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DHL Macbook angeblich abgestellt, jetzt weg.

pti'Luc

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DHL darf es aber auf keinen Fall irgendwo ablegen, wenn das nicht mit dem Empfänger vertraglich vereinbart wurde.

Am Besten morgen mit MacTrade in Verbindung setzen und mit denen das weitere Vorgehen besprechen! Und DHL Druck machen!
 

MacTobsen

Akerö
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Ist es nicht sowieso angebracht, dass ganze bei der Polizei anzuzeigen? Selbst wenn ein Ablagevertrag bestanden hätte, ist das MacBook ja erstmal geklaut worden.

Da bin ich mittlerweile froh fast ländlich zu wohnen, ich kenne meinen Postfahrer und der kommt nicht auf solche Ideen und gegenüber wohnen auch noch Rentner (quasi meine persönliche Packstation).

Ich kann auch das Twitter Team von DHL empfehlen. De haben mir damals nach gefühlten 1000 Stunden mit dem "normalen" Kundenservice sofort geholfen und mich angerufen und nach zwei Tagen war ein 6 Monate verschollenes Paket bei mir vor der Tür.
 

Mfbac

Jonagold
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Macht das Dhl nicht automatisch? Also gestohlen melden? Nur Stress. Ich Schreib morgen das Einschreiben und Ruf bei denen nochmal an. Fertig.
 

pti'Luc

Fairs Vortrefflicher
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DHL wird keinen Finger rühren, wenn da nicht jemand hinterher ist. Die sehen sich doch im Recht!
 

Gelöschtes Mitglied 97241

Gast
Dem TE können die Scherereien mit DHL tatsächlich egal sein. Sofern er Verbraucher ist und der Verkäufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der Sache auch beim Versendungskauf - wie hier - erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Ich würde mich daher an den Verkäufer wenden, geltend machen, dass die Ware bisher nicht eingetroffen ist und eine Frist zur Lieferung setzen. Soll sich doch der Verkäufer mit DHL rumärgern...

drummintom
 

pti'Luc

Fairs Vortrefflicher
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Deswegen ins Bettchen und morgen geht es weiter! Das wird schon!
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Der Verkäufer hat ja einen Nachweis für die Lieferung.
Der Kunde hingegen kann ja dem Verkäufer gar nicht nachweisen, dass die Ware nicht angekommen ist.
Daher hat der TE jetzt die Baustelle mit DHL, denn Mactrade kann sich auf den angegebenen Ablagevertrag berufen.
Aber ich denke, nun wird es zu juristisch.
Praktisch gesehen ist der Weg über DHL für den Kunden schlicht komfortabler.
 

Gelöschtes Mitglied 97241

Gast
Nein, hat er nicht. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zuganges der Ware trägt der Verkäufer. Der Einlieferungsbeleg bei DHL reicht jedenfalls nicht aus, den Zugang der Ware zu beweisen.

JuraPunk
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Welche Beweismittel sollte der Händler denn sonst ranziehen?
 

adehlfing

Pomme au Mors
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Das DHL Schreiben, dass Du erhalten hast, ist ein zu Hauf verschickter Serienbrief. Hatte ebenfalls mal einen ähnlichen Konflikt mit DHL und wurde nur mit Serienbriefen abgespeist. Nach dem ersten Anruf meines Anwalts ging es dann auf einmal ganz schnell.

Vielleicht hast Du da mehr Glück, wenn Du gemeinsam mit MacTrade gegen DHL vorgehen kannst. Die werden schließlich auch ihr Interesse daran haben, dass sich die Sache möglichst schnell klärt.
 

Gelöschtes Mitglied 97241

Gast
Welche Beweismittel sollte der Händler denn sonst ranziehen?

Das ist doch sein Problem. Genau deswegen ist es z.B. so schwierig, den Zugang von Schriftstücken zu Beweisen. Wenn man die nicht gerade per Boten oder Gerichtsvollzieher schickt, hat man ein Problem. Einschreiben mit Rückschein ginge auch, birgt aber die Gefahr, dass der Empfänger das Schriftstück nicht annimmt.

drummintom
 

purzel

Melrose
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... Einschreiben mit Rückschein ginge auch, birgt aber die Gefahr, dass der Empfänger das Schriftstück nicht annimmt.
...

Deshalb Einwurfeinschreiben. Da kann nichts abgelehnt werden. Allerdings ist dann immer noch die Frage, was der Inhalt des Einschreibens gewesen ist.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Herrje, ich weiß schon warum ich nichts im Internet bestelle.

An den TE: Ich denke, dass mein Vorposter Recht hat, die Hauptverantwortung liegt bei Mactrade.
Du solltest schauen, dass du eine Ersatzlieferung bekommst, und, weil du bestimmt ein netter Mensch bist, Mactrade bei Bedarf unterstützten.

Ja, so wird es am Besten sein.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Hier wird aber genau das behauptet - der Kunde habe einen Vertrag mit DHL über die Möglichkeit des Abstellens von Sendungen.
Ja, aber erstens wird das nur behauptet - der Kunde bestreitet das ja und DHL hat es nicht belegt - und zweitens ist das - reine Meinung, unqualifiziert - etwas, was erst mal überhaupt nichts damit zu tun hat, daß es da einen Vertrag mit dem Absender gibt, der erstmal erfüllt werden muß. Und da dieser ziemlich sicher sowieso aus dem Schneider ist und DHL haftet, andererseits aber in der besseren Ausgangsposition ist gegenüber DHL, wäre es rein praktisch ganz sinnvoll, wenn die da Druck machen.
Das ganze ist natürlich unabhängig von der rechtlichen Situation immer doof, mit viel Ärger verbunden, und im Prinzip klappt das ja mit dem Ablegen oder Beim-Nachbarn-Abgeben, jedenfalls in normalen Wohngebieten recht gut. Viele würden sich wohl ärgern, wenn sie wegen jedes kleinen eBay-Päckchens dann zu irgendeinem Verteilerlager fahren müssten. Solange es klappt, tolerieren wir also das Irgendwohinlegen. Die Fahrer werden schlecht bezahlt, keine Ahnung, ob sie für eine zweite Anfahrt extra bezahlt werden, und vermutlich werden sie auch oft genug angepflaumt, weil sie Päckchen nicht einfach abgelegt haben.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Sehe ich auch so. Du hast keinen Vertrag mit DHL geschlossen aus dem du jetzt irgendeinen Anspruch auf Ersatz ableiten könntest. DHL hat im Auftrag von MacTrade gehandelt, nicht in deinem Auftrag, daher kann auch nur MacTrade da wirklich etwas bewirken. Du bist der Kunde von MacTrade, nicht von DHL.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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lt. BGB sollte das Problem mit DHL keine Rolle spielen. Der gewerbliche Verkäufer ist dazu verpflichtet, Besitz an der verkauften Sache zu verschaffen. DHL kommt erst in zweiter Linie ins Spiel.
 

eikee

Westfälische Tiefblüte
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Ganz wichtig bei solchen Beiträgen: Die Quelle. In welchem § steht's?
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Noch viel wichtiger bei solchen Beiträgen: Das hier ist keine Rechtsberatung, nur laienhafte Meinungsäußerung. Willst du Aussagen auf die du dich berufen kannst dann geh zum Anwalt.


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Gelöschtes Mitglied 97241

Gast
Ganz wichtig bei solchen Beiträgen: Die Quelle. In welchem § steht's?

§§ 433 ff. BGB (insb. § 474 Abs. 2 S. 2, der § 447 beim Verbrauchsgüterkauf ausschließt), die Hauptleistungspflicht beim KV ergibt sich aus § 433 Abs. 1 BGB. Der Rest ergibt sich aus dem allg. Schuldrecht.

drummintom