- Win7 Pro und Win7 Ultimate (kann mich nicht entscheiden, welche Version ich brauche).
Mit der Lieferung kommt der Kaufvertrag endgültig zustande, d.h. der Händler akzeptiert die Kaufofferte, die der Kunde abgegeben hat auf der Basis des vom Händler vorgeschlagenen Preises. Der vereinbarte Preis beim Zustandekommen der Lieferung zählt.(*) Wenn also der ACPP ausgeliefert wurde für 24,90 laut Bestellbestätigung dann kann nicht nachher eine Rechnung mit einem höheren Betrag eingefordert werden. Da ist auch für einen Riesen wie Vodafone Schicht im Schacht, sie haben für 24,90 verkauft und Ende.
(*) Das ist besonders deutlich zu sehen im Supermarkt: Wenn die Ware falsch ausgepreist wurde und der beschichtete Dampfkochtopf um 9,90 an der Kasse dann mit 99,90 berechnet würde dann kommt kein Kaufvertrag zustande wenn der Kunde den neuen Preis nicht akzeptiert, umgekehrt kommt auch kein Kaufvertrag zustande wenn der Händler eben nicht um 9,90 verkaufen will, man hat bis zu dem Zeitpunkt nur ein gegenseitiges Offert, wobei man sich in dem Fall eben nicht über den Preis einig ist. Der Händler muss, entgegen landläufiger Meinung, _nicht_ zu dem Preis verkaufen, der am Schildchen steht. Juristisch haariger wird es, wenn die Kasse auch den falschen Preis ausweist. Darauf gehe ich hier lieber nicht ein.
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