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Apple Nacherfüllung - skandalös

Die Banane

Blutapfel
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tja, und was machen wenn der apple support einfach sagt "tausch bzw, rückgabe abgelehnt"? so ist es mir vor wenigen minuten ergangen – trotz drei mal eingeschickt und jetzt 4. bzw 5. defekt! ich soll jetzt mit dem verkäufer wo ichs gekauft habe versuchen was auszuhandeln, soll mir aber keine hoffnung auf erfolg machen.
 

Hilarious

Gelbe Schleswiger Reinette
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tja, und was machen wenn der apple support einfach sagt "tausch bzw, rückgabe abgelehnt"? so ist es mir vor wenigen minuten ergangen – trotz drei mal eingeschickt und jetzt 4. bzw 5. defekt! ich soll jetzt mit dem verkäufer wo ichs gekauft habe versuchen was auszuhandeln, soll mir aber keine hoffnung auf erfolg machen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Vorgehen in deinem Fall auch so korrekt. Vielleicht sollten wir klarstellen, dass es hier um Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geht und nicht gegen den Hersteller, auch wenn im oben geschilderten Falle beide identisch waren. Es tut mir wirklich leid für Dich, aber in diesem Fall hat Apple leider recht, denn der Kaufvertrag ist zwischen Dir und dem Händler zustande gekommen.

Vielleicht ist das eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es (in Deutschland) immer eine gute Idee ist, im Internet zu bestellen, also direkt beim Apple Store, zum Beispiel, da man (als privater Käufer, nicht als Händler) ein gesetzliches Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen hat. Auch die Abwicklung von Reklamationen hat sich nach meinen Erfahrungen mit Apple als deutlich einfacher, direkter und professioneller erwiesen, als die reine Berufung auf die einjährige Hersteller-Garantie (!= Gewährleistung).
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Hab ich als Nutzer Recht darauf, mir die verlorenen Garantietage (insgesamt alle Reparaturen ca. 2-3Wochen) anrechnen zu lassen, auf die Gesamtgarantiezeit?

AngOr

Nein. Die Garantie verlängert sich durch eine von der Garantievereinbarung abgedeckte Ausfallzeit leider nicht.

@graficdasign: Meines Erachtens handelt es sich bei den Selbstversuchen mit der Apple-Hotline, den Rechner wieder zum Laufen zu bringen, nicht um eine Nacherfüllung im Sinne des Gewährleistungsrechts, sondern vielmehr um eine Garantieleistung.
Dein Mac befindet sich zur Reparatur. Da ich diesbezüglich keine eigene Erfahrung habe, folgende Frage: Erhält man von Apple irgendein Formular, welches man dem Computer beilegt?

Meine Befürchtung ist, daß Apple sich immer auf eine Garantieleistung berufen wird, falls sie nicht ausdrücklich aus Gewährleistung in Anspruch genommen wurden und dabei haben sie dann zusätzlich zwei weitere Nacherfüllungsversuche, bis der Käufer weitere Rechte geltend machen kann.
 

Hausmeister76

Adams Parmäne
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also nach Lektüre der Links von debunix, komm ich zu dem Schluss: So viel hat sich seit 2002 auch nicht geändert. Also alles noch beim alten, nur neu verpackt. Erst 2x nachbessern und dann Anspruch auf Wandlung/Neues Gerät.....also so wie es schon immer bei allen mir bekannten Händlern (Herstellern) vollführt wird.

so long....
 

Die Banane

Blutapfel
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Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Vorgehen in deinem Fall auch so korrekt. Vielleicht sollten wir klarstellen, dass es hier um Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geht und nicht gegen den Hersteller, auch wenn im oben geschilderten Falle beide identisch waren. Es tut mir wirklich leid für Dich, aber in diesem Fall hat Apple leider recht, denn der Kaufvertrag ist zwischen Dir und dem Händler zustande gekommen.


hey,

vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass ich die absage bekommen habe BEVOR die dame wusste wo das book gekauft wurde. erst ganz am ende, als sie sagt ich solle am montag im applestore anrufen und mit denen verhandeln habe ich ihr gesagt, dass ich es bei einem anderen onlinehändler (multiware) gekauft habe – was sie aber nicht sonderlich interessiert hat.
 

Hilarious

Gelbe Schleswiger Reinette
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hey,

vielleicht sollte ich noch ergänzen, dass ich die absage bekommen habe BEVOR die dame wusste wo das book gekauft wurde. erst ganz am ende, als sie sagt ich solle am montag im applestore anrufen und mit denen verhandeln habe ich ihr gesagt, dass ich es bei einem anderen onlinehändler (multiware) gekauft habe - was sie aber nicht sonderlich interessiert hat.

Tut mir leid für Dich. Vielleicht bringt ein weiterer Anruf am Montag bei AppleCare doch etwas.
 

graficdasign

Gast
@kafee?: nein, ein formular liegt der mailin-box nicht bei. danke für die antwort und: ich drück uns allen die daumen!
 

debunix

Prinzenapfel
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Auch nach der Lektüre Deiner Links glaube ich, daß wir aneinander vorbeireden. Von welchem Schadenersatzanspruch sprichst Du überhaupt? §§ 437 Nr. 3, 280 BGB oder §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB?

Ich habe mich weder auf den einen, noch den anderen bezogen, sondern erstmal nur nützliche Links der Verbraucherzentralen gesucht, in denen die allgemeinen Verbraucherrechte beim Verbrauchsgüterkauf dargestellt werden. So sollte erst einmal ein Überblick für den gemeinen Käufer geschafft werden. Ich hoffe, dass ich damit einigen helfen konnte.
Bei all den anderen Einzelfällen ist es halt jedes Mal eine Einzelfallbetrachtung, bei der man keine generelle Lösung geben kann, so leid mir das tut.
Offensichtlich ist nur, dass Computer-Hersteller im allgemeinen dazu neigen, das Geld vom Kunde gerne zu nehmen und danach sich aus der Verantwortung stehlen. Ich spreche hier ausdrücklich nicht Apple an, sondern das Vorgehen allgemein, da ich von anderen Herstellern nichts besseres höre, auch wenn mir zuweilen eine Apple-Feindlichkeit nachgesagt wird;)
In den Beiträgen hier sieht man nur mal wieder, wie der Kunde verar... wird, vom Händler zum Hersteller verwiesen wird und zurück und am Ende keine Ahnung mehr hat, was er machen soll. Klar, zum Anwalt geht man wegen sowas ja auch nicht unbedingt, obwohl man größte Lust hätte. Ich kann nur jedem mit Rechtschutzversicherung raten: geht hin und macht mal Dampf, vielleicht wird dann einmal umgedacht, denn dann wird es richtig teuer für den Hersteller.
Für weitere Fragen stehe ich gerne bereit und behalte den Thread im Auge.
Viel Glück den Leidgeplagten erstmal an dieser Stelle.
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Greift bei so etwas die Rechtschutzversicherung überhaupt?

Hängt davon ab, welche Du hast. Es gibt passive (für den Fall, daß man verklagt wird) und aktive, wenn man jemandem selbst gepflegt in den Allerwertesten treten möchte.

Erforderlich ist hier also eine aktive Rechtschutzversicherung, die solche allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten abdeckt. Da dies aber mit horrenden Beiträgen einhergeht, haben viele selbige nur für bestimmte Rechtsgebiete (Verkehrsrecht, Mietrecht etc.). Also notfalls in die Police schauen.
 

civi

Gast
Hängt davon ab, welche Du hast. Es gibt passive (für den Fall, daß man verklagt wird) und aktive, wenn man jemandem selbst gepflegt in den Allerwertesten treten möchte.

Erforderlich ist hier also eine aktive Rechtschutzversicherung, die solche allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten abdeckt. Da dies aber mit horrenden Beiträgen einhergeht, haben viele selbige nur für bestimmte Rechtsgebiete (Verkehrsrecht, Mietrecht etc.). Also notfalls in die Police schauen.

Werden die Kosten auch gedeckt, wenn man zu Unrecht geklagt hat?
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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ja! es werden die eigenen Kosten sowie die Kosten der Gegenseite gedeckt.

Aber... wir hatten bei der Deurag eine Rechtsschutzversicherung und diese wurde uns gekündigt, obwohl wir schon 2 Jahre lang Mitglied sind nachdem wir angeblich zwei Fälle gehabt haben und sie damit das Recht hatten (nach ihren AGB) uns zu kündigen. Die Sache ist... die haben für ein und den gleichen Rechtsstreit zwei Aktenzeichen aufgemacht um uns damit schneller los zu werden.
Dann wurde uns nah gelegt die Versicherung zu wechseln oder wir würden gekündigt werden.... interessante Handhabe, wie ich finde.
Nun suchen wir eine neue Versicherung, und es stellt sich heraus das so ziemlich jede Rechtsschutzversicherung diesen Paragraphen inne hat und dich mir nichts dir nichts einfach kündigen kann, wenn sie wollen, wenn du Ärger mal hast.

Also selbst eine Rechtsschutzversicherung ist kein Schutz, wenn die dich einfach an der nächsten Ecke fallen lassen.
 

Tanja1982

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Um mal dahin zurückzukommen was gaaaanz am Anfang des Threads stand:
Wenn Du Dich schriftlich bei Apple After Sales Support in Irland (HollyHills) beschwerst, könnte es schneller gehen. Die sind da meiner Erfahrung nach schon kulant. Vor allem, wenn man denen was schreibt.
Hatte auch mal Streß mit denen, haben mir aber super kulant nen Rabattcode gegeben ..
Grüße,
Tanja
 

Die Banane

Blutapfel
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hey tanja,
woher hast du die adresse von aftersale? und hast du deutsch geschrieben oder englisch? um was ging es denn bei dir?
Es grüßt
Die Banane
 

MacBaden

Gast
so, jetzt mischt sich der nächste angehende jurist auch mal ein... schuldrecht ist zwar lange her, aber manche sachen vergisst man net so schnell.
cobay hat weitgehend recht, was den anspruch bezüglich des ersatzcomputers betrifft (aber nur fast!), Schadensersatz neben der Leistung ist schon der richtige Anspruch, nur fraglich ist, was hier der Schaden ist. was willst du denn erreichen? anspruch auf zahlung von x euro? geld für einen ersatzcomputer oder einen ersatzcomputer? ich sehe hier keinen "schaden" im juristischen sinne. für die zeit wo man keinen computer hat, kommt ein anspruch auf einen nutzungsausfall (in form von geld) in betracht, wegen entgangener gebrauchsvorteile. jetzt gehts los, das ist nämlich ein gehöriges problem, das ist nämlich höchst umstritten, was da alles pauschal drunter fällt. was anerkannt ist, ist das bei kfz-fahrzeugen sowas drinne ist. der bgh hat mal entschieden, dass solche ansprüche bei "lebensgütern gegeben sind, deren ständige verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche lebensführung von bedeutung sind" (bghz 98, 212). also nicht bei luxusgütern! (das auto, der deutschen heilige kuh, ist wohl kein luxus *g*, aber das kommt ein bissel anders zustande) ich denke mal, das ein computer wohl ein luxusgut ist, ein gericht möge evtl. anders entscheiden... die gerichte entscheiden da total verschieden, manche meinen keine luxusgüter seien nur unpfändbare gegenstände, andere haben mal einen nutzungsausfallsanspruch bei einer waschmaschine verneint, aber bei einer kompletten küche bejaht. ich sehe wenig chancen für einen computer als "schaden". dein anspruch geht voll durch, bis eben zum punkt schaden, der ist wohl nicht gegeben.
edit:
man neigt gerne dazu, schnell einen schaden anzunehmen, weil der rest sich so toll subsumieren lässt. aber genau da liegt meist das problem, schadensersatzrecht ist schwierig. es gibt so nen tollen kfz-schadensregulierungskommentar mit div. tabellen, das ist ein dickes büchlein, nur zum kfz...
 

Tanja1982

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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hey tanja,
woher hast du die adresse von aftersale? und hast du deutsch geschrieben oder englisch? um was ging es denn bei dir?
Es grüßt
Die Banane

Hi...
Die Adresse hab ich von dem Kerl bei der Hotline rausgepresst :)
War wirklich stinkesauer am Telefon. Es ging um Lieferverzüge, Falschlieferung und defekte Hardware. Alles auf einmal. Wollte mich nicht damit zufrieden geben, dass meine Beschwerde von einer studentischenAushilfskraft in einem irischen Call Center einfach nur in eine Datenbank gehackt wird, die mir eine automatisierte "Sorry dass Sie unzufrieden sind" eMail schickt.
Habe auf eine Postanschrift bestanden und schon hat man mir die gegeben...
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Also selbst eine Rechtsschutzversicherung ist kein Schutz, wenn die dich einfach an der nächsten Ecke fallen lassen.
Denkst du etwa, du hast da eine Dauerkarte? ;) Jetzt mal ernsthaft, mit einer Versicherung ohne dieses Kündigungsrecht würde doch jeder vor Gericht ziehen und die Versicherungsgesellschaften könnten diese Kosten wohl ganz gewiss nicht tragen. Bei Haftpflicht oder Krankenversicherungen ist es doch ähnlich.

Zu den früheren Beiträgen schreibe ich nichts, denn da versucht wohl jeder seinen Senf auf's Würstchen zu schmieren (ohne zu wissen, welche Wurst auf dem Teller liegt *g*).

Der Schaden, der den einzelnen Personen entstanden ist, würde mich aber dennoch interessieren. Mir scheint es so, dass sich viele nur Bereichern wollen. Oder gibt es hier wen, der seinen "Schadenersatzanspruch" durchgebracht hat?

Trotz allem ist dies ein sehr interessanter Thread, bin gespannt, ob dieser fortgesetzt wird.
Wir haben ja unterschiedlichste Juristen an Bord... ;)

Letzte Frage an den Themenstarter: Wie ist die Angelegenheit ausgegangen?

Grüße,
iZap
 

P.G.

Carola
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Seit gestern schaltet sich mein MacBook nun auch ab... Ich habe jetzt diesen Thread und auch noch andere durchgelesen und weiss jetzt überhaupt nicht mehr was zu tun ist. Soll ich beim Apple Support anrufen und dann Paragraphen runterrasseln, oder zu meinem Händler gehen? Ich hab keine Ahnung, was ist das sinnvollste Vorgehen bei diesem Problem?

Sorry für meine Verpeiltheit, Gruß P.G.
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Seit gestern schaltet sich mein MacBook nun auch ab... Ich habe jetzt diesen Thread und auch noch andere durchgelesen und weiss jetzt überhaupt nicht mehr was zu tun ist. Soll ich beim Apple Support anrufen und dann Paragraphen runterrasseln, oder zu meinem Händler gehen? Ich hab keine Ahnung, was ist das sinnvollste Vorgehen bei diesem Problem?

Sorry für meine Verpeiltheit, Gruß P.G.
Ist eigentlich der falsche Thread, aber Cobay hat sich nun eh nicht mehr gemeldet und berichtet, wie es ausging. ;)

Natürlich strebst du den Klageweg an und gehst direkt zu einem Rechtsanwalt. :-D
Wieso willst du Apple die Gesetze an den Kopf werfen? Wo steht denn, dass das Produkt niemals defekt sein darf? Noch mal ganz in Ruhe im Gesetz lesen oder einfach wieder zurück ins Regal stellen und bei Apple bzw. deinem Händler anrufen.