Übermittelt werden vergleichbare Daten zu einer kontaktbehafteten Chip-Transaktion. Dazu gehören zum Beispiel die Kreditkartennummer sowie der Zahlbetrag. Nur wenige ausgewählte Daten sind darüber hinaus unverschlüsselt kontaktlos aus der Kreditkarte auslesbar. Auslesbar sind die Kartennummer, das Verfalldatum der Karte und die Länderkennung des Kartenherausgebers.
Auf dem Chip sind zudem keine wichtigen persönlichen Daten wie Name und Adresse gespeichert.
2. Welche Daten sind bei der kontaktlosen Sparkassen-Kreditkarte/der digitalen Sparkassen-Kreditkarte kontaktlos frei auslesbar?
Sobald eine kontaktlose Sparkassen-Kreditkarte/digitale Sparkassen-Kreditkarte zum Bezahlen eingesetzt wird, werden die Zahlungsda- ten mithilfe der Antenne an das Lesegerät übermittelt. Bei der Abwicklung einer Zahlungstransaktion werden über eine kontaktlose Schnittstelle bestimmte Daten übermittelt, die zur Abwicklung der Kartentransaktionen – sobald diese von dem Karteninhaber initiiert wird – notwendig sind. Die Transaktionsdaten umfassen keine persönlichen Daten, wie etwa den Namen des Karteninhabers oder dessen Adresse. Zur konkreten Zuordnung und Abwicklung der Zahlungstransaktion werden die auf der Karte bzw. die in den Einmalschlüsseln Ihrer digitalen Sparkassen-Kreditkarte gespeicherten Kartenidentifikationsdaten (z. B. die sogenannte PAN, Track 2 Equivalent Data), aber nicht der Name des Karteninhabers, zur Zuordnung von Transaktionen bzw. im Reklamations-/Schadensfall verwendet. Außerdem sind technische Informationen ohne Personenbezug auslesbar.
Die Kontoverbindungsdaten können nur vom kontenführenden Kreditinstitut dem zugehörigen Kontoinhaber zugeordnet werden. Für nicht autorisierte Personen lässt sich aus den Kontoverbindungsdaten nicht auf den Kontoinhaber schließen.
Das Erheben und Verwenden von Daten zum Zweck der Autorisierung und Abwicklung von Zahlungstransaktionen erfolgt auf der Grund- lage einer aktiven Handlung sowie im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit der Sparkasse (Bedingungen für die Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) bzw. Bedingungen für die Mastercard Business/-Corporate und Visa Card Business/-Corporate (Kreditkarte)).
Weitere Daten, auch personenbezogene Daten wie Name oder Geburtsdatum, können im Rahmen der Nutzung von Zusatzan- wendungen, jedoch nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis, durch einen Drittanbieter auf dem Chip gespeichert werden (z. B. im Rahmen von Bonusprogrammen). Diese Daten sind dann ebenfalls frei auslesbar, können aber durch den Drittanbieter auch verschlüsselt eingebracht werden.
Im Falle der digitalen Sparkassen-Kreditkarte sind keine weiteren Daten, z. B. personenbezogene Daten wie Name oder Geburtsdatum, sowie Zusatzanwendungen in den Einmalschlüsseln der digitalen Sparkassen-Kreditkarte gespeichert. Der in der Bezahl-App geführte Kundenname ist nicht kontaktlos auslesbar.
Habe ich bei Ing DiBa auch schon beobachtet. Denke nicht, dass es von der Bank sondern vom Zahlungssystem abhängt.Dann würde ich mir mal langsam Gedanken über eure N26 MasterCard machen, ihr seid doch beide bei der N26, oder?
EMV oder NFC Zahlung?
Ich habe gestern noch mit der Deutschen Bank Mastercard bei Starbucks gezahlt.Habe ich bei Ing DiBa auch schon beobachtet. Denke nicht, dass es von der Bank sondern vom Zahlungssystem abhängt.
Also davon bin ich ohnehin ausgegangenDeutsche Banken glauben jetzt, weil sie die Herrschaft über die vielen Bezahldaten haben, dass sie nun auf "dicke Hose" machen können und das nun irgendwie (künftig) intelligent nutzen - natürlich zum eigenen Vorteil...
Die Bank hat deinen Namen auch, wenn sie den nicht auf den Beleg drückt, ich sehe das Problem nicht so ganz, abgesehen vom grundsätzlichen Datenschutzproblem.Dann würde ich mir mal langsam Gedanken über eure N26 MasterCard machen, ihr seid doch beide bei der N26, oder?
Es ging auch nicht um die Frage, ob die Bank den Namen hat, sondern die Frage war, ob der Händler den Namen bei einer POS Zahlung erhalt.Die Bank hat deinen Namen auch, wenn sie den nicht auf den Beleg drückt, ich sehe das Problem nicht so ganz, abgesehen vom grundsätzlichen Datenschutzproblem.
Vor dem Verkauf der MC Daten an Google schützt Apple Pay aber auch nicht
Hier ein Link der vielleicht hilft:
https://www.mastercard.de/de-de/datenschutz/data-analytics-opt-out.html
Es ging auch nicht um die Frage, ob die Bank den Namen hat, sondern die Frage war, ob der Händler den Namen bei einer POS Zahlung erhalt.
Bitte einmal nachdenken vor dem Posten. Danke.Was soll denn an dem Link jetzt helfen? Sollen alle Mastercard-Inhaber nun hysterisch und paranoid durch die Gegend rennen?
Nein.Das ist technisch sicher IMMER möglich. Bei jeder Bank.
Klar. Wenn die Kartennummer bei denen in den Kundendatenbank mit deinem Namen verknüpft ist.Ich bin mal hier von der Rheinbahn kontrolliert worden und hatte als Sicherheitsmedium meine Kreditkarte hinterlegt. Die konnten an der Kreditkarte meinen Namen sehen.
Bitte einmal nachdenken vor dem Posten. Danke.
Nein.
Klar. Wenn die Kartennummer bei denen in den Kundendatenbank mit deinem Namen verknüpft ist.
Ich hatte Mitte August mal bei meiner nachgefragt, die werden es Sommer 2019 wohl haben, wenn sie Ihr System umgestellt haben.Die Volks- und Raiffeisenbanken prüfen im Verbund ob sie dabei sind.
Du bist schon immer etwas emotional, oder? Also... ich schrieb nichts von "richtig lesen" sondern von "nachdenken". Nur der Vollständigkeit halber.Du schreibst was von RICHTIG lesen und machst es selber nicht.
Zum einen habe ich die Frage nicht aufgebracht, zum anderen kriegen die Händler die Karte in aller Regel gar nicht mehr in die Hand.Wobei die ganze "Diskussion" eh total lächerlich ist weil ja sogar der Name GROß auf der Karte draufsteht.
Du bist schon immer etwas emotional, oder? Also... ich schrieb nichts von "richtig lesen" sondern von "nachdenken". Nur der Vollständigkeit halber.
Ja. Genau. Sieht man ja mal wieder am Verlauf. Absolut keine Basis mit dir.Wegen der Diskussion hier? Nein. Finde es nur lustig, wie Du immer die Sachen so verdrehst, das sie zu Deiner Meinung passen
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