leton53
Westfälische Tiefblüte
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Der Vorsatz* oder die Tat, sich absichtlich anzustecken und dann mit ev. schwerem Verlauf zu jonglieren ist in der Schweiz strafbar und kann mit Regress auf die Kosten insgesamt überwälzt werden. Schon allein der Tagesansatz beträgt ohne Konsultationen und Pflegeaufwand (Personal u. Maschineneinsatz) über CHF1'000.- pro Tag, und die Intensiv verdoppelt die Kosten. Dazu kommen noch Bussen und Verfahrenskosten; oder etwas kürzer formuliert: wer A sagt muss dann auch B sagen.
*Ja doch, schon die Planung oder der Vorsatz wird strafrechtlich geahndet.
*Ja doch, schon die Planung oder der Vorsatz wird strafrechtlich geahndet.