staettler
Juwel aus Kirchwerder
- Registriert
- 04.06.12
- Beiträge
- 6.581
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht E1 bis E15Ü vor.
Anspruch auf Auszahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag 01.10.2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Leider ist der Forschungsbereich immer ein wenig speziell. Da sind leider einige ausgelassen:
- E 1 bis E 4: An- und Ungelernte
- E 5 bis E 8, E 9a: mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)
- E 9b, E 9 bis E 12: Fachhochschulstudium oder Bachelor
- E 13 bis E 15: wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
Anspruch auf Auszahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am Stichtag 01.10.2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03.2020 und 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Leider ist der Forschungsbereich immer ein wenig speziell. Da sind leider einige ausgelassen:
- phd-students
- employees with internships
- student assistants and
- graduate assistants