staettler
Juwel aus Kirchwerder
- Registriert
- 04.06.12
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Ja, ausgezahlt wird die Pauschale als Zuschuss zum Gehalt vom Arbeitgeber. Die einmalige Zahlung von 300 Euro ist brutto. Das bedeutet, dass Einkommensteuer und Sozialabgaben fällig werden.
Die einmalige Energiepauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen 1-5 einsortiert sind, ausgezahlt werden. Bei Selbstständigen soll der Betrag nicht direkt ausgezahlt werden, hier soll die Steuer-Vorzahlung gesenkt werden.
Interessant ist auch, dass nach der aktuellen an die Einkommensteuerpflicht gebundene Regelung viele Personengruppen komplett leer ausgehen. Z. B. Studierende ohne Nebenjob, Azubis ohne Ausbildungsvergütung, steuerfreie Minijobber und Rentnerinnen und Rentner ohne Nebenjob.
Die einmalige Energiepauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen 1-5 einsortiert sind, ausgezahlt werden. Bei Selbstständigen soll der Betrag nicht direkt ausgezahlt werden, hier soll die Steuer-Vorzahlung gesenkt werden.
Interessant ist auch, dass nach der aktuellen an die Einkommensteuerpflicht gebundene Regelung viele Personengruppen komplett leer ausgehen. Z. B. Studierende ohne Nebenjob, Azubis ohne Ausbildungsvergütung, steuerfreie Minijobber und Rentnerinnen und Rentner ohne Nebenjob.