Hier auf der Seite von Transport der London ist es genau erklärt.
Wichtig dabei, am Start und am Ziel muss das selbe Gerät genommen werden. Also nicht beim Start das iPhone und am Ziel die Apple Watch.
Bei Lidl auf den Terminals steht alles fein säuberlich was unterstützt wird.
U.a. Bargeld abheben.
Weiß jemand ob mit der N26 oder DKB das auf der Basis funktioniert oder geht das nur mit den Bank eigenen Cash Methoden?
Ist ja doch einfacher kurz zu sagen brauche Bargeld anstatt erst in einer App Fummeln zu müssen.
Na dann kannst du ja hoffentlich dein Pint mit Apple Pay bezahlen
Dürfte mit DKB funktionieren, aber nicht mit der KK. Geht nur mit girocard, daher dürfte N26 reinfallen (meine die haben sowas nicht).
Aber ansonsten geht das ja mit jeder girocard. Ist ja wie eine girocard Zahlung.
Vormittags in Moskau und abends in London?! Das nenne ich mal den Jetset-Lifestyle!Ja, das geht hier in jedem Pub, wo ich die letzten Jahre eingekehrt bin. Sogar schon seit ewigkeiten mit Apple Pay Logo auf den Terminals.
Vormittags in Moskau und abends in London?! Das nenne ich mal den Jetset-Lifestyle!
Oder habe ich da was falsch verstanden...
In Torgau. Ich hab mich das letzte Mal fürchterlich aufgeregt und die haben gesagt, sie hätten Anweisung, bei Kreditkartenzahlung immer den Ausweis zu verlangen, auch bei kleinen Beträgen. Ich hätte auch mein Zeug am liebsten auf dem Band stehen lassen. Aber ich hatte zufälligerweise den Ausweis dabei und brauchte den TapetenkleisterDarf man fragen, was das für ein Obi ist? Das habe ich ja noch nie erlebt und würde fragen, ob sie noch ganz dicht sind und ich mein Geld woanders ausgeben soll....
Zumal Man den Ausweis ja nicht bei sich führen muss. Ich weiß nicht, was dann passiert, wenn man sich weigern würde. Dann müssten die die Abbuchung stornieren, schätze ich.Einerseits ärgerlich andererseits auch gut wenn einem die Kreditkarte geklaut würde.
Aber nervig ist es in dem Moment allemal
Eben. Wenn ich das nächste Mal nach Torgau fahre, teste ich das mal mit der AppleWatchEs besteht keine gesetzliche Pflicht dazu, das ist ein urbaner Mythos.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.