Cohen76
Morgenduft
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Ich will auch einen Satz dazu sagen, um die Verwirrung noch ein bisschen zu steigern: die Gewährleistungsregeln der §§ 434 ff., insbesondere der § 437 ("Rechte des Käufers bei Mängeln") sind lex specialis zu § 280, d.h. das Gewährleistungsrecht schreibt dir vor, wann du Schadensersatz verlangen kannst, und nicht die §§ 280ff. (allein) -> daher gibt's auch nicht automatisch ein Leihgerät und auch nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch, nur weil Apple dir kein Leihgerät stellt und du dir selbst eins besorgst und Apple dies dann als "Schaden" in Rechnung stellt.
Meine Meinung.
Gruß, Cohen76
Meine Meinung.
Gruß, Cohen76
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