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Apple Nacherfüllung - skandalös

MacBaden

Gast
@ p.g.
das sinnvollste wäre, wenn du dein problem freundlich schilderst und dann schaust, ob die reaktion vernünftig auf dein anliegen ist
§§ runterrasseln kommt doch sehr blöd, wie heisst es so schön: "wie man in den wald ruft,..." sowas sollte nur eine notlösung sein.
lass dir noch schriftlich bestätigen, dass der mangel an deinem macbook aufgetreten ist und es deswegen in reparatur war.
 

@harald

Gast
Klage war nicht erforderlich.

Deswegen heißt es ja auch: 2 Juristen, 3 Meinungen. ;)

Dieses Zitat möchte ich benutzen, um mitzuteilen, wie unser erster und letzter Kontakt mit Apple zu Ende ging.

Unser Apple-Händler wollte das vom Random Shutdown betroffene MacBook nur reparieren lassen und verweigerte das uns nach dem Wahlrecht zustehende mangelfreie neue Gerät mit der Begründung, dass uns dieses Recht nicht zustehe und er Anwälte kenne, die das bestätigt hätten. Die Klage war schon fertig und sollte zum Briefkasten, als sich plötzlich der Anwalt des Händlers meldete. Nach einem weiteren Schreiben konnten wir das Gerät doch gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Natürlich nur "aus Kulanz"...;)

Eine Klage war also in unserem Fall nicht erforderlich, wohl aber die Androhung einer solchen.
 

manuel82

Gast
Schon mal international nachgedacht ???

Jungs,

Diese Diskutiererei ist mal wieder typisch für Juristen !

Nehmst nicht zu ernst bin ja selbst einer !

Vielleicht belebt dass hier ja die Diskussion wieder: :p

Bist Du Dir überhaupt sicher, dass Du einen Deutschen Kaufvertrag abgeschlossen hast.
So viel ih weiss schliesst man die Verträge doch mit Apple Irland.
Nach Int. Privatrecht gilt für solche Verträge das Landesrecht zu demder Vertrag den meissten Bezug hat. Das findet man wiederum dadurch raus, welche Partei des Kaufvertrages die charackteristische Leistung des Vertrages vornimmt. Dies ist jedoch so gut wie die die Zahlung, sondern eher die Versendung des Kaufgegenstandes. Somit wäre Dein Vertrag also kein Deuscher Kaufvertrag und die ganze Diskutiererei wäre hinfällig. Wir leben in einer Globalen Welt ! Nicht immer nur National denken !!


:p :-D o_O ;)


Gruß,

Manuel
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Und auch hier heißt es: Der Blick ins Gesetz (ich ergänze: oder den Vertrag) fördert die Rechtsfindung.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Diese Bedingungen sowie alle nach Maßgabe dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention (CISG).
16.2 Wir bemühen uns, auftretende Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch zu beheben. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sowie den einzelnen Verträgen ist München ausschließlicher Gerichtsstand, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Gleiches gilt, wenn sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist.



Quelle: http://store.apple.com/Catalog/de/Images/salespolicies_consumer.html
 

Steckepferd

Normande
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...und wie nehme ich meine Gewährleistungsansprüche als Apple Store Kund enun wahr?

Mein iPod war nämlich mal kaputt und ohne Kreditkartennummer ging es nicht Online sein Gerät austauschen zu lassen.

Ich rief dann bei Apple an (in Irland!!) und der sagte ohne Kreditkartennummer kann er nichts machen und ich müsse das Gerät auf eigene kosten nach Irland schicken.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Oder weiß jemand wie ich die Ansprüche auch ohne Kreditkarte wahrnehmen kann?

Grüß Dich Manuel82, ich bin es jojo...
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Geh einfach zu einem Händler wie z.B. Gravis. Die dürften dir auch weiterhelfen, denke ich.
 

Steckepferd

Normande
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Haha, wenn ich nicht bei gravis gekauft habe, nützt mir das auch nichts.

Im Internet auf apple.de steht in den AGB, dass man um seine Garantieansprüche wahrzunehmen zu jedem Apple Authorisierten Service Partner gehen kann.


Pustekuchen: ich war bei zwei großen und die sagten beidel, dass sie für Waren aus dem Store nicht zuständig seien. Was soll man da machen, wenn die nicht wollen.

Danke Apple...

Und das ganze nur weil man bei dem Online-Support-Formular am Ende eine Kreditkartennummer eingeben MUSS. Wenn man die nicht hat, dann geht garnichts. Wann kapieren die endlich mal, dass in Deutschland noch nicht jede riene Kreditkarte hat.

Ging es euch ähnlich?
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Haha, wenn ich nicht bei gravis gekauft habe, nützt mir das auch nichts.
Wieso? Soweit ist Gravis als eine der größten (oder: die größte) deutschen Apple-Handesgesellschaften ein AASP.

Im Internet auf apple.de steht in den AGB, dass man um seine Garantieansprüche wahrzunehmen zu jedem Apple Authorisierten Service Partner gehen kann.
Ja, und?

Pustekuchen: ich war bei zwei großen und die sagten beidel, dass sie für Waren aus dem Store nicht zuständig seien. Was soll man da machen, wenn die nicht wollen.
Unverständlich. Kann ich mir nicht vorstellen, dass die das ablehnen.
Würde mich vielleicht mal ein wenig durchsetzen...
 

Steckepferd

Normande
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573
Unverständlich. Kann ich mir nicht vorstellen, dass die das ablehnen.
Würde mich vielleicht mal ein wenig durchsetzen...

Oh ja, diesen Satz habe ich erwartet. Glaub mir, ich bin jemand der sich gut durchsetzen kann.

Dennoch, wie stellst Du Dir das in diesem Falle vor? Mit einer Knarre?

Wenn die das Teil nicht annehmen, wie soll ich sie dann dazu zwingen. Neunmalklug auf irgendwelche Bestimmungen zu pochen bringt nichts. Das Problem liegt bei Apple, die sollten eine klare Servicestruktur schaffen.

Ich habe den Eindruck, normale Gewährleistungs- (bzw. im ersten Jahr: Garantie-)ansprüche gefallen denen nicht. Die wollen eher ihre Care&Protection Pläne verscheppern. So ging es mir beim letzten Anruf: "um ihre Garantie wahrzunehmen, kaufen sie doch einen Care&Protection" Plan. So ein Schwachsinn.
 

Macgyver

Oberösterreichischer Brünerling
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@cobay

das sind auch nur menschen...stell dir mal vor die würden das bei jedem so machen...