• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Das Kopf-an-Kopf-Rennen unseres Januar-Fotowettbewerbes kann und muss durch eine Stichwahl entschieden werden. Deshalb stimmt bitte noch einmal für Euren Favoriten ab! Hier geht es lang zur Abstimmung --> Klick
  • Im Monat Februar heisst es: Ab in die Welt und Quadrate aufspüren und fotografieren! Quadrat zum Quadrat ist unser Motto und wieder einmal setzen wir auf Eure Kreativität. Hier geht es lang --> Klick

Das Ende einer iPhone-Ära in Anno 2022

Thaddäus

Golden Noble
Registriert
27.03.08
Beiträge
18.581
Wie verhält es sich denn bei transparenten AR-Einblendungen? Erlaubt, oder ebenfalls eingeschränkt?

In der Schweiz ist es ganz klar: Es darf sich nichts, also auch nichts transparentes, im direkten Sichtfeld des Fahrzeuglenkers befinden.

Auszug:

Das Schweizerische Verkehrsgesetz setzt enge Grenzen:

  • Das Sichtfeld gegen vorne darf nicht beeinträchtigt werden, ebenso der Blickwinkel je 90 Grad nach links und rechts. Also ist beispielsweise ein Fanwimpel des Lieblingsfussballclubs am Rückspiegel nicht zulässig.
  • Die Autobahnvignette klebt man auf die Frontscheibe hinter den Rückspiegel oder an die Frontscheibe unterhalb der Augenhöhe. Damit wird das Sichtfeld nicht eingeschränkt.
  • Auf die Ablage der Heckscheibe darf man Gegenstände stellen, vorausgesetzt das Auto hat links und rechts Rückspiegel. Existieren diese zwei Rückspiegel, ist es auch möglich, die Heckscheibe oder die beiden Seitenfenster hinten zu bekleben, wie dies zum Beispiel auch bei Lieferwagen der Fall sein kann.
 

smoe

Roter Winterkalvill
Registriert
13.04.09
Beiträge
11.575
Edit: gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet: