peter hb
Châtaigne du Léman
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Nein, siehe Diskussion.
Gerade die Diskussion zeigt, dass sich die Frage nicht mit einem eindeutigen "Nein" beantworten lässt
Auch nein. Da steht, dass der Finder einen Finderlohn verlangen kann. Nicht, dass dieser verpflichtend ist.
Da ich den Empfangsberechtigten nicht antreffe, ist das aber schwierig. Beim nächsten Fund frage ich im Fundbüro, ob ich meine
Habe ich irgendwo geschrieben, dass der Finder einen Finderlohn verlangen muss? Nein. Aber wenn er das schon verlangt (was er auch kann) MUSS derjenige, der das Gegenstand verloren hat, den Finderlohn bezahlen, es sei denn, er verzichtet auf das Gegenstand.
Wenn der Finder genügend kriminelle Energie hat, hat der Schlüsselbund einen ganz erheblichen Wert. Das mag jetzt eine Spitzfindigkeit sein,.
Hier stimme ich zu, das ist tatsächlich eine Spitzfindigkeit.
Wer also eine Apple Watch hat und sich ängstigt, diese zu verlieren und dann nicht kontaktiert zu werden, der schreibt dann bitte seine Telefonnummer oder E-Mail Adresse innen auf das Armband.
Ganz schlaue Lösung, besonders wenn man bei dem Finder so weil kriminelle Energie vermutet, wie Du das tust.
Denkbar wäre außerdem das Herstellen einen Kontaktes zwischen Finder und Eigentümer.
Gerade das wollte der TE erreichen.
IAber da könnte es auch wieder Probleme mit dem Datenschutz geben.
Ja, es könnte. Gibt es die aber tatsächlich?
Meine Meinung nach nicht. Wenn ich mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin, kann es doch keine Rede von einem Gesetzverstoß geben.
Für den Finder vielleicht eine unbefriedigendes Ergebnis, dennoch entspricht das geltender Rechtslage. Zumindest nach deutschem Recht.
Zuerst schreibst Du "es KÖNNTE Probleme mit dem Datenschutz geben" und jetzt "dennoch ENTSPRICHT das geltender Rechtslage".
Also weisst Du das oder ist das nur eine Vermutung ?
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