so, jetzt mischt sich der nächste angehende jurist auch mal ein... schuldrecht ist zwar lange her, aber manche sachen vergisst man net so schnell.
cobay hat weitgehend recht, was den anspruch bezüglich des ersatzcomputers betrifft (aber nur fast!), Schadensersatz neben der Leistung ist schon der richtige Anspruch, nur fraglich ist, was hier der Schaden ist. was willst du denn erreichen? anspruch auf zahlung von x euro? geld für einen ersatzcomputer oder einen ersatzcomputer? ich sehe hier keinen "schaden" im juristischen sinne. für die zeit wo man keinen computer hat, kommt ein anspruch auf einen nutzungsausfall (in form von geld) in betracht, wegen entgangener gebrauchsvorteile. jetzt gehts los, das ist nämlich ein gehöriges problem, das ist nämlich höchst umstritten, was da alles pauschal drunter fällt. was anerkannt ist, ist das bei kfz-fahrzeugen sowas drinne ist. der bgh hat mal entschieden, dass solche ansprüche bei "lebensgütern gegeben sind, deren ständige verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche lebensführung von bedeutung sind" (bghz 98, 212). also nicht bei luxusgütern! (das auto, der deutschen heilige kuh, ist wohl kein luxus *g*, aber das kommt ein bissel anders zustande) ich denke mal, das ein computer wohl ein luxusgut ist, ein gericht möge evtl. anders entscheiden... die gerichte entscheiden da total verschieden, manche meinen keine luxusgüter seien nur unpfändbare gegenstände, andere haben mal einen nutzungsausfallsanspruch bei einer waschmaschine verneint, aber bei einer kompletten küche bejaht. ich sehe wenig chancen für einen computer als "schaden". dein anspruch geht voll durch, bis eben zum punkt schaden, der ist wohl nicht gegeben.
edit:
man neigt gerne dazu, schnell einen schaden anzunehmen, weil der rest sich so toll subsumieren lässt. aber genau da liegt meist das problem, schadensersatzrecht ist schwierig. es gibt so nen tollen kfz-schadensregulierungskommentar mit div. tabellen, das ist ein dickes büchlein, nur zum kfz...