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Apple Nacherfüllung - skandalös

Cohen76

Morgenduft
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Ich will auch einen Satz dazu sagen, um die Verwirrung noch ein bisschen zu steigern: die Gewährleistungsregeln der §§ 434 ff., insbesondere der § 437 ("Rechte des Käufers bei Mängeln") sind lex specialis zu § 280, d.h. das Gewährleistungsrecht schreibt dir vor, wann du Schadensersatz verlangen kannst, und nicht die §§ 280ff. (allein) -> daher gibt's auch nicht automatisch ein Leihgerät und auch nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch, nur weil Apple dir kein Leihgerät stellt und du dir selbst eins besorgst und Apple dies dann als "Schaden" in Rechnung stellt.

Meine Meinung. :)

Gruß, Cohen76
 
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Kaffee?

Transparent von Croncels
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Ich verstehe nicht ganz, was Du meinst. § 437 Nr. 3 BGB verweist doch ausdrücklich auf § 280 BGB. Natürlich gibt es Schadenersatz neben der Leistung nicht automatisch, sondern nur beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des 280.
 

debunix

Prinzenapfel
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Entschuldigung Leute. Aber eure SE-Berichte hier sind Unsinn. Auch andere Ausführungen zu dem Thema ziemlich irreführend. Nur mal für die Erstsemsester hier: Schon mal was von Unmöglichkeit, lex specialis etc gehört? Hier werden gerade einfach zu viele Sachen durcheinander geworfen. Natürlich hat der Händler das Recht auf Nachbesserung (2x im Regelfall). Eine gesetzlich verankerte Garantie gibt es nicht, jedoch ist im ersten halben Jahr die Beweislast beim Verkäufer/Hersteller, was de facto zu einer Garantie führt, da davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat(sprich: Kauf). Wenn hier ein SE-Anspruch nach 280 durchsetzbar wäre, warum setzt ihn dann keiner durch!? Das ist schlicht falsch!!! Natürlich ist das eine "Schlechtleistung" und daher gibt es auch den Anspruch auf Nachbesserung, klar, aber stellt euch vor, ihr kauf was für 10 € und macht SE geltend iHv 100 €, weil ihr es nicht benutzen könnt(z.B. fehlerhafte Produktivsoftware, mit der Geld verdient wird -> Verdienstausfall). Das konterkariert das ganze ein wenig. Und bitte seid mit euren Laien-Rechtsberatung etwas vorsichtiger und posaunt nicht gleich so dicke raus, nur weil ihr 10 Paragraphen kennt. Sorry, aber ab und zu muss man die Realität im Auge haben und nicht das Gesetzbuch. Und da sieht es so aus, dass reihenweise keine Ersatzgeräte gestellt werden. Und dies passiert mit Sicherheit nicht alles rechtswidrig. Hinzu kommt, dass dem Händler/Hersteller aus gesetzgeberischer Sicht auch die Chance eingeräumt werden sollte, einen Mangel beseitigen zu dürfen. Dies ist die Intention! Ein SE-Anspruch würde dem zuwiderlaufen.
Merke: irren ist menschlich und Fehler kommen halt immer malvor, auch wenn das für den Einzelnen bescheiden sein mag.
Also: kein Anspruch auf SE aus 280!!!
 
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Cohen76

Morgenduft
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Eigentlich wollte ich jetzt nicht auch noch mehr schreiben, aber ein Schadensersatzanspruch nach § 280 setzt natürlich auch einen Schaden voraus, der durch das Fiepen, Verfärbungen oder random shutdowns entstanden ist. Viel Spaß beim Begründen! ;)
 

Hilarious

Gelbe Schleswiger Reinette
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Also ich finde die Diskussion eigentlich sehr erhellend und habe nicht das Gefühl, dass hier geprahlt wird. Dass dieses Thema nicht unstreitig ist, zeigen ja auch andere Fundstellen.

Ich denke, die Kernfrage ist nun, ob wir hier jemanden finden, der den fehlenden Baustein aus der ZPO beisteuern könnte (mein Jura-Studium fand ein jähes Ende, als ich das Ö-Recht sah).
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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debunix,

ich kann Dir leider in keinster Weise zustimmen.

1. Natürlich kann von Niemandem eine unmögliche Leistung verlangt werden. Ein etwaiger Nacherfüllungsanspruch geht in diesem (seltenen) Fall nach § 275 I BGB unter.
Und? Hilft uns das in unserem Fall weiter?

2. Zur Durchsetzbarkeit eines Anspruchs generell (nicht nur nach 280): Viele Gläubiger scheuen das, was im Ernstfall erforderlich ist, nämlich der Klagweg. Insbesondere, wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, so daß das finanzielle Risiko allein beim Kläger liegt. Daß ein Anspruch prozessual nicht durchgesetzt wird, hat nichts mit seinem materiellen Bestand zu tun. Hier gilt die Dispositionsfreiheit, d.h. im Zivilrecht ist jeder selbst für die Wahrung seiner Rechte verantwortlich. Nach dem Stil Deines Beitrages vermute ich, daß Dir diese Begriffe nicht unbekannt sind.

3. Was Dein Beispiel (10,- Euro Kaufpreis, 100,- Euro Schaden) betrifft, so möchte ich höflich anmerken, daß der Schaden eine Frage des Anspruchsumfangs ist. Der zu ersetzende Schaden umfaßt dabei auch den entgangenen Gewinn, vgl. § 252 BGB. In dem 10,- Euro-Beispiel könnte der zu ersetzende Schaden auch eine Million betragen.

4. Was ist für Dich Laienrechtsberatung?

5. Zutreffend ist, daß dem Verkäufer die Chance eingeräumt wird, den Mangel der Kaufsache zu beheben. Dies ist der sog. Vorrang der Nacherfüllung vor der Geltendmachung etwaiger Sekundärrechte wie der Minderung oder dem Rücktritt. Allerdings schließen sich Nacherfüllung und Schadenersatz seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht aus.

6. Ich habe in meinem früheren Posting lediglich darauf verwiesen, daß ein Anspruch auf Schadenersatz neben der Leistung aus § 280 BGB nicht pauschal, sondern nur beim Vorliegen der Voraussetzungen gegeben ist. Sei mir bitte nicht böse, aber zu dieser vorgerückten Stunde macht sich auch bei mir eine gewisse Müdigkeit breit.

Wünsche trotzdem allen eine gute Nacht...
 

@harald

Gast
Volle Zustimmung zu cobays Beitrag, wir haben das gleiche Problem mit Apple-Händler

Wir kämpfen auch gerade um unsere Rechte bei einem Apple Händler, der, obwohl auf auf der Kaufquittung das "neue Kaufrecht" verwiesen wird, die neue Rechtslage noch nicht gepeilt hat. Selbst der Anwaltsbriefkopf hat nicht geholfen! Morgen gehen wir hin und nehmen den Palandt (BGB-Kommentar) mit, vielleicht glaubt er's dann.

Unglaublich, wie Apple hier versucht, die Kunden um ihre Rechte zu bringen.

Ein Unterschied besteht bei uns nur insofern, als dass die Garantiebestimmungen von Apple hier schon nicht anwendbar sind, denn Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen ausdrücklich beim Kauf zum Vertragsgegenstand gemacht werden.
 

graficdasign

Gast
Guten Morgen, ich hoffe ihr habt alle ausgeschlafen und könnt mir als Grafiker folgende Frage beantworten: RSD setzte bei mir 2 Monate nach dem Kauf (10.6.) ein. AppleCare hat mich telefonisch PRAM, PMU, RAM rein/wieder raus/rein und den ganzen anderen Blues durchführen lassen (erste Nachbesserung?). Vorgestern morgen ist das MB von Apple abgeholt und nach GB geschickt worden. Dort liegt es mit der Statusmeldung: wird diagnotiziert. Wenn es nun nach x-Tagen zurückkommt und wieder muckt: kann ich dann ein neues Gerät verlangen bzw. vom Kauf zurücktreten?

Wie gesagt, ich bin Grafiker, also: langsam sprechen, keine Fremdworte, am Besten Skizze und Farbmuster beilegen :)
 

nomos

Borowinka
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Guten Morgen, ich hoffe ihr habt alle ausgeschlafen und könnt mir als Grafiker folgende Frage beantworten: RSD setzte bei mir 2 Monate nach dem Kauf (10.6.) ein. AppleCare hat mich telefonisch PRAM, PMU, RAM rein/wieder raus/rein und den ganzen anderen Blues durchführen lassen (erste Nachbesserung?). Vorgestern morgen ist das MB von Apple abgeholt und nach GB geschickt worden. Dort liegt es mit der Statusmeldung: wird diagnotiziert. Wenn es nun nach x-Tagen zurückkommt und wieder muckt: kann ich dann ein neues Gerät verlangen bzw. vom Kauf zurücktreten?

Wie gesagt, ich bin Grafiker, also: langsam sprechen, keine Fremdworte, am Besten Skizze und Farbmuster beilegen :)

RSD? kenne nur LSD ;)
 

graficdasign

Gast
(RSD). =Random Shut Down, (ränndom schatt daun), der, das -Syndrom, (engl.), plötzliches, unerwartetes und keinem Muster folgendes Abschalten ohne erkennbare Ursache. Nicht reproduzierbarer Umstand, der Studenten, Kreative und Juristen gleichermaßen in den Wahnsinn treibt und von der Herstellerfirma des -MacBook (mäckbuk) seit Juni 2006 nicht offiziell anerkannt wird. s.a. -skandalöse Firmenpolitik.

Maßnahmen zur Linderung der daraus resultierenden Irritation:
LSD, Alkohol (Tequilla Shot´s), Sandsack, spontan Urlaub machen.
 

debunix

Prinzenapfel
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Ja, mir sind die genannten Punkte des Vorredners bekannt. Ich werde jetzt für alle Interessierten nachfolgend einige Links posten, die auf die genannte Thematik eingeht und ein wenig Licht ins Dunkel bringen sollte. So kann sich jeder selber einen Reim drauf machen:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2005/12/04/print3.html
http://www.vis-recht.bayern.de/de/left/handel/kaufvertrag/sachmaengelhaftung.htm
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115718697727641/link7099A.html
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ115718700627767/link7068A.html
http://www.vz-bawue.de/UNIQ115718755329889/link9394A.html

Und hier der beste Link, der eindeutig besagt, dass SE erst nach nicht geglückter Nachbesserung besteht, da die Nachbesserung vorrangig ist und erst im Fall der fehlgeschlagenen Nachbesserung der SE-Anspruch eintritt:
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/schuldrecht02.htm

Ich hoffe, damit einigen helfen zu können. Die Quellen stammen allesamt meines Wissens aus seriösen Angeboten und sollten daher ziemlich aussagefähig sein.
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Auch nach der Lektüre Deiner Links glaube ich, daß wir aneinander vorbeireden. Von welchem Schadenersatzanspruch sprichst Du überhaupt? §§ 437 Nr. 3, 280 BGB oder §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB?
 

AngOr

Gast
Hab ich als Nutzer Recht darauf, mir die verlorenen Garantietage (insgesamt alle Reparaturen ca. 2-3Wochen) anrechnen zu lassen, auf die Gesamtgarantiezeit?

AngOr
 

sause

Carola
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oh ja.

das würde mich auch brennend interessieren.
eigentlich müßte man doch für jedes neu eingebaute, bzw ausgebesserte teil ne neue garantie bekommen, oder??

leider uß ich ja aufgrund eines komplettausfalls des systems ( er fährt nur noch bis zum weißen bildschirm hoch)
( 3. festplatte, grade zum 2. mal getauscht; schon 2. logicboard ]

am monatg wieder zum händler.

was hab ich eigentlich nun langsam für rechte??

so oft wie ausgetauscht wurde hätte ich gerne von apple ausfallgeld.
mein händler kann ja auch nicht mehr als neuen shit einzubauen.

kann ich das ding zurückgeben??? auch via händler?

aber das mit der garantieverlängerung finde ich wirklich sehr interessant.

meint ihr, man sollte sich vielleicht verstärkung beim verbraucherschutz holen?
nachdem nun das ding mit regelmäßigkeit ausgetauscht werden muß,
wäre es ggf ratsam schonmal für den nächsten hardwaredefekt vorbereitet zu sein.

ich gehe davon aus, dass mein board getauscht wird, und ich mein book erst wieder ende der woche sehe.

gut das mir dadurch ein job durch die lappen geht!!

greetz

onair
 

AngOr

Gast
Also nur weil du nach zBsp. 2 Monaten ein neues LBoard bekommst hast du keine neue Garantie da drauf. Deine normale Garantie läuft weiter, man hat dir ja im Rahmen der Garantie geholfen und eben garantiert dass dein Rechner innerhalb eines Jahres noch funktioniert. o_O
Sollte es andersrum sein dürfte sich Apple auf massig Probleme einstellen (wenn das mit den Rechnerproblemen so weitergeht wie bisher :eek:)

AngOr
 

graficdasign

Gast
Also noch mal gefragt: ist die Durchführung a.) von div. Resets, dem Ausbau der neuen RAM-Chips und testweise Einbau der werksseitig gelieferten, stundenlanges Drücken des Powerknopfs, Entfernung von plist-Einträgen usw. auf Anraten der Hotline die ERSTE, und b.) die Reparatur bei Apple dann die ZWEITE Nacherfüllung? Wenn ja, kann ich doch theoretisch vom Kauf zurücktreten wenn das Book demnächst wiederkommt und wieder abschaltet ...??? Oder sind unter a.) genannte Punkte keine Nacherfüllung im Sinne von Nacherfüllungserfüllung?

-Zitat - Der Käufer kann bei Mängeln zunächst nur Nacherfüllung verlangen (§ 437 Nr. 1 BGBnF). Ist die Nacherfüllung unmöglich, verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, schlägt die Nacherfüllung fehlt (2 Versuche!) oder ist die Nacherfüllung dem Verkäufer unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
 

sause

Carola
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...bei mir persönlich ist auf jedenfall die unzumutbarkeit erfüllt.

ich habe das book seit april, und seitdem nur ärger damit.
und schon mehr als 2 nachbesserungen erhalten,
und trotzdem gehts kaputt.
obschon fast alles mindestens 1x gewechselt wurde.

binmal gespannt wann der ram den geist aufgibt, wobei man ja dahingehend toitoitoi noch nichts gelesen hat.

aber mal ernsthaft: das kann doch alles nicht wahr sein, oder?

-----oO-----