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'Ich hab' was Neues'-Thread

Frapple

Mecklenburger Orangenapfel
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Na, das macht doch Hoffnung auf mehr.
[IR] Wie gut, dass ich ihn noch nicht aktiviert habe und somit zurückschicken kann [/IR]
 

PaulchenPanther

Dithmarscher Paradiesapfel
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Also entweder Dampf machen, oder damit leben und die 60€ zahlen... Ich meine das wäre ja echt ein Ding, wenn denen die Bestellbestätigung sch***egal ist! Wie es da rechtlich aussieht, ob nur die Bestellbestätigung preisgebend ist oder wie es sich da noch verändern kann, weiß ich nicht. Ich weiß auch nur, dass verdammt viele Leute einfach den ACPP aktiviert haben und erst einige tage später die Rechnung per Post bekommen haben. Nun sollte Vodafone mal öffentlich Stellung beziehen.
 
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Frapple

Mecklenburger Orangenapfel
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Das wäre unter aller Sau!
Danke bisher für die Infos. Hat mich schon etwas weitergebracht. :)
 

MandelriegelxD

Champagner Reinette
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Nächstes mal den Spiegel einklappen und nicht wild drauf los fahren. :-D

:innocent:
 
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Mrs. Peggy

Pomme Miel
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- Win7 Pro und Win7 Ultimate (kann mich nicht entscheiden, welche Version ich brauche). :D
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Mit der Lieferung kommt der Kaufvertrag endgültig zustande, d.h. der Händler akzeptiert die Kaufofferte, die der Kunde abgegeben hat auf der Basis des vom Händler vorgeschlagenen Preises. Der vereinbarte Preis beim Zustandekommen der Lieferung zählt.(*) Wenn also der ACPP ausgeliefert wurde für 24,90 laut Bestellbestätigung dann kann nicht nachher eine Rechnung mit einem höheren Betrag eingefordert werden. Da ist auch für einen Riesen wie Vodafone Schicht im Schacht, sie haben für 24,90 verkauft und Ende.

(*) Das ist besonders deutlich zu sehen im Supermarkt: Wenn die Ware falsch ausgepreist wurde und der beschichtete Dampfkochtopf um 9,90 an der Kasse dann mit 99,90 berechnet würde dann kommt kein Kaufvertrag zustande wenn der Kunde den neuen Preis nicht akzeptiert, umgekehrt kommt auch kein Kaufvertrag zustande wenn der Händler eben nicht um 9,90 verkaufen will, man hat bis zu dem Zeitpunkt nur ein gegenseitiges Offert, wobei man sich in dem Fall eben nicht über den Preis einig ist. Der Händler muss, entgegen landläufiger Meinung, _nicht_ zu dem Preis verkaufen, der am Schildchen steht. Juristisch haariger wird es, wenn die Kasse auch den falschen Preis ausweist. Darauf gehe ich hier lieber nicht ein.


- Win7 Pro und Win7 Ultimate (kann mich nicht entscheiden, welche Version ich brauche). :D

Zum Tontaubenschießen eignen sich beide gleich gut. Wobei die Ultimate schwarz ist und daher etwas schwerer zur sehen, damit auch schwerer zu treffen.
 

sibbe2k

Jonagold
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Mit der Lieferung kommt der Kaufvertrag endgültig zustande, d.h. der Händler akzeptiert die Kaufofferte, die der Kunde abgegeben hat auf der Basis des vom Händler vorgeschlagenen Preises. Der vereinbarte Preis beim Zustandekommen der Lieferung zählt.(*) Wenn also der ACPP ausgeliefert wurde für 24,90 laut Bestellbestätigung dann kann nicht nachher eine Rechnung mit einem höheren Betrag eingefordert werden. Da ist auch für einen Riesen wie Vodafone Schicht im Schacht, sie haben für 24,90 verkauft und Ende.

(*) Das ist besonders deutlich zu sehen im Supermarkt: Wenn die Ware falsch ausgepreist wurde und der beschichtete Dampfkochtopf um 9,90 an der Kasse dann mit 99,90 berechnet würde dann kommt kein Kaufvertrag zustande wenn der Kunde den neuen Preis nicht akzeptiert, umgekehrt kommt auch kein Kaufvertrag zustande wenn der Händler eben nicht um 9,90 verkaufen will, man hat bis zu dem Zeitpunkt nur ein gegenseitiges Offert, wobei man sich in dem Fall eben nicht über den Preis einig ist. Der Händler muss, entgegen landläufiger Meinung, _nicht_ zu dem Preis verkaufen, der am Schildchen steht. Juristisch haariger wird es, wenn die Kasse auch den falschen Preis ausweist. Darauf gehe ich hier lieber nicht ein.

Für diese Art des Zustandekommens von Verträgen hätte ich gerne mal eine Fundstelle. Damit ist nicht in Rechtsberatung ausartet gerne auch per PM.
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Relativ einfach: § 1053 ABGB Kaufvertrag: "Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem andern überlassen. Er gehört, wie der Tausch, zu den Titeln ein Eigenthum zu erwerben. Die Erwerbung erfolgt erst durch die Uebergabe des Kaufgegenstandes. Bis zur Uebergabe behält der Verkäufer das Eigenthumsrecht. "
(Das ABGB ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das ist in Österreich ausschlaggebend dafür, man erkennt an der Schreibweise schon, dass es sich um einen recht alten Gesetzestext handelt).

Und diese (vor allem in dt. Foren ausgelebte) PANIK vor der Chimäre "uh uh uh - *schlotter* ich sage meine Meinung zu einem juristischen Thema *schlotter* *schlotter* *schlotter* ich hoffe das ist nicht schin *bibber* *zitter* RECHTSBERATUNG *nahe am Herzinfarkt zusammenbrech*" finde ich auch schon nur mehr lustig.
 

Switchheero

Kaiser Wilhelm
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Laufkalender für dieses Jahr:
April : Volkslauf Ickern
Juli: Halbamarathon Rheinuferlauf
September: Halbmarathon Baldeneysee Essen

Nike Winterlaufsaison war leider voll...2012 war die echt klasse!
 

beginner17

Klarapfel
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Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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+ PowerBook G4 12,1" |867MHz|640MB|100GB|Superdrive|guter Akku|Bluetooth+WiFi|OVP+Adapter|guter Zustand
um 80€ :D . Es war ja eigentlich ein Impulskauf, den ich im Nachhinein direkt wieder verscherbeln wollte, aber das gute Stück finde ich so schön, und es ist in sammelswertem Zustand. Das bleibt hier ! :)
+ 2x Pleiades Festplattengehäuse mit Firewire+ USB :) Schön in Alu. 4,50€ das Stück

Ich liebe eBay ^^

- Platz..... Meine Regale sind übervoll mit Apple Artikeln und ihren Verpackungen. Ich denke ich werde demnächst mal neue Regalbretter anbauen müssen o_O