Beispielsweise weil der Preis nicht nach dem Kaufvertrag beliebig geändert wird.
das kritisiert doch niemand
Weils eben offenbar nicht mehr der Realität aller Modelle entspricht und das Gesetz sicher so aufgestellt wurde wo menschliche Interaktion zum Kauf notwendig war - und damit sowas naheliegend.
Die Gesetze wurden dahingehend erstellt, um im Fernabsatz Abzocke zu verhindern. Das ist in Zeiten des Internets wichtiger denn je.
Warum glaubst du wohl, dass man bei allen onlineshops am Ende nochmal eine Übersicht aller Informationen und Gesamtpreis nebst Button "zahlungspflichtig bestellen" angezeigt bekommt? Das ist Pflicht, damit man eben rechtsverbindliche Kaufverträge untergejubelt bekommt.
Ich gewinne in diesem Gesprächsverlauf immer mehr das Gefühl dass viele Leute auch nicht wissen wie das Ding funktioniert ,... Genau das macht Amazon. Ich wähle genau EIN Produkt aus. Insofern weiß ich ganz genau WAS da kommt.
Das ist schlicht nicht korrekt. Lies dir doch mal die Bedingungen durch, die du beim Rahmenvertrag des Dashbuttons akzeptiert hast.
Darin steht:
„Wenn Sie ein Produkt gewählt haben, das Sie über Ihr Service-fähiges Gerät kaufen möchten, können sich manche Angebote und Produktdetails bei späteren Nachbestellungen eventuell ändern (zum Beispiel Preis, Steuern, Verfügbarkeit, Lieferkosten und Anbieter). Jede Bestellung unterliegt den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Angebotsdetails.“
Wie "Produktdetails" genau definiert sind, weiß nur Amazon. Es werden zwar einige Dinge aufgelistet, aber es sind Beispiele und somit ist die Liste nicht umfassend. Ebenso wenig ist definiert, in wie fern sich die "Angebotdetails" ändern können.
Weiter steht dort:
„Sollte Ihr Produkt zum Zeitpunkt ihrer Bestellung nicht verfügbar sein, ermächtigen Sie uns, Ihre Bestellung mit einem geeigneten Ersatzartikel der gleichen Produktart und derselben Marke (z.B. mit leicht abweichender Füllmenge) zu erfüllen.“
Auch hier, was "gleiche Produktart" ist nicht genau definiert.
Fakt ist, und das bestreitet nicht mal Amazon, dass mit dem Drücken des Dash-Buttons ein neuer, verbindlicher Kaufvertrag entsteht. Und da gelten nunmal die deutschen Gesetze, die eben vorschreiben, dass unmittelbar vor Vertragsabschluss Produktdetails und Gesamtpreis dem Kunden ersichtlich sein müssen.
§ 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
(1) ...
(2) Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat,
muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche,
unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.
(3)
Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2
so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Man mag da argumentieren, dass der Kunde einen Rahmenvertrag für den Dash-Button über die Amazon-App geschlossen hat und man dort die Informationen bereitgestellt hat. Aber das ist eben nicht korrekt, weil vieles davon variabel ist. Gleichzeitig könnte man sagen, dass der Dash-Button nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern die Amazon-App Teil des Bestellvorgangs ist. Aber dem ist nicht der Fall. Das Smartphone wird nicht benötigt, um die Bestellung zu tätigen. Das geht allein mit dem Dash-Button.
Ich verstehe auch nicht, warum Amazon nicht einfach die Bedingungen so ändert, dass sie gesetzeskonform sind. Bestimmt ließe sich der Rahmenvertrag des Dash-Buttons so gestalten, dass man sehr wohl mit dem Dash-Button eine neue Bestellung auslösen kann, die konform mit den Gesetz ist. Klar, da kann Amazon natürlich nicht nach Belieben und einseitig die Angebotsdetails ändern...
Oder man bekommt nach dem Drücken des Dash-Buttons eine Push-Nachricht mit den notwendigen Infos, die man dann einfach bestätigt. Am Smartphone ist doch eh jeder mehrere male am Tag.