1) Ich teile ausserdem deine Meinung nicht, dass es überwiegend negative Meinungen zu 1&1 gibt.
2) Könntest du kurz näher ausführen, wieso deiner Meinung nach Telekom und Mitbewerber anscheinend nicht dem gleichen BGB unterliegen? Unter Bezug auf deine Formulierung ("Privatanbieter", die du anscheinend in einer anderen Rechtsform als die Telekom siehst): Dir ist bewusst, dass die Telekom schon seit vielen Jahren privatisiert und ein an der Börse gehandeltes Unternehmen ist (Volksaktie und so...)?!
1) Vielleicht kommst du jetzt mal mit ein paar Fakten zu deiner ziemlich exotischen Rechtsauffassung. Ich erinnere nochmal, dass deine Behauptung , für Verträge mit der Telekom gälten andere Regeln, als für Mitbewerber im Raum steht.
In diesem Zusammenhang kannst du dann gleich noch erklären, was deiner Meinung nach die letzte Meile und die B2B Verträge zwischen Telekom und Carriern mit der Vertragsgestaltung für Endkunden zu tun haben.
Das habe ich gesagt! Hinhaltetaktiken im Bezug auf das Freigeben der Leitung im Zuge einer VertragskündigungDiese ist nämlich anderen Gesetzesbestimmungen unterlegen und kann wesentlich leichter in Haftung genommen werden - deshalb funktionieren dort Vertragskündigungen i.d.R. vollkommen korrekt und miese Hinhaltetaktiken existieren nicht.
@darkCarpet: Nochmal: Massgeblich für die Verträge zwischen Endkunden (also denen, die hier im Forum schreiben und in diesem thread diskutieren) ist das BGB. Und dessen Regelungen sind für alle in Deutschland bindend - da gibt es keine unterschiedlichen Spielregeln für Telekom, 1&1, Alice etc. Das Telekommunikationsgesetz/RegTP, dass du hier beständig in die Diskussion wirfst, regelt die Netzderegulierung und Carrier zu Carrier Verbindungen - mit Endkundenverträgen hat das absolut gar nichts zu tun.
D.h. du gestehst mir weder eine Meinung zu
Quelle: BundesnetzagenturDas Telekommunikationsrecht räumt, gem. §78 Abs.2 Telekommunikationsgesetz, Endkunden im Festnetz einen grundsätzlichen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Teilnehmeranschluss an ein öffentliches Telefonnetz und auf Zugang zu öffentlichen Telefondiensten ein. Zur Zeit erbringt die Deutsche Telekom AG die Grundversorgung in der Bundesrepublik Deutschland.
2) Schon hier hast du grundlegendes nicht verstanden! Ich sprach hier nicht vom BGB, sondern vom Telekommunikationsgesetz.
darkCarpet schrieb:Diese ist nämlich anderen Gesetzesbestimmungen unterlegen und kann wesentlich leichter in Haftung genommen werden - deshalb funktionieren dort Vertragskündigungen i.d.R. vollkommen korrekt und miese Hinhaltetaktiken existieren nicht.
Aber deine Fehldeutung meiner Beiträge und das Unglaubwürdigmachen meiner Beiträge geht mir gehörig auf den Geist. Mit deinem ständigen Unterstellen, dass ich wirres Zeug rede und keine Ahnung habe (siehe "exotische Rechtsauffassung"), bewirkst du genau das.
Du solltest dich vielleicht noch etwas tiefer als du es bisher getan hast in die Materie einarbeiten und dann mit fundierten Quellen konstruktiv argumentieren - das ist nur ein Vorschlag.![]()
Ich habe mir die Zeit genommen und dir die entsprechenden § rausgesucht und dir mehrmals meine persönliche Erfahrung geschildert, sowie auf einen anderen Thread verwiesen, in dem dies nochmal deutlich formuliert ist.
Dass ich nun gereizt bin hängt a) mit dem Thema und den eigenen Erfahrungen zusammen und b) hängt das damit zusammen, dass dann noch jemand kommt und meint er könne mit seiner persönlichen Einschätzung Fakten liefern und andere Fakten entkräften.
Ich darf daran erinnern, dass du dich permanent gegen meine Äußerung gewehrt hast, dass es sehrwohl zwischen der Telekom und den Privatanbietern Unterschiede in der Rechtslage gibt.
Ich weiß nicht, was für ein Problem du mit deinen Verträgen hast! Ich sprach hier immer von der Freischaltung der Leitung und von der Hinhaltetaktik von 1&1 diesbezüglich; nicht von Verträgen.
Massgeblich für Vertragskündigungen in Deutschland ist das BGB. Dies gilt für alle Verträge. ... Keine einzige Regelung des Telekommunikationsgesetzes befasst sich mit der Vertragsgestaltung für Endkunden.
Und ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, dass die Telekom das ebenfalls nicht tut und 1&1 (zu denen ich gewechselt bin) ca. 6 Monate darauf warten musste, dass die Telekom die Leitung frei gibt. Bei der Telekom hatte ich das mehrfach angemahnt.Und im Zusammenhang mit dem Freischalten der Leitungen, sprach ich davon, dass 1&1 (als Privatanbieter) die Leitungen oftmals nicht nach der Vertragskündigung (durch den Verbraucher) zeitnah freischaltet.
Arcor (jetzt Vodafone) und Telekom sind soweit wie ich weiß die einzigen Unternehmen die eigene Leitungen verlegt haben und somit Ihre Vorteile.
Und ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, dass die Telekom das ebenfalls nicht tut und 1&1 (zu denen ich gewechselt bin) ca. 6 Monate darauf warten musste, dass die Telekom die Leitung frei gibt. Bei der Telekom hatte ich das mehrfach angemahnt.
Mein Eltern sind seit Jahren bei 1und1. Es gab nie Probleme. Ich habe zwischendrin mal den Vertrag aktualisiert, aber letzten festgestellt, das auch "heimlich" neue Features wie SmartDrive und Mobilfunk dazugekommen sind. Habe dann auch eine Sim-Karte bestellt und mein Vater nutzt die Festnetzflat reichlich. Auch der Wechsel des DSL-Anschluss von der Telekom zu 1und1 hat Problemlos funktioniert. Alle Nummer sind übernommen worden und die Fritzbox lief einfach weiter.
Habe auch in einer WG mit 1und1 Doppelflat gewohnt. Da lief alle einwandfrei. Nach zwei Jahren haben wir einfach gekündigt und das wars.
... -> 6 Seiten Glaubenskrieg.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.