Welche Beweismittel sollte der Händler denn sonst ranziehen?
... Einschreiben mit Rückschein ginge auch, birgt aber die Gefahr, dass der Empfänger das Schriftstück nicht annimmt.
...
Ja, aber erstens wird das nur behauptet - der Kunde bestreitet das ja und DHL hat es nicht belegt - und zweitens ist das - reine Meinung, unqualifiziert - etwas, was erst mal überhaupt nichts damit zu tun hat, daß es da einen Vertrag mit dem Absender gibt, der erstmal erfüllt werden muß. Und da dieser ziemlich sicher sowieso aus dem Schneider ist und DHL haftet, andererseits aber in der besseren Ausgangsposition ist gegenüber DHL, wäre es rein praktisch ganz sinnvoll, wenn die da Druck machen.Hier wird aber genau das behauptet - der Kunde habe einen Vertrag mit DHL über die Möglichkeit des Abstellens von Sendungen.
Ganz wichtig bei solchen Beiträgen: Die Quelle. In welchem § steht's?
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