und?
Ich habe Silber, 11‘‘, 512GB mit Cellular bestellt...
Lieferung angegeben mit 27.-31.03.
Pencil und Tastatur gibts dann zum Birthday.
Freue mich schon wie ein kleines Kind drauf [emoji16]
Ich glaub, ein Vergleich zu meinem IPad 2 dann zu machen, ist unnötig [emoji23]
Sicher, dass es das 2020er Modell war?
So ein hoher Preisnachlass zum Release wäre mehr als ungewöhnlich.
Und Achtung: nur weil bei Amazon steht „neuestes Modell“ heißt das noch lange nicht, dass es sich um das gerade releaste Modell handelt.
Okay, das nenne ich mal: Glück gehabt!der Preis war auch nur einen Tag bei Amazon gelistet
Bei mir wird die Lieferzeit mit Ende April angegeben.
Lohnt sich das warten, oder soll ich beim 2018er Modell zugreifen?
Hatte mal im Dezember nen 12.9 2018er ausgeliehen, war echt toll aber ich glaub das 12.9 ist mir zu groß.
Hatte bis zuletzt ein iPad Air 2 welches nun meine Tochter nutzt.
Kommt drauf an... Verwendest du die Kamera? Wenn nein sollte dir das 2018er voll ausreichen.
Ich würd es von der Ersparnis abhängig machen, beim mehr als € 200,-- würd ich das Vormodell abgreifen.
Also ich sag ganz ehrlich sehe da kein Mehrwert vom 2018er Modell zum 2020er Modell eigentlich ist da nur die kamera neu der Prozessor ist ja fast gleich
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.