Guten Tag Herr Krupp,
vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.
Wir bedauern den erneuten Defekt Ihres Gerätes.
Nach zweimalig erfolgloser Nachbesserung haben Sie gegenüber dem
Verkäufer das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages Ihres
Mobilfunkgerätes.
Die Rückabwicklung ist nur dann möglich, wenn der Defekt nicht selbst
verursacht wurde und das Handy nach zweimaliger Reparatur/zweimaligem
Austausch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erneut einen
Defekt aufweist.
Bitte senden Sie das Handy inklusive
- Zubehör
- Reparatur-/Tauschbelegen in Kopie
- Rechnungskopie
als Postpaket mit ausgefülltem Retourenschein (sofern vorhanden,
ansonsten bitte kurzes Anschreiben) an:
o2 (Germany) GmbH & Co. OHG
[.....]
Unsere Kundenbetreuung nimmt nach Eingang des Paketes Kontakt mit Ihnen
auf und veranlasst auf Wunsch die Lieferung eines neuen Gerätes.
Grundsätzlich ist zunächst der Betrag für das neue Mobilfunkgerät zu
entrichten. Anschließend wird Ihnen der ursprünglich gezahlte Betrag für
das zurückgesendete Mobilfunkgerät auf das von Ihnen genannte Konto
überwiesen.
Moment, hattest du nicht schon neulich eins?
Ist ja auch schon ein Weilchen her dann
Lass es dir schmecken (oder: Ich hoffe du hast es dir schmecken lassen ).
Chris
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