Wuchtbrumme
Golden Noble
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ich sehe zwei Ansatzpunkte. 1. Einordnung im Katastrophenschutz in Alarme mit Tonwarnung und ohne, nach einer Klassifizierung der Gefährdungslage - und die muss bei Terrorakten auch Adressaten berücksichtigen.. 2. Überlassen der Lautstärke an den Endnutzer durch einen Stummschalter. Der ist übrigens vorhanden, wird aber absichtlich "overruled".Du hast für den Fall der Fälle ja recht. Wie könnte man es lösen?
Und wenn irgendwo eingeschaltete Handys rumliegen, machen die auch noch Krawall.
dem stimme ich zu und das ist das einzige, was ich noch einsehen kann. Aber Handys z.B. in Schränken werden selten dort vergessen worden sein, d.h. da muss man keine Leuchte sein.
Am allermeisten stinkt mich, dass die Handlungsanweisung für Terrorakte vorsieht (zumindest die, die ich kenne), sich zu verstecken.
Und dann diese "Dolchstoßtaktik".